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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6835
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Verfasst am: 12.Apr 2007 16:46 Titel: Entschädigung bei Verspätungen in Bayern |
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Bahnkunden in Bayern erhalten von 1. Mai an ein einklagbares Recht auf Entschädigung bei Verspätungen im Nahverkehr. Eine entsprechende Übereinkunft unterzeichnete DB Regio mit den sechs anderen im Freistaat tätigen Eisenbahnunternehmen am Mittwoch in München.
Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Zielbahnhof erhalten die Bahnkunden einen ein Jahr gültigen Gutschein über 25 Prozent des Fahrpreises, bei zwei Stunden wird die Hälfte erstattet. Das entspricht auch den in der EU angestrebten Entschädigungen, die künftig grenzüberschreitend gelten sollen.
"Bayern ist das erste Land in Deutschland, in dem die Fahrgäste einheitliche Rechte in allen Nahverkehrszügen erhalten", sagte Verkehrsminister Erwin Huber (CSU). "Das ist ein erster bedeutender Schritt, der gesetzliche Regelungen jedoch nicht ersetzen kann", fügte er hinzu. Eine gesetzliche Regelung fordern auch Fahrgastverbände.
Bislang haben in einem Pilotprojekt in Schleswig-Holstein nur Nahverkehrskunden der DB Entschädigungsrechte.
Quelle: FR |
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