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Es ist mehr verboten, als man glaubt

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Verbraucheranwalt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 237
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 9.Sep 2007 17:58    Titel: Es ist mehr verboten, als man glaubt Antworten mit Zitat

Unbekannte Ordnungswidrigkeiten

Was Ordnungswidrigkeiten sind, ist im Allgemeinen bekannt. Das Überqueren der Straße bei rot, die zu laute Musik bei der nächtlichen Party oder das Rauchen im Nichtraucherbereich. Im Deutschen Rechtssystem gibt es eine Vielzahl von Verstößen, welche durch Bußgelder geahndet werden. Auch wenn es für den Betroffenen im Einzelfall ärgerlich ist, diese Vorschriften sind meist sinnvoll. Der Verstoß wird im Allgemeinen auch eingesehen. Es gibt jedoch noch eine Vielzahl von unbekannten, verblüffenden Verstößen, welches sich nicht jedermann sofort erschließen, zumal der Betroffene der Meinung ist, rechtmäßig gehandelt zu haben. Einige erstaunliche Beispiele finden Sie hier.

Schon das morgendliche Wecken durch Musik mit dem nicht angemeldeten Radiowecker kann ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sein. Danach begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält und die fällige Rundfunkgebühr länger als sechs Monate nicht entrichtet hat. Die Folge können hohe Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro sein (BayOLG, 3 ObOwi 73/94). Jedoch muss die geprellte GEZ erst einmal Nachweis führen, dass überhaupt "schwarz" Musik gehört wurde. Gewöhnlich fällt ihr dieser Nachweis schwer.

Auch dass während der Fahrt nicht mit dem Mobiltelefon telefoniert werden darf, ist den meisten bekannt. Verboten ist es auch, bei stehendem Fahrzeug mit laufendem Motor, beispielsweise an einer roten Ampel, das Telefon zu benutzen. Zu beachten ist, dass der "Betrieb eines Fahrzeuges" beginnt, sobald der Motor anspringt. Danach ist das Telefonieren mit dem Handy verboten, § 23 Abs. 1a, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO. Verboten ist es allerdings auch, auf die Uhrzeit-Anzeige des Handys während der Fahrt bzw. beim laufenden Motor zu schauen (OLG Hamm, NJW 2005, 2469). Auch dies ist ein "Benutzen" des Mobiltelefons. Dagegen wird nicht beanstandet, eine Taschenuhr während der Fahrt zu betrachten, welche man vorher umständlich aus der Hosentasche hervorgeholt hat. Noch absurder wird es, wenn sie während der Fahrt die eingebaute Diktierfunktion ihres Handys nutzen wollen. Auch dies ist verboten, es ist ein "Benutzen" des Mobiltelefons (OLG Jena, NJW 2006, 3734). Dagegen ist das Benutzen eines regulären Diktiergerätes während der Fahrt nicht Gegenstand einer Ordnungswidrigkeit. Folge einer unbefugten Benutzung des Handys ist ein Verwarnungsgeld von 40,00 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Radfahrer kommen bei der unberechtigten Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt billiger weg: Lediglich 25,00 Euro Verwarnungsgeld darf ein aufmerksamer Polizist in diesem Fall von ihnen kassieren.

Selbst vermeintlich unnötiges Herumfahren kann ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sein. Nach § 30 Abs. 1 StVO ist "unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften" verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Sollten sie also einmal einen fragenden Polizisten den Grund ihrer Fahrt nicht plausibel machen können, so kann schon eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, welche mit 20,00 Euro geahndet werden kann.

Auch das Mitnehmen von Sperrmüll auf der Straße kann ein böses Ende nehmen. Von vielen Menschen wird angenommen, dass Sperrmüll auf der Straße von den Besitzern "aufgegeben" wurde und deshalb ein problemloses Mitnehmen möglich ist. Hier kann es sich sogar um Straftaten wie Diebstahl oder Unterschlagung handeln, wenn der Gegenstand für einen bestimmten Zweck zum Sperrmüll bestellt wurde. Dies ist z.B. bei karitativen Sammelaktionen der Fall (Altkleidersammlung), aber auch, wenn das Entsorgungsunternehmen, dass den Sperrmüll einsammelt, ein wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Gegenstände hat. Gemäß § 242 StGB kann als Strafe für einen Diebstahl Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden, für eine Unterschlagung gemäß § 246 StGB kann eine Strafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Einzelne Gemeinden ahnden es im übrigen auch als Ordnungswidrigkeit, den Sperrmüll lediglich zu durchsuchen mit dem Ziel sich daran zu bereichern. Z.B. hat der Landkreis Südliche Weinstraße für das Durchsuchen des Sperrmülls eine Ordnungswidrigkeit angenommen, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann.

