Finanzverwaltung: "Nicht erzwingbar". Die Finanzverwaltung hat jetzt durch Verfügungen mehrerer Oberfinanzdirektionen die Anwendung der gerade geänderten Steuergesetze bundesweit wieder ausgesetzt: Die Verpflichtungen der Firmen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen nicht mehr in Papierform, sondern nur noch elektronisch an das Finanzamt zu schicken, seien "tatsächlich nicht erzwingbar" und deshalb auch nicht mehr von den Finanzämtern zu verlangen.
Damit haben diejenigen Recht behalten, die gegen eine Pflicht zur Anschaffung eines PCs allein zur steuerlichen Pflichterfüllung protestiert und sich auf ihr Eigentumsgrundrecht berufen hatten. Die Finanzverwaltung kündigt an, auf eine "klarstellende Gesetzesänderung" hinzuwirken. Bis dahin darf das gute alte Papierformular wieder eingereicht werden. OFD Düsseldorf u. Münster, Az.: S 0321 - A - St 31 (D), S 0321 - 18 - St 311 - K (K), S 0321 - 11 - St 31 - 41 (M)
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