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Fahrerlaubnis + Sperrfrist - im EU-Ausland erworbene

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3633

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2007 11:42    Titel: Fahrerlaubnis + Sperrfrist - im EU-Ausland erworbene Antworten mit Zitat

Auszug aus einer Pressemeldung - Kanzlei HWPG

Zitat:
Während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Sperrzeit nicht anerkannt

Eine in Deutschland gerichtlich verhängte Sperrzeit für den Neuerwerb einer Fahrerlaubnis beispielsweise wegen vorangegangener Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr darf nicht durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland unterlaufen werden. Das gilt auch, wenn der Betroffene von dieser Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland Gebrauch macht. Ein ausländischer Führerschein wird daher in Deutschland anerkannt, wenn er während einer Sperrzeit ausgestellt worden ist.

OLG Stuttgart vom 15.01.2007, Aktenzeichen: 1 Ss 560/06


Quelle: openpr
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Rodeos
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Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Was denn nun? wird der Führerschein nun anerkannt oder nicht? Im letzten Satz steht doch klar und deutlich, dass der im Ausland währen einer Sperrzeit erworbene Führerschein anerkannt wird?
Ausserdem: wie kann ein deutsches OLG sich erlauben ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29.4.2004 mal eben vom Tisch zu fegen? Dieses Urteil steht und ist bisher durch nichts aufgehoben.
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mike1011
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 210
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

@rodeos

RICHTIG !

eu recht steht über nationalem.
ein land kann und darf dem anderen land keine vorschriften über die ausstellung von amtlichen dokumenten wie den führerschein machen.
ein in der eu gemachter führerschein muss in allen eu ländern anerkannt werden. außer eben es liegen sperrfristen oder fahrverbote in dem jeweiligen land vor.

grüße
marco
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elcidito
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Valencia / Spanien

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Klare Sache: Ein während der Sperrzeit (auch im EU-Ausland) erworbener Führerschein erlangt keine Gültigkeit - ohne Wenn und Aber.

Allerdings kann man direkt anschließend an die Sperrzeit einen Eu-Führerschein durch Fahrprüfung erwerben. Dazu muss nicht unbedingt die "185-Tage- Wohnsitz in Ausland- Regel" erfüllt sein. Wir bieten einer beschränkten Anzahl von Interessenten derzeit eine solche "Schnell-Bearbeitung" an. (Innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Sperrfrist)
_________________
EL CIDITO CONSULTORA S.L.
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E-46021 Valencia

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Antoni & Partner
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Anmeldungsdatum: 16.09.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 15:56    Titel: Neue EG Richtlinie Antworten mit Zitat

Die 3. EU Führerscheinrichtlinie besagt aber ganz deutlich:"Wer nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer einen EU-Führerschein in einem anderen EU Mietgliedstaat erwirbt und damit hier in Deutschland fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar!"
d.h. wurde auch noch eine MPU angeordnet, kann diese nicht mehr mit einem anderen EU Führerschein umgangen werden.
Von daher ist auch der Führerschein-Tourismus nach Tschechien und Polen stark zurück gegangen, da viele diese Möglichkeit nicht mehr nutzen können auf Grund der neuen EU Richtlinie.

Dennoch gibt es eine Möglichkeit, trotz eines solchen Deliktes in Deutschland wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Lösung bietet ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Mietgliedstaat in Verbindung mit einem unbegrenzt gültigen Internationalen Führerschein, welcher die Umschreibung in Deutschland unnötig macht.

Viele unserer Kunden haben diese Möglichkeit schon für sich genutzt, da sie eine echte Alternative zum bisherigen EU Führerschein ist.

Weitere Infos unter: www.2terfuehrerschein.de
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Maec-Ffm
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Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Thailand

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 17:52    Titel: Fuehererschein aus NICHT-EU Laendern Antworten mit Zitat

Ich hatte ein ähnliches Problem. Vor einigen Jahren handelte ich mir auch eine Führerscheinsperre ein. Es wurde zwar keine MPU gefordert - dies wahrscheinlich deshalb nicht weil ich den Führerschein nicht wieder beantragt hatte. Nach einem längeren Aufenthalt in Thailand wo ich die nationalen Führerscheine für Motorrad und Auto machte, lies ich mir auch einen internationalen Führerschein ausstellen. Diese Fahrerlaubnis ist dann auch in Deutschland gültig. Hier bekommt man diesen internationalen und registrierten (also nicht von einem Straßenhändler ausgestellten) Führerschein sogar OHNE Führerscheinprüfung. Man muss nicht mal persönlich anwesend sein. (Sofern man die Beziehungen zur Traffic police hat) Für Bekannte in Deutschland hatte ich schon mehrfach gegen eine Gebühr - die mit 500 Euro gegen einen neu zu machenden Führerschein in Deutschland geradezu lächerlich sind - einen solchen Führerschein besorgt, der ohne weitere Probleme bei Polizeikontrollen akzeptiert wurde. Selbst bei einem "Kandidaten" der einen Unfall selbst verursacht hatte und diesbezüglich sein Führerschein von Amtswegen überprüft wurde hatte keine Probleme. Also Fazit - internationale Führerscheine bescheren keinerlei Schwierigkeiten. Ich persönlich kam schon mehrfach in deutsche Verkehrskontrollen und hatte ebenfalls keinerlei Probleme damit. Dieser internationale Führerschein hat lediglich die Einschränkung, dass er in Kanada nur die ersten 30 Tage nach Ankunft Gültigkeit hat.
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Mondy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2007 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