Doch auch in Liebesdingen ist man nicht vor Ordnungswidrigkeiten sicher. Wer eine kirchliche Trauung vor der Eheschließung beim Standesamt vornimmt, begeht formal eine Ordnungswidrigkeit und verstößt gegen § 67 des Personenstandsgesetzes. Dies wird jedoch nicht mit einer Geldbuße geahndet. Tröstlich ist es, dass diese Regelung mit der Neufassung des Personenstandsgesetzes ab dem 01.01.2009 aufgehoben wird.

Wie man sieht, drohen juristische Fallen überall.
_________________
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)

E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 10.Sep 2007 10:43    Titel: Gesetze entwerfen ist wie Software entwerfen Antworten mit Zitat

Man sieht auch, daß der 'liebe Gott' eine Menge Humor hat. Wie sonst
kann man sich erklären, daß es derartigen Unfug gibt? Handy nein,
Diktiergerät ja. Handy nein, Taschenuhr ja.

Naja, mit Gott hat das freilich wenig zu tun. Sondern vielmehr damit,
daß diejenigen, die Gesetze verbrechen ... äh verfassen, einfach nicht
über ihren Horizont hinausblicken. Es kommt einem doch immer wieder
so vor, als ob die nicht bis drei zählen könnten. Freuen sich dann aber
ein zweites A-loch ob der tollen Gesetze, Vorschriften etc.

Es will doch niemand behaupten, daß das alles so sein MUß? Daß wir
diesen Unfug wirklich ertragen müssen? Ja, ich weiß ... wir können
nichts daran ändern. Ich höre aber dennoch viel zu wenige Stimmen
die mit mir sagen "solcher Unfug muß aufhören!"

Weshalb gibt es solchen Unsinn überhaupt?

Was mir hier zu fehlen scheint ist jemand, der einen Überblick hat
und ZUSAMMENHÄNGE erkennt. Da arbeitet jeder für sich. Von der
tiefsten Ebene angefangen, bis hinauf in die Entscheidungsträger-
Ebenen. Da beachtet doch KEINER irgendwelche Zusammenhänge.
Naja, vermutlich ist es zu kompliziert - da wird dann wohl schnell
mal die intellektuelle Leistungsfähigkeit überfordert.


Ein Gesetz zu entwerfen ist vergleichbar damit, ein Computerprogramm
zu entwickeln. Weiß jemand von den Mitlesenden, wie SOFTWARE, also
Computer-Programme erstellt werden? Da gibt es verschiedene Phasen.
Eine sehr wichtige Phase ist die Test-Phase. Ok, es ist eigentlich nicht
so linear, daß irgendwann am Ende eine Testphase kommt, sondern
es wird immer wieder und wieder und wieder getestet. Und am Ende
natürlich auch noch mal.

Getestet ... auf die Alltagstauglichkeit.

Welches, welches der Gesetze oder Verordnungen wurde getestet bevor
es/sie sozusagen 'online' ging?


Da wird nichts getestet. Im Prinzip ist es so, wie wir es kennen: eine
schnell zusammengeschusterte Software wird auf die Anwender los-
gelassen. Und dann ... folgen die Fehlermeldungen ... die Mitteilungen
der User, daß es hier und dort nicht so funktioniert, wie es soll usw.

Ich nenne hier als Beispiel nur mal Microdooof. Probleme mit deren
Software kennt wohl jeder. Die machen es nämlich wie die Gesetz-
geber: sie lassen die End-Testphase einfach weg.

Gleiches haben wir also bei den Gesetzen und Verordnungen.

Nur mit EINEM Unterschied: Der Gesetzgeber bessert nicht nach. Er
stellte kein regelmäßiges Update zur Verfügung. Und eine neue Version
des Programms (des Gesetzes) gibt es alle 50-100 Jahre. So lange
muß man mit der Krüppelversion eben leben.

Wahnsinn. Es ist der reine Wahnsinn ...
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aisa
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Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10.Sep 2007 12:59    Titel: D Antworten mit Zitat

In Deutschland sind solche Gesetze großteils gerechtfertigt, denn die hohe Bevölkerungsdichte macht das notwendig.

