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Einigung auf europaweite Vollstreckung von Geldstrafen

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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.Feb 2005 12:55    Titel: Einigung auf europaweite Vollstreckung von Geldstrafen Antworten mit Zitat

Und noch eine Info:

Berlin/Brüssel, 24. Februar 2005

EU-Justizminister: Einigung auf europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen


Die Justizministerinnen und -minister der EU haben heute in Brüssel den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen endgültig angenommen. Eine entsprechende politische Einigung konnten die Ministerinnen und Minister bereits im Mai 2003 erzielen, allerdings hatten verschiedene EU-Mitgliedsstaaten Parlamentsvorbehalte eingelegt, die jetzt alle aufgehoben sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Künftig werden alle in einem EU-Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich gegenseitig anerkannt und ab einem Betrag von 70 € europaweit vollstreckt.
„Dies ist ein großer Fortschritt bei der europaweiten Durchsetzung des Rechts. In einem Europa der offenen Grenzen darf eine effektive Strafverfolgung nicht an den nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten enden. Die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in einem anderen Land der Europäischen Union gestaltet sich bislang oft schwierig. Sanktionen im Bereich der leichten bis mittleren Kriminalität, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten, bleiben für den Betroffenen deshalb oft folgenlos, wenn er seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat hat. Damit ist nun Schluss," unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Rahmenbeschluss bedeutet einen weiteren wesentlichen Schritt hin zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsraums in Europa.

Der Rahmenbeschluss gilt beispielsweise für die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Die Sicherheit auf Europas Straßen ist ein zentrales Anliegen aller Mitgliedsstaaten. Es versteht sich von selbst, dass Verkehrsteilnehmer die im jeweiligen Mitgliedsstaat geltenden Vorschriften respektieren müssen. Autofahrer, die sich auf Straßen anderer EU-Staaten vorschriftswidrig verhalten, können künftig nicht mehr darauf vertrauen, dass ein Strafzettel praktisch folgenlos bleibt. Wenn sie das Bußgeld nicht freiwillig bezahlen, kann dieses nach den Regelungen des Rahmenbeschlusses auch in ihrem Heimatland gegen sie vollstreckt werden. Damit kann sich ein ausländischer Verkehrssünder genauso wenig wie ein Einheimischer der Bezahlung einer Geldbuße entziehen. Der Rahmenbeschluss führt damit zu mehr Sicherheit auf Europas Straßen. Im Fokus des heute verabschiedeten Rahmenbeschlusses stehen jedoch nicht nur Verkehrsdelikte. Vielmehr soll auch die Beitreibung hoher Geldstrafen, die beispielsweise wegen Umweltstraftaten verhängt werden, ermöglicht werden.

Der Heimatstaat eines Betroffenen kann die grenzüberschreitende Vollstreckung dann verweigern, wenn die ausländische Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, das Grundrechte oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Diese von der Bundesregierung erfolgreich durchgesetzte Überprüfungsmöglichkeit eines ausländischen Vollstreckungstitels wird in Deutschland durch ein unabhängiges Gericht erfolgen. „So stellen wir sicher, dass rechtsstaatliche Standards in jedem Fall gewahrt sind", sagte Brigitte Zypries. "Darüber hinaus wird Deutschland in Kürze eine Initiative für eine Ergänzung des Rahmenbeschlusses einbringen, die zum Ziel hat, dass die Verkehrsregisterbehörden der Mitgliedstaaten einander in einem automatisierten Verfahren Auskünfte erteilen und dadurch die Praxis der Halterfeststellung erleichtern," unterstrich Zypries.



Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
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Anmeldungsdatum: 03.10.2003
Beiträge: 286
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 26.Feb 2005 17:59    Titel: na das Antworten mit Zitat

ist doch richtig toll.
Sollen nun evtl. oder dürfen, die Sheriffs bis nach Bacelona hinterherjagen????
Wer bezahlt denn dann in France die Maut??
Und die Knöllchen, wegen zu schnellem Fahren der verfolgenden Sheriffs??