GUTEN TAG -Maec-Ffm-.

Wie Recht Sie haben !

Außdrücklich ist eine Kontaktaufnahme erwünscht !

Tel.: 01 - nur für Werbekunden möglich / Mod.

[E-Mail anzeigen]

Mit besten Grüßen

M.M
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Maec-Ffm
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Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Thailand

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2007 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mondy hat folgendes geschrieben::


Außdrücklich ist eine Kontaktaufnahme erwünscht !
M.M

Hallo Mody!

Ob sie nun mich meinten mit der Kontaktaufnahme ist mir nicht ganz klar - dennoch - sollten Sie oder andere User interessiert sein so können sie mich gerne unter: [E-Mail anzeigen] erreichen.
MfG
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elcidito
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Valencia / Spanien

BeitragVerfasst am: 16.Feb 2007 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Oh je ! Wer will denn wem einen "Bären aufbinden"?

Die Frage nach der Gültigkeit internationaler Führerscheine, die ihre Basis in einem Nicht-EU-Land haben, ist durch einschlägige Rechtsprechung ausgiebig behandelt worden.

1) Umschreibeverpflichtung besteht innerhalb der gesetzlichen Frist nach "Rückkehr" nach Deutschland (Wohnsitznahme) ansonsten: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

2) Außer -EU-Führerscheine sind in aller Regel nicht umschreibefähig.

3) Ein EU-Bürger kann nur einen Führerschein in einem Ausland machen, wenn er dort auch seinen Wohnsitz hat. Und nach Rückkehr: Umschreibung...

4) Die Beschaffung von Dokumenten auf einem "Beziehungsweg" ist schlichtweg Betrug und wird strafrechtlich geahndet - sowohl für den Beschaffer als auch den Begünstigten. Außerdem: Fahren ohne...

5) Die 3.FüSchRiLi ist noch nicht in Kraft (2013) und noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Folge: derzeit noch Entwarnung bei ordnungsgemäß erworbenen EU-Führerscheinen (ohne Tricks und Mauscheleien!)

Unser Tip: Fragen Sie einen qualifizierten Fachanwalt!
- aber bitte nicht nur nach Führerscheinrichtlinien, sondern auch nach den Bestimmungen des deutschen Melderechts. Und für Empfänger von Sozialleistungen: auch nach den Folgen einer Wohnsitznahme im Ausland..

Unsere Kunden jedenfalls verlangen von einem Führerschein mehr, als dass er nur ein Stück bedrucktes Papier mit äußerst geringer Halbwertzeit ist.
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Maec-Ffm
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Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Thailand

BeitragVerfasst am: 16.Feb 2007 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

elcidito hat folgendes geschrieben::
Oh je ! Wer will denn wem einen "Bären aufbinden"?



Ich habe hier weder zu einer Straftat aufgerufen, noch bin ich auf Kundenfang - ich habe lediglich eine "Geschichte/Praxis" aus dem realen Leben erzählt und einige kleine Details zu einem gängigen Verfahren gemacht. Nicht jeder Betroffene kann sich (geschätzte Gesamtkosten) 3.000 Euro leisten um zu seinem oft "lebensnotwendigen" Führerschein zu gelangen den Sie anbieten - und der allerhöchstens auf dem Papier einwandfrei zu sein scheint. Ich klage niemanden an und gebe lediglich Erfahrungswerte dritter wider. Ob oder warum sich jemand zu dem einen oder anderen Weg entschließt ist mir persönlich schlichtweg WURST! Ich weiß nur aus Erfahrung dass die meisten der "Kandidaten" sich nicht wirklich 3.000 Euro leisten können. Deshalb ist das von mir gezeigte Beispiel/Angebot das auch den Praxistest besteht und bestanden hat für das nicht "Rockefeller" Klientel sehr sinnvoll! Alles Gute allen Führerscheinlosen
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3633

BeitragVerfasst am: 5.März 2008 7:40    Titel: Antworten mit Zitat

VG Neustadt: Umgehung eines Fahrerlaubnisentzugs durch Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis ist rechtsmissbräuchlich