Man muß es nicht lebenslang ertragen. Ich lebe seit 16 Jahre in Paraguay. Hier gibt es noch viel Freiheit und wenige Gesetze. Die wenigen Gesetzte sind natürlich oft auch ein Nachteil. Aber man lebt hier durchwegs besser als in Deutschland.

HH
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 10.Sep 2007 13:56    Titel: Re: D Antworten mit Zitat

aisa hat folgendes geschrieben::
In Deutschland sind ....



Ja, das ist wohl wahr. Und gott-sei-dank haben wir noch die Freiheit,
auswandern zu können und uns ansiedeln zu können, wo wir wollen
(entsprechendes finanzielles Polster vorausgesetzt, klar)

'Flucht' wäre für mich aber eigentlich nur dann ein interessantes Kon-
zept, wenn die vorherrschenden Bedingungen eine für mich nicht länger
erträgliche Unzumutbarkeit bedeuteten würden - zu deren Änderung/
Verbesserung ich NICHT beitragen kann. Beim Wetter hege ich derzeit
tatsächlich Gedanken in diese Richtung. (Allerdings wäre Paraguay dann
nicht meine erste Wahl bezüglich eines neuen Domizils. *g*)

Die gesetzlichen Gegebenheiten sind hier in meinen Augen zwar in
weiten Teilen unzumutbar, und auch kaum noch erträglich ... aber
andererseits bin ich ein Kämpfer ... und ich habe doch noch einen
Funken begründete Hoffnung.


Im übrigen bin ich sicher, daß keine noch so hohe Bevölkerungsdichte
eine derart ausufernde Inkompetenz in Sachen Gesetzgebung recht-
fertig.

Auch, wenn hier 10 Menschen auf einem Quadratmeter leben würden,
könnte man in sich stimmige und im Gesamtkonzert mit anderen Ge-
setzen sinnige Gesetze/Verordnungen erlassen. Sollte man. Kann man
natürlich nicht, wegen mangelnder ... Intelligenz? Kompetenz? Weitsicht?
Realitäts-Bezug? Sinn für Zusammenhänge? usw. usw.


Und sogar im Gegenteil: je höher die Bevölkerungsdichte ist, um so
wichtige wäre ein möglichst reibungsloses Rechts-System. Oder?

Vermutlich aber, so könnte man denken wenn man Länder mit Deutsch-
land vergleicht, die weniger Gesetze haben (und hier landläufig als
'unterentwickelt' gelten) ist ein Zuviel an Gesetzen eher hinderlich.

Laut sagen darf man das hier natürlich nicht. Naja, doch, man darf es.
Gehör findet man aber nicht. Weder bei Entscheidungsträgern, noch
bei der 'Bevölkerung'. Das Volk will eben doch einfach nur Brot und
Spiele. Irgendwie und unbehelligt die 80 Jahre rumkriegen. Mehr nicht.
(Dieses allgemeine Desinteresse ist wohl auch der Grund, weshalb es
noch erlaubt ist, so etwas laut zu äußern *g*)


Andreas

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apriori24
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Anmeldungsdatum: 23.10.2006
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Wohnort: 82515 Wolfratshausen bei München

BeitragVerfasst am: 12.Sep 2007 23:15    Titel: Ordnungswidrikeit? Antworten mit Zitat

Jaja, wir leben in Deutschland und da muß alles seine Ordung haben.
Spontan fällt mir dazu ein Beitrag ein, den ich in meiner Stilblütensammlung habe:

Aus "Deutsche Verwaltungspraxis"
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen (anders als beim Hundeurin) grundsätzlich eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbindung oder Vermischung untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt nicht automatisch Eigentum am Hundekot."

Das Entfernen dürfte wohl auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen...
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 12.Sep 2007 23:30    Titel: Re: Ordnungswidrikeit? Antworten mit Zitat

apriori24 hat folgendes geschrieben::
Das Entfernen dürfte wohl auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen...


Davon kann man ausgehen..
An Ihrer Stelle würde ich jedenfalls nach der Schandtat in Deckung gehen.
Mein Rat. Den der 'Verbraucheranwalt' vielleicht/vermutlich auch geben
würde. Kostenfrei - oder nur gegen gesetzlich geregelte Aufwands-
pauschale?

