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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6791
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Verfasst am: 4.Jun 2007 14:55 Titel: Europäisches Justizielles Netz |
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Unter Beteiligung von Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten, aber auch der Nachbarländer Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, hat heute das 27. Treffen des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) begonnen. Bis zum 06. Juni 2007 werden sich Expertinnen und Experten der Strafverfolgung in der Europäischen Rechtsakademie in Trier darüber austauschen, wie die internationale Zusammenarbeit der Justiz in Strafsachen weiter verbessert werden kann.
Das Netzwerk nationaler Kontaktstellen existiert seit 1998. Durch die Gemeinsame Maßnahme des EU-Rates 98/428JI ins Leben gerufen, ist es das Ziel des EJN, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität zu verbessern. Zu diesem Zweck bietet das EJN Staatsanwälten oder Richtern in den einzelnen Mitgliedstaaten Hilfestellung bei Rechtshilfeersuchen. Für die zuständigen Behörden stellt das Netzwerk rechtliche und praktische Informationen zur strafrechtlichen Zusammenarbeit bereit, die auch elektronisch auf der Internetseite des EJN abgerufen werden können.
Mitglieder des EJN sind grundsätzlich die Justizministerien sowie die Generalstaatsanwaltschaften der EU-Mitgliedstaaten. Diese Kontaktstellen üben eine aktive Mittlerrolle aus. Ihre Arbeit basiert auf dem Austausch von Informationen sowie auf informellen Kontakten. Die Kontaktstellen des EJN treffen dreimal im Jahr zu Sitzungen zusammen, von denen eine pro Halbjahr üblicherweise im jeweiligen EU-Präsidentschaftsland stattfindet. Auf den Sitzungen werden regelmäßig Einzel- und Grundsatzfragen der Rechtshilfe besprochen.
„Die regelmäßigen Treffen der EJN-Kontaktstellen sind für eine europaweite Kooperation bei der Strafverfolgung unerlässlich. Sie schaffen Vertrauen und ermöglichen den Austausch sowohl über Erfolge als auch über Probleme der internationalen justiziellen Zusammenarbeit. Während der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands konnten wichtige Instrumente der Strafverfolgung in Europa manifestiert und neue beschlossen werden.
Als Beispiele seien der Rahmenbeschluss über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen aus den Strafregistern und die gemeinsame Ausrichtung aller Mitgliedstaaten hinsichtlich eines Rahmenbeschlusses zur Anerkennung und Vollstreckung von freiheitsentziehenden Urteilen genannt.
Das Erreichte wäre aber wenig wert ohne eine Anwendung in den Mitgliedstaaten durch die Praktiker der Strafverfolgung. Sie bei dieser Arbeit zu begleiten und zu unterstützen, das ist die Aufgabe des EJN. Das Netzwerk wird – davon bin ich überzeugt – seine Aufgabe weiterhin mit großem Erfolg erfüllen und damit nach wie vor einen unverzichtbaren Bestandteil der europäischen strafrechtlichen Zusammenarbeit darstellen“, begrüßte der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Lutz Diwell die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung.
Quelle: Presse-Bundesministeriums der Justiz |
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