Wer eine ausländische Fahrerlaubnis erwirbt, um so die Folgen einer bevorstehenden Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis zu umgehen, handelt rechtsmissbräuchlich. Die Fahrerlaubnisbehörde darf in diesem Fall den ausländischen Führerschein entziehen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt durch Beschluss vom 14.01.2008 (Az.: 3 L 1568/07). | >> Beck Aktuell - mehr...
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mike1011
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 210
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 7.März 2008 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

ich denke hier ist das letzte wort noch nicht gesprochen.
meiner meinung nach hat da das amtsgericht etwas über das ziel hinaus
geschossen.

lächerlich.

einziges, was hier wirklich nicht ok ist, dass der herr im einkaufszentrum wohnt

grüsse
mike1011
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cashinfo
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 340
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 7.März 2008 11:48    Titel: ... Antworten mit Zitat

Guten Tag,

einfach zu aufwendig darüber zu dikutieren. Ebenso ist es witzig, darüber zu reden, die Fahrerlaubni einzuziehen ! Die Leute fahren doch trotzdem und wer kennt schon alle legalen Fahrerlaubnisnachweise eines Bürgers ?

Einfachsete Regelung --- Einzug der Fahrerlaubnis in allen Bereichen einstellen und in der Rechtssprechung streichen. Einführung eines Fahrverbotes für die entsprechenden Regionen (Wichtung wie Hausverbot eben nur anders) und Vergehen gegen dieses Verbot ahnden wir Schwarzfahren .... eben ganz einfach und mit verdammt wenig Aufwand zu realisieren.

Grüsse
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6791

BeitragVerfasst am: 7.März 2008 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nur am Rande und zum Text von @ cashinfo passend:

Nach einem Unfall hat sich ein 89-jähriger Autofahrer mit einem Wehrmachtsführerschein aus dem Jahr 1944 ausgewiesen. Auf seinen richtigen Führerschein habe er schon vor Jahren freiwillig verzichtet, erklärte der Senior den erstaunten Polizeibeamten.

Er habe nur ein paar Einladungskarten für seinen 90. Geburtstag in der Nachbarschaft verteilen wollen, sagte der Mann den Ordnungshütern, die nach einem Bagatellunfall im nordrhein-westfälischen Herzebrock-Clarholz am Donnerstag seinen Führerschein sehen wollten.

Trotz "größter zu vertretender Toleranzgrenze" mussten die Beamten dem 89-Jährigen die Weiterfahrt verbieten, erklärte ein Polizeisprecher. Das leicht lädierte Auto des Mannes wurde von seinem Enkel nach Hause gebracht.

hil/ddp
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zag99
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Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 7.März 2008 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine tolle Diskussion! Beim Durchlesen der Beiträge hatte ich eher das Gefühl, hier handelt es sich um ein wenig falsch Parken!

Wieso wird denn ein Führerschein entzogen? Wenn sich der Fahrer grob fahrlässig bzw. vorsätzlich gegen die Regeln im Strassenverkehr verstößt. Wenn er also sich und andere Menschen in (Todes-) Gefahr bringt. Mal kurz über rote Ampel bretten, nach fünf Bierchen sich hinters Lenkrad setzen, mal kurz bei Gegenverkehr überholen oder mit 100 km/h durch ein Dorf rasen - TOLL.
Und wenn es kracht möglichst schnell weg - hätte der andere gefälligst doch sein Auto wo anders hin gestellt!
Wenn dann versucht wird auf mehr oder wenig legalem Wege sich so schnell wie nur möglich wieder eine Lizenz zum Rasen zu erkaufen, bedeute das für mich das diese Fahrer wohl überhaupt keine Einsicht gegenüber ihrem "Fehlverhalten" und möglichen Folgen haben - und damit eine MPU wohl sehr sehr notwendig ist!
Ich weiss jetzt kommt das Märchen vom: Ich brauch den Führerschein...
Aber dann hätte sich der und diejenige das eben vorher überlegen müssen - weil das nächste mal kann es Dein Kind sein!
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3633

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2008 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der EU-Führerschein – Ignorieren deutsche Gerichte den EuGH?

Führerscheintourismus und Umgehung der MPU. Führt ein in der Europäischen Union (bspw. in Polen oder Tschechien) erworbener Führerschein in Deutschland zu einer Strafbarkeit wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG?
Die rechtlichen Konsequenzen wären:
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe sowie ggf. ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber gem. § 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz).

