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Tom81 Newbie
Anmeldungsdatum: 22.02.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Darmstadt
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Verfasst am: 3.Jun 2007 16:40 Titel: Fragen hinsichtlich hess. nachbarrecht |
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Guten Tag,
wer kann mir Rat für folgenden Sachverhalt geben
Unser neuer Nachbar möchte im Rahmen einer Grenzbebauung auf unserem Grundstück einen Graben von 1 m Breite errichten um Fundamente unter der Mauer zu verstärken und die Wände gegen Feuchtigkeit abzudichten.
Da das Nachbarrecht sehr viel Freiraum für verschiedene Auslegungen lässt hätte ich gerne gewusst, ob wir dies dulden müssen oder können wir verlangen, dass der Nachbar die Mauer von innen dämmt. Wie viele Rechte haben wir als Eigentümer. Oder müssen wir dem Nachbarn die Außendämmung (mit Styropor) auf unserem Grundstück gewähren. Wenn ja, kann man ein Entgelt hierfür verlangen, da dadurch natürlich wertvolle Grundstücksfläche verloren geht.
Des weiteren wurde bereits auf einer anderen Grundstücksgrenze von dem neuen Nachbarn eine Mauer errichtet, die 8 cm auf unser Grundstück herausragt. Der Nachbar möchte dies von der Baufirma abstemmen lassen.
Da wir dadurch mit erheblichen Einschnitten in unseren Lebensbereich rechnen müssen (Lärm,- Staubbelastung, Rütteln durch die Maschinen) möchten wir dies eigentlich nicht genehmigen.
Für zahlreiche Antworten und Hilfestellungen in dieser Angelegenheit würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 4.Jun 2007 11:29 Titel: |
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Werter @Tom 81 !
Für Ihr Vorbringen suchen Sie sich am besten einen versierten RA der sich im hessichen Baurecht bzw. in der hessischen Bauordnung auskennt.
Alle anderen Ratschläge laufen auf Rechtsberatung raus und wären dann nicht zulässig.
In den Landerbauordnungen sind Duldungsmaßnahmen bei sog. Grenzbebauung unterschiedlich geregelt.
Ggf. erhalten Sie auch von der für Sie zuständigen Baubehörde als Genehmigungsbehörde eine Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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