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EuGH stärkt die Position der Banken - oder doch nicht ?

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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2005 10:42    Titel: EuGH stärkt die Position der Banken - oder doch nicht ? Antworten mit Zitat

Mit Spannung wurde die heutigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Rechte von Käufern so genannter Schrottimmobilien erwartet (C-350/03 und C-229/04).

Schon in 2001 hatte der EUGH zugunsten der Verbraucher entschieden und geurteilt, dass diese den Kredit kündigen können, sofern dieser in der Privatwohnung abgeschlossen und die Kreditnehmer nicht über da geltende Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte informiert wurden.

Heute ging es nun darum, ob diese Regelung für Haustürgeschäfte auch für Kaufverträge einer Immobilie gilt.

Dem hat der EuGH eine klar Absage erteilt. Er entschied, dass sich in keinem Fall das Widerrufsrecht auf den Kaufvertrag einer Immoblie erstreckt, auch dann nicht, wenn dieser Vertrag Bestandteil eines kreditfinanziertes Kapitalanlagemodell handelt.

Der Gerichtshof stelle allerdings auch klar, dass in Fällen, in denen der Kreditnehmer nicht über sein Widerrufsrecht des Darlehnsvertrages belehrt wurde, das Kreditinstitut die Risiken zu tragen hat.

Sind diese Urteile jetzt als Erfolg der Banken zu verstehen, wie es derzeit über die Presseticker verbreitet wird ?
Sicher nicht vollständig, zwar bleiben die Verbraucher auf Ihren Schrottimmobilien sitzen, aber ein großer Teil muss auch keine Zinsen für diese Darlehen zahlen.

Es ist also für Gesprächstoff gesorgt.

Quelle: www.11millionen.de

MfG

ThoFa
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purplepeopleeater
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 483
Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2005 17:54    Titel: pyrrhus oder was? Antworten mit Zitat

einmal melden die medien: banken gestärkt,
fünf minuten später:
verbraucher gestärkt ?????

der swr kommentiert:

EuGH stärkt Verbraucherrechte beim Immobilienkauf

Im Milliardenstreit um die Stuttgarter "Schrottimmobilien" haben die Verbraucher einen wichtigen Erfolg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Banken auf jeden Fall das Risiko tragen, wenn sie Kunden nicht über ihr Widerrufsrecht bei einem in der Privatwohnung abgeschlossenen Kredit informiert haben.

Für zahlreiche Schrottimmobilien-Kunden bedeutet dies, dass die Bank für entstandene Verluste aufkommen muss. Wie dies konkret aussehen kann, sollen nun die deutschen Gerichte entscheiden. (Az: C-229/04). In den drei entscheidenden Fällen waren die Appartements eines Hauses im Raum Stuttgart bundesweit verkauft worden. Die Betreiberfirma und der Bauträger machten jedoch Pleite. Nach Anwalts-Angaben haben die Kreditnehmer nun jeweils rund 100.000 Euro Schulden aber keinerlei Mieteinnahmen. Die Crailsheimer Volksbank, die das Geschäft zu großen Teilen finanziert hatte, verlangt bislang dennoch das Geld plus Zinsen zurück.

Lösung muss in Deutschland gefunden werden

Wie der Streit nun konkret zu lösen ist, ließ der EuGH offen. Er betonte jedoch, dass in den entschiedenen Fällen das Kreditinstitut sämtliche "mit den fraglichen Kapitalanlagen verbundenen Risiken zu tragen hat", weil die Verbraucher nicht über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Die von der Bank zu tragenden Risiken umfassen nach dem Luxemburger Urteil auch einen überhöhten Immobilienpreis und nicht erzielte Mieteinnahmen.

Nach Einschätzung einer deutschen Großbank greift dies allerdings nur in den Fällen, in denen der Kaufvertrag deutlich später als der Kredit abgeschlossen wurde. In den anderen Fällen komme eine Haftung des Staates in Betracht, weil der Gesetzgeber die europäische Haustürrichtlinie nicht richtig umgesetzt habe, so der Justiziar.

"Es haftet entweder die Bank oder der Staat", sagte auch Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. So oder so sei der Verbraucher nicht mit der unwirtschaftlichen Anlage zu belasten. Wie in den verschiedenen Fällen die Rückabwicklung des Anlagepakets konkret aussehen soll, richte sich nach deutschem Recht, urteilte der EuGH.

Nach Schätzung der Verbraucherzentralen geht es insgesamt um mindestens 300.000, möglicherweise aber auch um eine Million Verbraucher, die in den 90er Jahren eine überteuerte Immobilie gekauft und hierfür gleichzeitig einen entsprechenden Kredit aufgenommen hatten.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2005 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Meldungen diesbezüglich überschlagen sich. Nun heisst es zunächst abwarten und in Ruhe analysieren.

MfG

ThoFa
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