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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6710
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Verfasst am: 14.Dez 2006 8:46 Titel: Familienkasse muss für Au-pair Kindergeld zahlen |
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Auch wenn ein Sprachunterricht zur Weiterbildung weniger als zehn Stunden dauert, steht einer Familie in Ausnahmefällen Kindergeld zu.
Eine 22-jährige Bürokauffrau verlor nach drei Jahren ihren Job und hatte mit ihren Bewerbungen keinen Erfolg. Gleich mehrere Unternehmen begründeten die Absage mit den mangelnden Englischkenntnissen der Realschulabsolventin.
Sie entschied sich, ein Jahr als Au-pair-Mädchen in die USA zu gehen und nebenbei einen Englischkurs zu belegen. Ihre Eltern beantragten daraufhin Kindergeld: Das stehe ihnen zu, weil der Aufenthalt der Tochter der Berufsausbildung diene. Schließlich mache sie einen für ihre berufliche Zukunft wichtigen Sprachkurs.
Doch die Familienkasse überzeugte das nicht: Vier Unterrichtsstunden pro Woche seien viel zu wenig.
Stimmt nicht, sagte jetzt der Bundesfinanzhof (III B 39/06). Ausnahmsweise könnten Eltern auch bei weniger als zehn Stunden Unterricht pro Woche Kindergeld erhalten.
Ein solcher Fall liege hier vor, denn die Tochter habe glaubhaft gemacht, dass sie für den Kurs zusätzlich jeden Tag zwei Stunden Hausaufgaben machen musste. |
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