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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3686
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Verfasst am: 26.Jun 2008 15:35 Titel: Eintägige Rabattaktion |
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Eintägige Rabattaktion ist zu kurz
Ein Verbraucher muss ausreichend Zeit haben, um sich über ein Angebot zu informieren und die Vor- und Nachteile abwägen zu können. Deshalb ist eine eintägige Rabattaktion, die zudem nur am selben Tag gültig ist, an dem sie beworben wurde, unzulässig. Die Entscheidungsfreiheit sei dadurch unangemessen unsachlich eingeschränkt, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Ein Discounter für Elektronikgeräte hatte damit geworben, dass Kunden sämtliche Produkte „ohne 19 Prozent Mehrwertsteuer“ erwerben könnten
(Oberlandesgericht Stuttgart, 17.4. 2008, Aktenzeichen: 2 U 82/07).
Hinweis - Quelle: Selbstständig.com |
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