Die Errungenschaften unserer Väter und Urväter werden immer mehr mit den Füssen getreten.
Am verrücktesten fahren doch die Schweizer hier oder?? Auch EU`?? neee nich? Also gut Auto in der Schweiz anmelden und drauf aufs Jas.

mfg

Aber es gibt wohl auch Vorteile denke ich mal so.........
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7232

BeitragVerfasst am: 21.März 2007 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vor zwei Jahren hat die EU beschlossen, grenzüberschreitend Bußgelder von Verkehrssündern einzutreiben. Autofahrer müssen sich bis heute nicht fürchten - die "Knöllchenbeschlüsse" sind schwer umsetzbar.

Mit Terminvorgaben in der Politik ist das manchmal so eine Sache: Vor zwei Jahren fiel bei der Europäischen Union ein Beschluss, dass bis 2007 die EU-Staaten grenzüberschreitend Bußgelder für Verkehrsverstöße eintreiben können. Demnach würde ein deutscher Autofahrer, der in Frankreich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, das französische Bußgeld zahlen müssen, wenn er den Strafzettel nach Hause geschickt bekommt.

Umgekehrt müsste das natürlich auch für den eiligen Franzosen in Deutschland gelten. Voraussetzung dafür wäre, dass das Bußgeld in der von der EU festgesetzten Höhe von mindestens 70 Euro in allen Mitgliedstaaten anerkannt würde und von den jeweiligen nationalen Behörden kassiert werden könnte.

Es war ein schöner Plan, doch so schnell schießen die Preußen nicht. Der Stichtag für die Umsetzung des EU-Beschlusses, der 22.März, ist nicht zu halten, wie man aus Berlin hört. Laut Bundesverkehrsministerium seien noch "verfahrensrechtliche Dinge" zu klären. Zuständig dafür ist das Justizressort. Wie schwer die Umsetzung ist, hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar im Januar durchblicken lassen.

Zwar gebe es die sogenannte Vollstreckungshilfe, die aber laut Zypries "viel zu aufwendig für Massenverfahren" wie Verkehrsvergehen ist. So seien im vergangenen Jahr allein in einem Bundesland mehr als 50.000 Bußgeldbescheide ausgestellt worden - "viel zu viele davon konnten aber nicht vollstreckt werden".

Der sogenannte Knöllchenbeschluss müsse aber möglichst praktikabel sein und "unseren Vorstellungen vom Rechtsstaat" entsprechen. Es muss möglich sein, argumentierte die Ministerin in Goslar, "dass ausländische Sanktionen verweigert werden dürfen, wenn dadurch Grundrechte oder allgemeine Rechtsgrundsätze verletzt würden". Das ist der Fall, wenn die Beweisführung für den Verstoß nicht den deutschen Anforderungen entspricht - etwa wenn ein Polizist "mit bloßem Augenmaß abschätzt, wie schnell ein Auto gefahren ist".

Ein Beispiel dafür, wie groß die Schwierigkeiten in der Praxis sind, zeigt Österreich. Zwischen Deutschland und dem Nachbarland besteht bereits ein bilaterales Abkommen über die Vollstreckung von Verkehrsverstößen, etwa bei Tempoüberschreitungen. Allerdings wird in Österreich grundsätzlich nur von hinten das Nummernschild geblitzt.

Das heißt, der Fahrer des Autos kann nicht festgestellt werden. Nach deutscher Rechtslage hat das zur Folge, dass er auch nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Denn hier gibt es, anders als in Österreich, keine sogenannte Halterhaftung. Dabei muss der Halter eines Fahrzeuges für Verstöße geradestehen, ob er sie gegangen hat oder nicht.

Dennoch kann es in einem solchen Fall ratsam sein, das in Österreich verhängte Bußgeld zu zahlen. Denn nur dann tritt die "Anonymverfügung" in Kraft. Dies bedeutet, dass der Verkehrssünder nicht weiter in den Akten geführt wird. Der Fall ist erledigt. Zahlt der Verkehrssünder nicht, nimmt dagegen in Österreich automatisch die Justiz die Arbeit auf. Es drohen dann noch viel höhere Geldstrafen, da Verkehrsverstöße in Österreich erst nach drei Jahren verjähren.

