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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
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Verfasst am: 16.Okt 2007 8:18 Titel: Fingierte Eigenbedarfskündigung - Schadensersatz |
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bei fingierter Eigenbedarfskündigung - droht Verpflichtung zum Schadensersatz
Vermieter machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie die Gründe, die zu einer Kündigung von Wohnraum berechtigen nur vorschieben. In einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, waren die Gründe des Vermieters eine Kündigung auszusprechen mit der Behauptung, dass Eigenbedarf bestünde, nur vorgeschoben.
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 75/2005:„Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, daß ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung ausspricht, die wegen eines fehlenden Kündigungsgrundes unwirksam ist, dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist.“
Die Beweislast dafür, dass der Vermieter keine lauteren Absichten hatte, liegen jedoch, wie so oft, beim Mieter.
Das Urteil im Volltext - Urteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03
Mitteilung der Pressestelle
Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol |
Weitere Beiträge zum Thema: Eigenbedarfskündigung
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Räumung trotz Wegfalls des Eigenbedarfs |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6710
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Verfasst am: 9.Nov 2007 12:34 Titel: |
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Ein Vermieter darf eine Wohnung nur dann mit dem Hinweis auf Eigenbedarf kündigen, wenn sie hinterher weiter als Wohnraum dient.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist.
Im verhandelten Fall (Az.: 46 C 109/06) wies das Gericht die Räumungsklage einer Vermieterin ab.
Die Frau wollte ihre kieferorthopädische Praxis in dem Haus erweitern und kündigte einer Mieterin die Wohnung mit dem Verweis auf den Eigenbedarf.
Eigenbedarf kann den Richtern zufolge aber nur für Wohnzwecke geltend gemacht werden. Die Wohnung galt daher als nicht gekündigt, und die Mieterin musste nicht ausziehen.
Quelle: SZ |
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