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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 25.Jul 2005 12:16 Titel: Fördermittelberatung durch Unternehmensberater zulässig |
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BGH erklärt Fördermittelberatung durch Unternehmensberater für zulässig
Der BGH hat am 24.02.2005 in zwei Fällen entschieden, dass Fördermittelberatung durch Unternehmensberater nicht dem Rechtsberatungsgesetz unterliegt und daher nicht wettbewerbswidrig ist.
Der BGH hatte in zwei weithin parallel gelagerten Fällen die Frage zu entscheiden, inwieweit die Werbung für die Beratung von Unternehmen über öffentliche Fördermittel und die Unterstützung bei deren Beantragung mit Angaben wie etwa "Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen (Förder-) Programms, zugeschnitten auf ihren persönlichen Bedarf, und unterstützen Sie bei der Beantragung der Gelder durch erfahrene Evaluierungsgutachter" und "Unternehmensberater … können … helfen, Förder- oder Kreditmittel in der optimalen Kombination zu beantragen" dem Rechtsberatungsgesetz unterfällt und daher, wenn sie durch Unternehmensberater erfolgt, die über keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügen, wettbewerbswidrig ist.
Ein auf dem Gebiet des Subventionsrechts beratend tätiger Rechtsanwalt hatte die beworbene Fördermittelberatung als unzulässige Rechtsberatung beanstandet. Dem ist der BGH – wie schon das Berufungsgericht – nicht gefolgt.
Die von den Unternehmensberatern in beiden Verfahren beworbene Beratung über öffentliche Fördermittel sei wirtschaftlich notwendiger Teil sowohl bei einer Beratung zur Gründung von Unternehmen als auch bei einer begleitenden Unternehmensberatung. Die beworbene Tätigkeit sei auf die Vermittlung des Know-hows gerichtet, welche vorhandenen Fördermittelprogramme aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf das beratene Unternehmen zugeschnitten sind. Die Beratungsleistung liege deshalb überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet und bezwecke die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange. Für die Einstufung als erlaubnispflichtige Rechtsberatung könne, da nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind, nicht darauf abgestellt werden, dass der Rat zur Erlangung von Fördergeldern auch rechtliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und den Fortbestand eines Unternehmens habe. Ob der Unternehmensberater bei seiner Tätigkeit im Einzelfall unzulässigerweise Rechtsrat erteile, beispielsweise wenn er seinen Rat zur Lösung von Konfliktfällen anbietet, stand nicht zur Entscheidung.
BGH, Urteile v. 24.02.2005 - I ZR 128/02
Fördermittelberatung Leitsatzentscheidung - siehe auch: Pressemitteilung Nr. 34/05 vom 24.2.2005
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