Verfasst am: 14.Jul 2006 5:54 Titel: Freistellung bei Kündigung erlaubt
In der Regel müssen Gekündigte bis zum Ablauf der Frist beschäftigt werden. Doch das gilt nicht immer, entschied ein Gericht.
Wer fristgerecht eine Kündigung erhält, muss unter Umständen eine dreimonatige Freistellung hinnehmen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor
Az.: 22 Ga 127/06.
Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag eines Vertriebsmitarbeiters gegen ein Computerunternehmen zurück. Nach Ansicht der Geschäftsführung hatte er Kunden nicht intensiv genug beraten, so dass ihm gekündigt wurde. Gleichzeitig wurde der Mann von der weiteren Arbeit freigestellt. Das wollte er aber nicht akzeptieren und zog deshalb vor Gericht.
Doch die Richter gaben der Computerfirma Recht. Es bestehe zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Sei das Arbeitsverhältnis jedoch erheblich gestört und dauere die Freistellung nicht länger als drei Monate, müsse zu Gunsten des Arbeitgebers entschieden werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.