| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
|
Verfasst am: 20.Apr 2006 4:10 Titel: Falschberatung - Commerzbank muss Schadenersatz zahlen |
|
|
| Zitat: |
Deutschland: Falschberatung - Commerzbank muss Schadenersatz an Fonds-Anlegerin zahlen
In einem vor dem Landgericht (LG) Verden, Niedersachsen, geführten Rechtsstreit für einen Kapitalanleger gegen die Commerzbank AG obsiegten KTAG Rechtsanwälte. Bemerkenswert an diesem Urteil sei laut Presseaussendung der Rechtsanwalte, dass die Falschberatung der Bank und die damit zusammenhängende Anlageentscheidung bereits im Jahr 1999 erfolgte und damit der Schadenersatzanspruch nach der dreijährigen Verjährungsfrist aus § 37 a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) inzwischen eigentlich verjährt wäre. Allerdings nahm in diesem Fall das Landgericht Verden eine Verjährung deshalb nicht an, da es der Commerzbank unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verwehrt sei, sich auf die Verjährung zu berufen - sie hatte die Klägerin von der rechtzeitigen Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches abgehalten.
Im Jahr 1999 hatte sich die Klägerin dazu entschieden, über die Commerzbank Fondsanteile in Höhe von jeweils 30.000 DM (15.384 Euro) bei dem Fonds "A.L.S.A.-Neuer Markt Plus" zu zeichnen. Zum Ende der Laufzeit im November 2004 wurden nur noch 5.670 Euro ausgezahlt. Da ein Angestellter der Commerzbank jedoch seinerzeit erklärt hatte, dass 80 Prozent des angelegten Betrags garantiert seien, machte die Klägerin die Differenz als Schadenersatz geltend. Überdies hatte noch im Frühjahr 2002 ein weiterer Commerzbank-Mitarbeiter diese Aussage bestätigt.
Aufgrund der unzureichenden Beratung geht das Gericht davon aus, dass die Commerzbank zur Zahlung des Schadenersatzes verpflichtet ist. Wegen der erneuten Falschberatung im Frühjahr 2002 kann sich die Bank nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, da sie durch diese die Klägerin davon abhielt, bereits während der Verjährungsfrist ihre Ansprüche anzumelden. Die Commerzbank muss nun an die Klägerin 12.660 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Stellungnahme zur Causa wollte die Commerzbank auf Anfrage von FONDS professionell nicht abgeben.
Quelle: FONDS professionell
|
|
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |