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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6454
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Verfasst am: 19.Sep 2006 7:33 Titel: Ein Zahlungsziel von 90 Tagen ist unwirksam |
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Ein Zahlungsziel von 90 Tagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmers stellt eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Der Grund: Eine dahin gehende vertragliche Fälligkeitsregelung weicht zu stark von den gesetzlichen Bestimmungen in § 286 Absatz 3 BGB ab. Nach dieser Vorschrift kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt.
Die Vorschrift soll insbesondere kleine und mittlere Betriebe vor Zahlungsverzug schützen. Ein in den AGB um das Dreifache der gesetzlichen Verzugsfrist hinausgeschobenes Zahlungsziel ist deshalb unwirksam, urteilten die Richter in Köln. (Az.: 11 W 5/06). |
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francilici Specialist
Anmeldungsdatum: 28.09.2004 Beiträge: 148 Wohnort: irgendwo
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Verfasst am: 8.März 2007 6:15 Titel: Ein Zahlungsziel von 90 Tagen ist unwirksam |
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Hallo,
sicherlich, in der heutigen Zeit ist dies für die Gläubiger zu lange. Ich kann mich noch an meine Lehrzeit als Ind. kfm in den 60er Jahren erinnern, da galt z.B. folgende Zahlungsweise:
10 Tage 3% Skonto.
30 Tage 2% Skonto,
60 Tage netto,
o d e r - 90 Tage gegen Wechsel;
dies war übrigens so in der Schuhindustrie.
Gruss
Francilici[/b] |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 8.März 2007 11:39 Titel: Zahlungsziel von 90 Tagen unwirksam |
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Das sollen die Richter mal den Zentraleinkäufern von ALDI,LIDL ,METRO u.a. erzählen..
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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