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Lifka Werner Newbie
Anmeldungsdatum: 13.11.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 17.Mai 2007 9:32 Titel: Force Worldwide Investments: Geld zurück |
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Kanzlei in der Schweiz erfolgreich
Es hörte sich so schön an: Egal ob die Kurse steigen oder fallen würden, wer bei Force Worldwide Investments sein Geld anlege, könne mit einer monatlichen Rendite zwischen fünf und zehn Prozent rechnen. Der "geniale" Erfinder dieser Geldmaschine, Marcus L, hatte vor seinen Anlagebetrügereien als Programmierer und EDV-Berater gearbeitet. Vom Frühjahr 2004 an pries er Kleinanlegern auf Werbeveranstaltungen ein angeblich von ihm entwickeltes neuartiges, vollautomatisches Börsenhandelssystem "Clocklock", mit dem es möglich sei, sichere Gewinne an der Börse zu machen. Die Software sei nach dem Muster neuronaler Netzwerke programmiert, könne gleichsam einem Gehirn ständig dazu lernen, optimiere sich so laufend selbst und ermögliche dadurch überdurchschnittliche Ergebnisse. Zudem gaukelte er seinen Anlegern vor, er verfüge über eigene Server bei Börsenmaklern in Großbritannien und den USA. Damit sei der schnellstmögliche Handel mit Devisenkontrakten gewährt. Nichts stimmte. Marcus L. besaß lediglich eine Demoversion einer prinzipiell zum Börsenhandel geeigneten Software.
Auf seinen persönlichen Werbeveranstaltungen gewann er allerdings nur 41 Anleger. Deshalb konzipierte er einen Internetauftritt, mit dem er schließlich weitaus mehr Menschen erreichte. Zusätzlich gab er mit Scheinadressen in New York, Miami und Panama seinem betrügerischen Unternehmen einen globalen Anstrich. Als er im Februar 2005 sein Onlineportal Force Worldwide Investments freischaltete, floss das Geld in Strömen: In nur neun Monaten sammelte er über zehn Millionen Euro, die er bei der Post Suisse Finance in Bern parkte. Bis zu seiner Verhaftung im November 2005 verpulverte er davon 1,3 Millionen Euro. Zum Beispiel fuhr zwei teure Firmenwagen.
Mitte April verurteilte ihn die Wirtschaftskammer am Landgericht München II unter Vorsitz von Richter Ralph Alt wegen 3325 Fällen gewerbsmäßigen Betrugs und zwei Verstößen gegen das Gesetz über das Kreditwesen - eine Erlaubnis für Bankgeschäfte hatte er nicht - zu fünf Jahren Gefängnis.
Für sieben Geschädigte ging die Sache jetzt gut aus: Die xxxx Schleichwerbung editiert / Mod. konnte über in der Schweiz geführte gerichtliche Auseinandersetzungen - vom Arrestverfahren über Zahlungsbefehlsverfahren bis zum Betreibungsverfahren - etwa 125.000 Schweizer Franken für ihre Mandanten zurück holen. |
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Notbremse Newbie
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Freyung
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Verfasst am: 17.Mai 2007 17:36 Titel: |
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Hallo!
Ich habe auch Geld nach der Arrestierung eingezahlt. Ich war in vielen Telefongesprächen mit den Schweizer Behörden um Regelung der Angelegenheit bemüht, konnte jedoch zu keinem Ergebnis kommen, da mir immer nahe gelegt wurde abzuwarten bis die Deutschen Behörden sich der Sache annehmen. Daher würde mich interessieren wie Die die Sache regelten um an eine Auzahlung zu gelangen, denn laut Aussage wäre dies nicht möglich. Ganz zu Schweigen vom Deutschen Staatsanwalt der mir Dinge zusicherte ohne das etwas davon eintraf.
MfG
Notbremse |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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