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EuGH-Urteil - Steuerrückzahlungen für Anleger

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Spiritus Rector
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1213
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BeitragVerfasst am: 6.März 2007 14:14    Titel: EuGH-Urteil - Steuerrückzahlungen für Anleger Antworten mit Zitat

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs beschert deutschen Anlegern Geld: Die EU-Richter halten die früher gängige Benachteiligung von Auslandsdividenden für unrechtmäßig. Die Bundesregierung kostet das Urteil bis zu fünf Milliarden Euro.

Der Bundesregierung drohen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Steuerrückforderungen in Milliardenhöhe. Das Gericht in Luxemburg erklärte am Dienstag eine bis 2001 gültige deutsche Vorschrift zur Dividendenbesteuerung für europarechtswidrig. Die Nachteile, die Besitzern ausländischer Wertpapiere aus dieser Regelung entstanden seien, müssten rückwirkend ausgeglichen werden.

Im nun entschiedenen Fall geht es um die unterschiedliche Besteuerung von Dividenden ausländischer und deutscher Gesellschaften. Das Urteil hat nur noch Folgen für die Vergangenheit, weil die strittige Regelung im Steuerjahr 2001 abgeschafft wurde. Bis dahin konnten Aktionäre deutscher Firmen die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftssteuer mit ihrer Einkommensteuer verrechnen. Für Dividendenerträge aus Firmen in anderen EU-Staaten gab es diese Möglichkeit nicht. Dies verstößt nach dem EuGH-Urteil gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs.

Die obersten EU-Richter erklärten am Dienstag in Luxemburg die frühere Besteuerung von Auslandsdividenden in Deutschland für rechtswidrig und zu hoch. Entscheidend für den Staatshaushalt und viele Steuerzahler ist, dass die Richter die Wirkung des Urteils nicht begrenzten. Damit drohen dem Staat nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Steuerrückzahlungen von bis zu fünf Milliarden Euro. (Rs. C 292/04).

Gegen Urteile des EuGH ist keine Berufung möglich. Die Bundesregierung muss den Spruch deshalb umsetzen. Der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte, die Auswirkungen für den Gesamtstaat lägen bei maximal fünf Milliarden Euro. Für die genaue Bezifferung des Betrages müssten aber zunächst die Rückwirkungen des Urteils analysiert werden.
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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Spiritus Rector
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1213
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.März 2007 7:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hohe Hürden für Steuererstattungen geplant

Nach dem Dividendenurteil des Europäischen Gerichtshofes freuen sich Anleger auf nachträgliche Steuergutschriften für Auslandswertpapiere. Doch so einfach will der Staat seine Einnahmen nicht wieder rausrücken. Aus dem Finanzministerium hieß es jetzt: Anleger müssen sich auf hohe Hürden einstellen.

Die Nachweispflichten würden sicher anspruchsvoll ausgestaltet, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin. Anleger müssten voraussichtlich den Nachweis erbringen, dass sie Dividenden aus bereits versteuertem Gewinn der ausländischen Aktiengesellschaft erhalten hätten: "Es reicht nicht aus, die Dividende und den damaligen Steuersatz zu kennen." Die gleiche Regel habe seinerzeit auch für Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften gegolten, sagte der Sprecher. Wie genau die Nachweispflicht aussehen werde, müssten Bund und Länder nun diskutieren. Es werde "keine Diskriminierung" durch Sonderregelungen geben, aber "anspruchsvolle Nachweispflichten".

Mitglieder des Bundestags-Finanzausschusses hatten zuvor berichtet, die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks, habe in dem Gremium klar gemacht, dass die Hürden für Steuererstattungen hoch gelegt würden. So sollten Belastungen für den Fiskus gering gehalten werden.

Finanzpolitiker der Opposition kritisierten, die Regierung wolle das Urteil des obersten europäischen Gerichtes über Verwaltungsvorschriften entkräften. So solle vermieden werden, dass Milliardenbeträge an zu hoch besteuerte Bürger zurückgegeben werden müssten.

Der Ministeriumssprecher sagte dazu, die fünf Milliarden Euro seien eine Grobschätzung und das Szenario für den schlimmsten Fall. Für dieses Jahr sei kaum mit finanziellen Folgen zu rechnen. Wie das Urteil von den Ämtern umgesetzt werden müsse, werde frühestens im Herbst klar sein.
Laut Regierungssprecher Thomas Steg nannte Finanzminister Peer Steinbrück im Bundeskabinett keine Zahlen. Er habe aber erklärt, dass die finanziellen Folgen des Urteils je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssten.
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Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
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(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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