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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3686
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Verfasst am: 26.Mai 2008 20:51 Titel: EuGH: Tag der Gutschrift maßgeblich |
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EuGH: Tag der Gutschrift ist für Rechtzeitigkeit einer Zahlung maßgeblich
Gilt eine Zahlung schon bei einer rechtzeitigen Überweisung als rechtzeitig oder erst bei Gutschrift auf dem Konto? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof befasst und kam dabei zu einem anderen Ergebnis als die bisherige deutsche Rechtsprechung. Rechtzeitig ist eine Zahlung erst, wenn sie auch rechtzeitig auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde (EuGH, 3.April.2008, C-306/06)
Zum Hintergrund: Ist eine Zahlung nicht rechtzeitig beim Empfänger eingegangen, darf dieser für die Verspätung Verzugszinsen berechnen. Der Verzugszinssatz betragen laut BGB pro Jahr bei Verbrauchern 5 Prozent, bei Unternehmern sogar 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Bundesbank, das sind derzeit 3,32. Folglich muss ein Schuldner, der Verbraucher ist, den Betrag, den er dem Gläubiger schuldet, aktuell mit 8,32 Prozent pro Jahr verzinsen. Ist der Schuldner ein Unternehmer, beträgt der Verzugszinssatz sogar 11,32 Prozent.
Die Frage ist nur: Ab wann tritt Verzug ein? Hierzu entschied der EuGH jetzt, dass es auf den Tag der Gutschrift und nicht auf den Tag der Überweisung ankommt. Diese Entscheidung spielt vor allem bei großen Beträgen eine Rolle, wo sich jeder Tag der Verzögerung auswirkt.
Beispiel: Bei einem Unternehmer-Verzugssatz von 11,32 Prozent pro Jahr, macht sich jeder Tag der Verzögerung mit etwa 0,031 Prozent bemerkbar. Bei einem geschuldeten Betrag von 100.000 Euro wären dies pro Tag des Verzugs rund 31 Euro.
Beachten Sie: Diese Entscheidung kann auch rückwirkend angewendet werden. Sprich: Sie können Verzugszinsen für nicht verjährte Zahlungen von Schuldnern nachfordern.
Quellenhinweis: Bankkunden-vertraulich |
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