Die EuGH-Rechtsprechung

Die (noch) gegenwärtige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes besagt, dass grundsätzlich nach Ablauf einer gerichtlichen Sperrfrist die Berechtigung aus einem EU-Führerschein ohne weiteren Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) besteht. Dies zumindest dann, wenn der EU-Führerschein vor der Entziehung der Fahrerlaubnis bestanden hat oder er nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde. Dies gilt auch, wenn in Deutschland zur Wiedererteilung einer deutschen Fahrerlaubnis die Durchführung einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) angeordnet wurde. Bei Verwendung des EU-Führerscheins ist damit nach der EuGH-Rechtsprechung keine Strafbarkeit nach § 21 StVG gegeben.

Die deutschen Gerichte

Dies wird von deutschen (Straf-) Gerichten jedoch teilweise schlichtweg ignoriert, wenn nach deutschem Fahrerlaubnisrecht eine MPU zu absolvieren wäre. In diesem Sinne entschied z.B. die kleine Strafkammer des Landgericht Potsdam mit Beschluss vom 24.08.2007.

Dieser Auslegung der EuGH-Entscheidungen hat sich bspw. auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg angeschlossen.

Aber:

Ungeachtet der Probleme der deutschen Justiz mit der EuGH-Rechtsprechung sollten sich Inhaber eines EU-Führerscheins ob der gegenwärtigen „führerscheinfreundlichen“ Rechtsprechung des EuGH jedoch nicht zu früh freuen: Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) ist grundsätzlich auch die verwaltungsrechtliche Entziehung eines EU-Führerscheins möglich, wenn bspw. ein begründeter Verdacht auf Eignungsmängel wegen einer Alkoholproblematik besteht. Dies allerdings beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Entziehung erfolgt durch eine Aberkennung des Rechts, von der EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist jedoch eine Strafbarkeit nach § 21 StVG ebenfalls nicht gegeben.

Beschlagnahme

Wird bspw. wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) nach § 69b Abs. 1 Satz 2 StGB ein EU-Führerschein „entzogen“, wird die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre im ausländischen Führerschein vermerkt. Zum Zwecke der Eintragung dieses Vermerkes kann der ausländische Führerschein gem. § 463b Abs. 2 StPO beschlagnahmt werden, wenn er nicht freiwillig herausgegeben wird.


Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Thomas M. Amann
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mike1011
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 210
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2008 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

@ zag99

man kann seinen führerschein auch anderweitig verlieren, ohne mit 100 km/h durch die ortschaft zu rasen.
wer vielfahrer ist und vielleicht um die 100.000 km im jahr sein fahrzeug durch die landschaft bewegt, kommt schneller mal
an die grenze des führerschein entzuges als herr xy, der jeden tag 10km zur arbeit und am wochenende zu aldi fährt.
und von herrn xy kommen dann solche sachen wie.... mit 100km/h durch die ortschaft usw.

keine frage, wer sein fahrzeug alkoholisiert lenkt oder mehrmals mit weit überhöhter geschwindigkeit erwischt wird, dem gehört der lappen
abgenommen.

zwei mal am grünen pfeil rechts abgebogen ohne zu halten = je 3 punkte = 6 punkte
rote ampel ( unter einer sekunde ) = 3 punkte
zwei mal handy am ohr = je 1 punkt = 2 punkte
fussgänger am zebrastreifen nicht rechtzeitig gesehen und drüber gefahren ( nicht über den fussgänger ) = 4 punkte
außerorts 26km/h zu schnell = 3 punkte

sind insgesamt 18 punkte. und die müssen ja nicht einmal innerhalb eines jahres zusammen kommen, da,
wenn neue punkte dazu kommen, die alten auch noch stehen bleiben und nicht gelöscht werden.
die oben genannten dinge hat jeder schon mal gemacht. auch wenn er nicht dabei erwischt wurde.
wo gehobelt wird, da fallen auch späne.

möchte noch dazu sagen, dass ich noch nie meinen führerschein abgeben musste und auch keine punkte in flensburg habe.

gruesse
mike1011
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cashinfo
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 340
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2008 10:04    Titel: ... Antworten mit Zitat

Zitat:
wer vielfahrer ist und vielleicht um die 100.000 km im jahr sein fahrzeug durch die landschaft bewegt, kommt schneller mal


Hi, das kann ich nicht nachvollziehen. Wer sein Fahrzeug gelassen und trotzdem flüssig bewegt ist binnen kurzer Zeit Punktfrei, wenn er nicht ganz hinbefreit ist. Das aus eigener Erfahrung ! Bleiben natürlic die 10 - 40 Euro für mal 7 Km/h zu schnell bei ständigem wechsel von 60 auf 80 auf 60 auf 80 und eben mal eine 60 mit 70 übersehen ! Das sind nunmal die Fallen die aufgebaut werden, aber Punkte auf Dauer --- der hat eine Unfähigkeit am Strassenverkehr teilzunehmen nachgewiesen un sollte sich ne Bahncard holen ....


Grüsse
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