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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.Nov 2005 7:48 Titel: Erleichterungen b. Schadenersatzklagen > geschädigte Anle |
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Gerichtsurteil bringt Erleichterungen bei Schadenersatzklagen für geschädigte Anleger
Kammergericht Berlin setzt BGH-Urteil zu unerlaubter Durchführung von Bankgeschäften erstmals konsequent um.
Vermutlich Hunderte so genannter "Graumarkt-Firmen" und Fonds von Schließung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betroffen.
Weitgehend von der Öffentlichkeit in seiner Bedeutung unbemerkt, stärken derzeit Gerichte die Rechte vieler geschädigter Anleger. Jetzt hat auch das Kammergericht Berlin das BGH-Urteil (vom 21.04.2005; AZ III ZR 238/03) konsequent umgesetzt.
Für eine Haftung genügt bereits der Nachweis von unerlaubten Bankgeschäften nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Zudem weitet das von den BSZ® Anlegerschutzanwälten KTAG Rechtsanwälte erstrittene aktuelle Urteil auch die Durchgriffshaftung für so genannte Hintermänner aus.
"Das Urteil ist nicht nur für den 'Grauen Kapitalmarkt' von Bedeutung, sondern auch für viele Fonds. Es stellt eine immense Erleichterung derartiger Haftungsprozesse dar. Bislang erforderte die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen eine umfangreiche Recherche sowie eine häufig aufwendige und in aller Regel teure Beweisführung. An diesen Hürden scheiterte bis jetzt eine Vielzahl von geschädigten Anlegern. Anleger mit einem geschätzten gesamten Anlagevolumen in Höhe von mehreren Milliarden Euro schöpfen nun zu Recht neue Hoffnung", kommentiert KTAG-Anwalt Dietmar Kälberer die beispielhaften Urteile.
Im aktuellen Fall bestätigt das Kammergericht Berlin die Verurteilung eines ehemaligen Prokuristen der NorthAm GmbH (Urteil vom 23.09.2005; AZ 21 U 202/04) zur Zahlung von Schadenersatz in voller Höhe: 35.790 Euro.
Derzeit prüft die BaFin verstärkt Fonds, die unerlaubt Bankgeschäfte betreiben. Laut Jahresbericht 2004 erließ die BaFin im Berichtszeitraum 23 Untersagungsbescheide sowie 27 Abwicklungsanordnungen und setzte in 13 Fällen Abwickler ein. Es wird mit einer Vervielfachung dieser Zahlen für dieses und das kommende Jahr gerechnet.
"Vermutlich werden in 2006 eine ungleich höhere Zahl von Fonds durch die BaFin geschlossen werden, beziehungsweise die Ermittlungen gegen sie aufnehmen. So, wie beispielsweise gegen den so genannten "Politikerfonds" MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG, für den einige Politiker geworben haben. Dergestalt ist die vorliegende Entscheidung des Kammergerichts auch für die derzeit anhängigen und noch einzureichenden Klagen gegen den ehemaligen Berliner Schulsenator Walter Rasch richtungweisend", kommentiert Dietmar Kälberer.
http://openpr.de/news/67235.html |
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