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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 19.Jan 2008 18:49 Titel: EuGH: Eigenheimzulage rechtswidrig |
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Die deutschen Häuslebauern bis Ende 2005 gewährte Eigenheimzulage hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht verstoßen.
Weil die Zulage nur beim Bau oder Erwerb von Wohnraum in Deutschland gezahlt wurde, habe sie die Niederlassungsfreiheit der Bürger eingeschränkt.
Durch die Vorschrift seien Bürger benachteiligt worden, die zwar in Deutschland voll steuerpflichtig waren, aber in einem anderen EU-Staat leben wollten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.
Die Eigenheimzulage wurde Ende 2005 abgeschafft.
Das Urteil könnte aber für laufende Gerichtsverfahren von Bürgern interessant sein, denen zuvor die Förderung eines Hausbaus oder Wohnungskaufs im Ausland verweigert wurde.
So ist nach Angaben der Europäischen Bausparkassenvereinigung vor dem Bundesfinanzhof die Klage eines deutschen Ehepaars anhängig, dessen Antrag auf Eigenheimzulage für einen Hauskauf im Elsaß abgelehnt wurde.
Bürger, denen die Förderung von Wohneigentum im Ausland verweigert wurde und die keinen Widerspruch einlegten, könnten nun aber nicht rückwirkend Ansprüche geltend machen, betonte die Bausparkassenvereinigung.
(AZ: C-152/05)
Quelle: HB |
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