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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 21.Aug 2005 9:09 Titel: Fonds: Erbschaftssteuer sparen |
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Erbschaftssteuer sparen
Wer Anteile an einem geschlossenen Fonds erbt, die der/die Verstorbene bei einem Treuhänder hinterlegt hatte, muss in Zukunft höhere Steuern zahlen.
Das geht aus einem aktuellen Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg hervor, der in ganz Deutschland gilt (3 - S 3806/51). Bisher werteten Finanzbeamte einen geerbten Anteil generell als Beteiligung am Fondsobjekt.
Abschreibungen und günstige Bewertungsregeln, die den Wert von Gebäuden oder Filmen minderten, senkten auch den steuerlichen Wert der geerbten Fondsanteile. Zudem gab es die Freibeträge für geerbtes Betriebsvermögen, womit Erben nur selten Steuern zahlten. Doch jetzt gilt: Wer Anteile erbt, die ein Treuhänder hält, erbt ein Recht auf Herausgabe der Anteile aber keine Beteiligung am Investitionsobjekt.
Und dieser Anspruch ist für den Fiskus so viel wert wie der anteilige aktuelle Marktwert des Gebäudes, Windparks oder Films, der mit dem Fonds finanziert wurde. |
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