Andreas

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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6791

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2007 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regelsätze bei den Bußgeldern sollen nach Informationen des Auto Clubs Europa (ACE) mit wenigen Ausnahmen durchgehend um 60 bis 100 Prozent angehoben werden. Gleiches gelte auch bei Missachtung von Vorschriften, die keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. So soll beispielsweise der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot künftig 75 statt 40 Euro kosten. Bei Promille- und Drogenverstößen verdoppeln sich die bisherigen Regelsätze - der Strafrahmen beginnt künftig bei 500 Euro.

Allgemein soll der Bußgeldrahmen bei fahrlässigem Verhalten auf 1000 Euro verdoppelt werden. Bis zu 2000 Euro werden fällig, wenn dem Betreffenden Vorsatz nachgewiesen werden kann und 3000 Euro bei Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Die vorgesehene Strafverschärfung geht laut ACE aus einem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Bußgeldreform hervor. Danach soll die Verwarnungsgeldgrenze, etwa für Halte - und Parkverstöße auf bis zu 65 Euro (bisher 35 Euro) angehoben werden. Außerdem erfolgt eine Eintragung von mindestens einem Punkt im Flensburger Zentralregister, falls die sogenannte Bagatellgrenze im EU-Vollstreckungsabkommen von mindestens 70 Euro erreicht wird. Wer in geschlossenen Ortschaften die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Kilometer pro Stunde überschreitet, soll den Angaben zufolge künftig 80 bis 680 Euro Strafe zahlen. Bisher betrug das Bußgeld dafür 50 bis 425 Euro.

Der ACE kritisierte das Vorhaben: "Den gefährlichen Rabauken im Straßenverkehr ist zwar nicht anders als mit harten Strafen beizukommen, aber wir bezweifeln, ob es mit Blick auf die Mehrheit unbescholtener Autofahrer richtig ist, auf menschliche Fahr- und Verhaltensfehler mit einer generellen Erweiterung des Strafrahmens zu reagieren", erklärte Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp.

Lempp erinnerte auch an das Versprechen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), dass die Einnahmen aus Verkehrsstrafen künftig unmittelbar für Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallverhütung verwendet werden sollen. Der fragliche Bußgeldentwurf enthalte dazu aber keinen Hinweis, kritisierte der ACE-Rechtsexperte, der mit einem In-Kraft-Treten der Änderungen im nächsten Jahr rechnet. Lempp begrüßte aber den Plan, die Tatbestände von Verkehrsvergehen zusammenzufassen.

Der Verkehrsminister beruft sich nach Lempps Ansicht bei seinem Vorhaben zu Unrecht auf die Empfehlungen des jüngsten Verkehrsgerichtstages in Goslar. Dort hätten die Experten ausdrücklich einer "durchgängigen Erhöhung der Bußgeldsätze" eine Absage erteilt und eine "differenzierte Anhebung der Geldbußen für schwere Verkehrsverstöße" gefordert, die Hauptunfallursachen darstellten. Davon sei im Entwurf des Verkehrsministers nichts zu merken.

(mik/AP/AFP)
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6791

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2007 7:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Klagenfurt (OTS) - Dieser Tage machen Forderungen die Runde, Alkolenker stärker zu bestrafen. Nach Verkehrsminister Werner Faymann und Justizministerin Maria Berger sprach sich dafür gestern auch ein Arbeitskreis aus. Zweifellos sind alle Maßnahmen zu begrüßen, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Doch es greift zu kurz, alles nur auf Alkohol als Unfallursache zu fokussieren.

Wenn man beobachtet, mit welchem Tempo Pkw durch die Innenstädte krachen, wünscht man sich als Fußgänger nichts anderes, als dass gegen rücksichtslose Raser - ob sie nun Alkohol zu sich genommen haben oder nicht - drastischer vorgegangen wird. Würde in diesen unzähligen Gefahrenmomenten ein Kind die Straße überqueren, wäre das, was sonst meist ungeahndet bleibt, ein Fall fürs Gericht. Im schlimmsten Fall eine Tragödie - nicht mehr rückgängig zu machen.

Dennoch gilt Schnellfahren als cool, schick und in - das Auto als Statussymbol hat noch lange nicht ausgedient. Diskussionen über ein höheres Tempo auf der Autobahn tragen auch nicht unbedingt dazu bei, dieses verzerrte Bild zurechtzurücken. Auf diese Weise tritt die Tatsache, dass überhöhte Geschwindigkeit eine der häufigsten Unfallursachen ist, vollkommen in den Hintergrund.
(Neue Kärntner Tageszeitung)
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