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Erbschaft: Ausländische Niederlassungen inländischer Banken

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Spiritus Rector
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1187
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2007 14:44    Titel: Erbschaft: Ausländische Niederlassungen inländischer Banken Antworten mit Zitat

Ausländische Zweigniederlassungen inländischer Banken unterliegen auch der erbschaftssteuerlichen Anzeigepflicht

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Banken dazu verpflichtet, den Stand der bei ihnen geführten Konten und die bei ihnen verwahrten Vermögensgegenstände eines Erblassers den Erbschaftsteuerfinanzämtern anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil entschieden hat, auch auf Vermögensgegenstände, die von der ausländischen Zweigniederlassung einer inländischen Bank verwahrt oder verwaltet werden.

Im Streitfall unterhielt die Klägerin, eine inländische Großbank, eine Zweigniederlassung in London. Die Finanzverwaltung hatte der Klägerin aufgegeben, alle Personen mitzuteilen, denen zum Zeitpunkt ihres Todes in dieser Zweigniederlassung Vermögensgegenstände oder Forderungen zustanden. Die Auskunft sollte auch die genaue Bezeichnung der Anlage, den Nennbetrag der Forderung oder den Kurswert am Todestag enthalten.

Der BFH hat die Verpflichtung inländischer Kreditinstitute, das in ihren ausländischen Zweigniederlassungen verwahrte Vermögen von Erblassern anzuzeigen, unter Hinweis auf § 33 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes bejaht. Die Anzeigepflicht solle die Finanzämter über das Vorliegen eines Erwerbsvorgangs unterrichten und damit die möglichst vollständige steuerliche Erfassung aller Erwerbe sicherstellen. Wären Auslandsniederlassungen deutscher Banken der Anzeigepflicht enthoben, könnten sich inländische Bankkunden faktisch der Erbschaftsbesteuerung entledigen. Die von der Klägerin dagegen geltend gemachten verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken hat der BFH zurückgewiesen.

BFH Az. II R 66/04

_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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strategiedoctor
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Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 10:00    Titel: Wer Geld hat ... Antworten mit Zitat

... kann eigentlich nicht in Deutschland bleiben.
Nicht das Geld muss ins Ausland, sondern der Erblasser! Aber noch rechtzeitig vor seinem Ableben
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Observatorium
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Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 136
Wohnort: Ostsee

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 10:25    Titel: Immobilien-Erben drohen höhere Lasten - BRD Antworten mit Zitat

Kommenden Mittwoch gibt das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung bekannt, ob das Erbschaftsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es handelt sich um die Ungleichbehandlung von Kapitalvermögen und Immobilie, deren Wert bei der Besteuerung niedriger angesetzt wird; d.h. auf das Immobilien-Erbe könnten (!) höhere Steuern zukommen.

Bereits 2002 fragte der Bundesfinanzhof nach, ob das Erbschaft- u. Schenkungssteuergesetz geen Artikel 3 des Grundgesetztes verstößt; siehe Gleiches muß als Gleiches behandelt werden.
Auszugehen ist von der umständlichen Wertermittlung, dem tatsächlichen Ertragswert, da Immobilien nur zu einem Anteil von 50 bis 60 % des Verkehrswertes besteuert werden, der aktuell am Markt gültig/zählend ist.

Zu hoffen, dass der Richterspruch akzeptable Folgen für das geplante Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge beinhaltet.
Ca. 71 000 Firmen mit 680 000 Arbeitsplätzen haben jährlich die Nachfolge zu ordnen, lt. Institut für Mittelstandsforschung.

Gespannt zu erwarten, wie es dann mit den Plänen ausschaut, normale Einfamilienhäuser steuerfrei an die nächste Generation zu übergeben. Was wird aus den bisherigen Freibeträgen? (mm)
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