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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Jul 2005 9:31 Titel: Eigenheimzulage nicht antastbar für Arbeitslosengeld II |
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Wer Arbeitslosengeld II bekommen will, darf seine Eigenheimzulage weiter unangetastet kassieren. Das vom Staat gewährte Fördergeld zähle nicht zum verwertbaren Vermögen des Antragstellers, wie die Rechtschutzversicherung Arag in Düsseldorf unter Hinweis auf einen aktuellen Beschluß des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen berichtet.
Danach ist die Eigenheimzulage eine zweckbestimmte Einnahme. Die Förderung sei grundsätzlich als privilegiertes Einkommen zu betrachten, solange sie zum Erwerb selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werde, heißt es Arag zufolge in dem Gerichtsbeschluß. Schließlich sei die Förderung dazu da, den Baukredit zu tilgen. Müßte der Empfänger den staatlichen Zuschuß dazu verwenden, seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, würde der Zweck der Eigenheimzulage verfehlt, argumentierte das Gericht.
Wer Arbeitslosengeld II will, muß normalerweise sein Vermögen zuerst für den Lebensunterhalt verbrauchen, bevor er einen Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Ersparnisse sind bis zu einer bestimmten Höhe durch Freibeträge geschützt. Zum anrechenbaren Vermögen zählt nahezu alles, was irgendwie zu Geld gemacht werden kann, auch Lebensversicherungen, Wertpapiere oder Immobilien (Aktenzeichen: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 8 AS 39/05).
klick zum Urteil - >>>> Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25. April 2005 |
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