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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6859
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Verfasst am: 7.Aug 2007 6:00 Titel: Fahren trotz drei Promille |
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Eine Fahrerlaubnis kann wegen übermäßigem Alkoholkonsum nur dann entzogen werden, wenn die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr aufweist oder eine Alkoholabhängigkeit besteht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger ist Gastwirt und wohnt über seiner Gaststätte. In der Wohnung war er an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt, bei der er seiner Stieftochter ins Gesicht geschlagen haben soll.
Die herbeigerufene Polizei stellte bei ihm eine Alkoholkonzentration von drei Promille fest. Nach Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens entzog die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis.
So nicht, urteilten die Richter (Az.: 10 A 10062/07). |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3692
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Verfasst am: 27.Aug 2008 7:38 Titel: |
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| Auch Gehbehinderte können durch richterliche Anordnung in ihrer Mobilität beschränkt werden. So droht Fahrern von Elektrorollstühlen ein Fahrverbot, wenn wie mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind und erwischt werden. „Das wirkt zunächst hart, ist aus Sicht der Rechtsprechung jedoch dann nicht unverhältnismäßig, wenn der Betroffene noch auf einen handgetriebenen Rollstuhl zurückgreifen kann“, erläutert Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsrechtsfragen spezialisiert ist. |
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