Trotz der rechtlichen und praktischen Probleme will die EU an ihrem Plan festhalten, Verkehrssünder grenzüberschreitend zu verfolgen. In Berlin will man bis Ende des Jahres alle Hürden beseitigt haben.
Quelle:SZ
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7232

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2007 7:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sichtweise der Österreicher:

Am kommenden Mittwoch, 28.November 2007, wird im Verfassungsausschuss das Gesetz beschlossen, mit dem Verkehrsstrafen aus dem EU-Ausland in Österreich zwangsweise eingetrieben werden können. "Österreicher, die im Ausland einen Verkehrsverstoß begehen, können dann zur Kasse gebeten werden - ausländische Lenker werden aber wohl weiterhin ungestraft durch Österreich rasen", kritisiert ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.

Das Grundproblem ist, dass zwar durch ein EU-Gesetz die Mechanismen der Vollstreckung detailliert geregelt sind, die Voraussetzungen für ein unbürokratisches Strafverfahren in Europa aber noch nicht bestehen. Denn die Zustellung von Strafzetteln ist nur möglich wenn: Die Behörden einerseits rasch über das Autokennzeichen den Fahrzeughalter ausforschen können. Andererseits gegebenenfalls von diesem die Daten des Lenkers erfahren können.

"Österreich hat zwar ein bilaterales Abkommen mit manchen Staaten, wie etwa Italien oder Deutschland, wonach die Behörden Halter- und Lenkerdaten austauschen können, allerdings funktioniert das oft nur in der Theorie", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist. "Beispielsweise weigert sich Italien oft schlichtweg, die Daten bekanntzugeben, obwohl ein zwischenstaatliches Abkommen besteht. Umgekehrt liefern österreichische Behörden ohne Wenn und Aber Halterauskünfte ins Ausland - und damit unsere Autofahrer ans Messer."

Forderungen des ÖAMTC an die Regierung

* Österreichischen Behörden sollen Daten über heimische Autofahrer nur dann an ausländische Behörden weiter geben, wenn gewährleistet ist, dass auch umgekehrt derartige Auskünfte an Österreich erteilt werden. "Das lässt sich mit einer einfachen Änderung des Kraftfahrgesetzes erreichen", sagt der ÖAMTC-Chefjurist.

* Häufigere Anhaltungen durch die Polizei: Schon wie bisher ist es weiterhin möglich, Autofahrer vor Ort abzustrafen und sofort Geld einzukassieren. So wird die komplizierte und oft aussichtslose Nachsendung des Strafzettels ins Ausland überflüssig.

* Bei fixen Radarkabinen bzw. bei automatischer Überwachung wie einer Section Control ist es wichtig, dass das Fahrzeug von vorne fotografiert wird. So kann man den Lenker eindeutig erkennen und selbst deutschen Rasern nützen die üblichen "Auskunftsverweigerungstricks" nichts.

* In Brüssel muss dafür gesorgt werden, dass der Austausch von Halter- und Lenkerdaten in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten rasch und unbürokratisch funktioniert.


Durch das EU-weite Vollstreckungsgesetz (EU-VStVG) soll in Österreich die gesetzliche Grundlage für die zwangsweise Eintreibung von ausländischen Verkehrsstrafen geschaffen werden. Ebenso sollte es die Möglichkeit geben, eine österreichische Verkehrsstrafe gegen einen Ausländer bei Nicht-Bezahlung zwangsweise im Ausland einzufordern.

Der ÖAMTC hat bereits erreicht, dass künftig eine Auslandsstrafe hierzulande nur dann vollstreckt wird, wenn durch eine Anhörung des betroffenen österreichischen Kraftfahrers sichergestellt ist, dass die Strafe nach einem fairen Strafverfahren ausgesprochen worden ist.
Quelle: ots
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 12.Sep 2008 4:41    Titel: Antworten mit Zitat

Europa-Parlament treibt «Knöllchen ohne Grenzen» voran
Verkehrssünder sollen bei Verstößen im EU-Ausland nicht länger straffrei davonkommen. Ohne Gegenstimmen hat der Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments am 09.09.2008 einen Gesetzentwurf angenommen, der den 27 EU-Staaten die Verfolgung von Regelverstößen ausländischer Fahrer erleichtern soll. Frühere EU-Beschlüsse für «Knöllchen ohne Grenzen» haben bisher noch keine durchschlagende Wirkung gezeigt ... mehr
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