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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 9.Aug 2005 6:21 Titel: Einstweilige Verfügung - wegen angedrohter Schufa-Meldung |
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Einstweilige Verfügung gegen Gallinat Bank wegen angedrohter Schufa-Meldung
Mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Essen jetzt einem Unterlassungsantrag der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Meyer zu Schwabedissen gegen die Gallinat Bank Essen stattgegeben. Die Gallinat Bank hat etliche Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, unter anderem der Grundbesitz Wohnbaufonds Berlin-Chemnitz GbR, finanziert. In einem konkreten Fall drohte die Bank nun einem Anleger an, wegen Zahlungsverzugs eine Schufa-Meldung vorzunehmen und gegenüber Dritten offen zu legen, dass der Anleger – zur Sicherung etwaiger Ansprüche aus dem Darlehensvertrag - den pfändbaren Anteil seines Arbeitslohnes ebenfalls an die Bank abgetreten habe.
„Dies hätte für den Anleger fatale Folgen“, ist sich Rechtsanwältin Lisa Eisenmann sicher.
„Zum einen würde der Anleger aufgrund des Schufa-Eintrags von keiner europäischen Bank eine Kredit mehr erhalten, anderen müsste der Arbeitgeber auf Anfordern der Bank dieser den Lohnanteil überweisen, ohne dass ein Verfahren stattgefunden hätte oder der Sicherungsfall eingetreten wäre.“
Dieses – nach Ansicht der Düsseldorfer Rechtsanwälte - rechtsmissbräuchliche Verhalten wollten diese nicht hinnehmen. Ihrer Auffassung schloss sich auch das Landgericht Essen durch den Erlass der einstweiligen Verfügung an. „Nun bleibt abzuwarten, wie die Gallinat Bank Essen reagieren wird“, so Eisenmann.
Zum Hintergrund: „Die Darlehensverträge der Gallinat Bank Essen sind in vielen Fällen fehlerhaft“, erklärt Eisenmann. Laut mehrerer Urteile des BGH
(klick auf Urteil >>> u.a. XI ZR 10/04, XI ZR 11/04, XI ZR 12/04)
sei die Bank verpflichtet, den Gesamtbetrag, also die Summe aus Tilgung, Zinsen und sonstigen Kosten im Darlehensvertrag anzugeben. „Dies hat die Gallinat Bank Essen jedoch in etlichen Fällen verabsäumt“, so die Rechtsanwältin. Der BGH habe mehrfach bestätigt, dass wegen fehlender Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag der vertraglich vereinbarte Zinssatz – im vorliegenden Fall 6 Prozent - auf 4 Prozent zu reduzieren sei und dem Anleger bis zur Neuberechnung der Zinsen ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht gegen die Bank zustehe (klick zum Urteil - BGH, XI ZR 156/01). Konkret bedeute das, dass der Anleger – wie im aktuellen Fall geschehen - die Einzugsermächtigung der Bank bezüglich der monatlichen Darlehensraten vorerst widerrufen könne. „Von einem – wie seitens der Bank angenommenen - Zahlungsverzug kann demnach keine Rede sein“, so Eisenmann, die allen Anlegern, die über die Gallinat Bank Essen finanziert haben, rät, ihre Darlehensverträge durch einen rechtskundigen Spezialisten überprüfen zu lassen.
Quelle: FONDS professionell |
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