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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 17.Okt 2006 9:07 Titel: Expertenrat zum Thema befristete Arbeitsverträge |
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Drei Fragen zum Thema an Afsaneh Sahavi, Rechtsanwältin
Frau Sahavi, viele Arbeitnehmer haben befristete Arbeitsverträge. Wann ist eine Befristung ungültig?
Etwa wenn der Arbeitgeber mit der Verlängerung des Vertrages die Konditionen ändert. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts führt schon eine Stundenlohnerhöhung um 50 Cent zur Unwirksamkeit. Das gilt aber nur, wenn für die neue Befristung kein sogenannter Sachgrund wie etwa eine Elternzeitvertretung vorliegt. Zudem sind Befristungen ungültig, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag erst nach Jobantritt unterschrieben hat. Eine vorherige mündliche Vereinbarung reicht nicht.
Welche Folgen hat es, wenn die Befristung ungültig ist?
Der Vertrag gilt dann unbefristet. Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter loswerden, muss er ihm kündigen und zumindest dann den Kündigungsschutz beachten, wenn der Betroffene schon länger als sechs Monate dabei ist und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer hat.
Was raten Sie Betroffenen?
Sie sollten prüfen, wann sie ihren Vertrag unterschrieben haben und ob sich mit einer Verlängerung eine Vertragsbedingung geändert hat. Ist die Befristung unwirksam, müssen sie binnen drei Wochen nach Vertragsablauf klagen. Vorher sollten sie allerdings mit ihrem Chef reden.
Quelle: Wirtschaftswoche |
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