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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 6.Jan 2007 16:36 Titel: Finanzamt darf Ansparrücklage versagen |
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Die wiederholte Geltendmachung einer Ansparabschreibung für das gleiche Wirtschaftsgut ist nur eingeschränkt zulässig. Wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht, muss der Steuerpflichtige dann "einleuchtend" begründen, warum er die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung noch nicht getätigt hat, gleichwohl aber noch plant (Az.: XI R 28/05).
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt für die Jahre 1995, 1997 und 1999 eine Ansparrücklage von 80 000 Euro geltend gemacht, um sich einen Audi des Typs S 8 anzuschaffen. Nachdem er den Wagen 1999 noch immer nicht gekauft hatte, versagte ihm das Finanzamt die Abschreibung. Der BFH bestätigte die Entscheidung der Beamten. Die Bildung von Ansparrücklagen "ins Blaue" hinein sei unzulässig.
Quelle: FTD _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 10.März 2007 7:32 Titel: |
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Ansparrücklage wird milder besteuert
Ein Unternehmer, der eine Ansparrücklage gebildet hat, muss diese bei Verkauf des Unternehmens nicht wie einen laufenden Gewinn versteuern. Sie wird vielmehr dem geringer besteuerten Veräußerungsgewinn zugerechnet. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (Az.: X R 31/03 und XR 42/04). Allerdings darf ein Unternehmer eine Ansparrücklage nicht bilden, wenn er bereits bei Einreichung des Jahresabschlusses geplant hatte, seinen Betrieb zu veräußern. Grundsätzlich dürfen kleine und mittlere Unternehmen für künftige Anschaffungen eine Rücklage von bis zu 40 Prozent des Kaufpreises bilden. Wird nichts angeschafft, muss sie nach zwei Jahren wieder aufgelöst werden. _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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