GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Führerschein aus Tschechien

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
WolfgangS
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 5
Wohnort: 45307 Essen

BeitragVerfasst am: 19.Sep 2005 16:26    Titel: Führerschein aus Tschechien Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe kürzlich gehört, daß man als Bürger eines EU Mitgliedstaates in Tschechien seinen Führerschein erwerben kann. Für einen Bruchteil dessen was er in Deutschland kosten würde. Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? Kann mir jemand nähere Informationen senden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
BlackLord
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 19.Sep 2005 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo User "WolfgangS".

Es kann gut sein, dass diese Schiene schon wieder abgelaufen ist: In Tschechien wird bereits darüber diskutiert, ob man dem "Führerscheintourismus" ein Ende setzten soll. Die Begründung dafür ist, dass in der Vergangenheit gerade viele Mehrfachprüflinge (also solche, die über 5 Anläufe benötigen) und Führerscheinneuerwerber (also solche, die nach einem Führerscheinentzug eine neue Prüfung ablegen müssen) von diesem Schnäppchen gebrauch gemacht haben.

Es mag unfair den Sparfüchsen gegenügber sein, aber es ist nun mal eindeutig belegt, dass viele schlechte (deutsche) Autofahrer die Straßen in Tschechien unsicher gemacht haben. Das möchten die Herren dort natürlich auch nicht.

Fazit: Wer sich beeilt zahlt weniger für den Unterricht und nur einen Bruchteil an Prüfungsgebühr (eigentlich nur eine Anfahrtsentschädigung für den Prüfer). es kann sich lohnen, aber diese Tür wird in kürze geschlossen sein.

...wobei mir niemand diesen Führerschein vorlegen sollte; ich hätte bestimmt einen sehr unhöflichen Spruch auf der Lippe, hehehe...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 19.Sep 2005 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist der hauptsächliche Kunde für einen neuen Führerschein in Tschechien?

Diejenigen, welche in D zur MPU müßten. Also die, welche in D nicht nur ein begrenztes Fahrverbot eingefahren haben, sondern besoffen oder bekifft am Steuer saßen.
Und diese wissen, daß sie eine MPU nicht absolvieren können, die fette Leber-welche den halben Bauchraum ausfüllt und beim abtasten durch den Arzt laute Schmerzlaute ertönen läßt oder das abmelken etwas Blutes und dessen Analyse dokumentieren genau eine ungesunde Lebensweise.

Und glaubt mal nicht daß die Ordnungskräfte in D diese Kandidaten nicht wieder aus dem Verkehr ziehen!!

Das wird dann richtig teuer.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 19.Sep 2005 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Möglichkeit, den Führerschein in einem anderen EU-Land zu erwerben, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29.04.2004 tatsächlich gegeben. Es ist auch nicht grundsätzlich verboten, mit diesem Führerschein in Deutschland zu fahren. Dazu müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

1. Einhaltung der Sperrfrist

Sollte der EU-Führerschein im Ausland während einer in Deutschland noch geltenden gerichtlichen Sperrfrist, wie sie z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt verhängt wird, erteilt worden sein, entzieht die deutsche Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis wieder sehr schnell.

Die Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis während der Sperrfrist stellt ein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und damit einen Straftatbestand dar.
2. Einhaltung des Wohnsitzprinzips

Sollte das sogenannte Wohnsitzprinzip verletzt worden sein, kann es ebenfalls zu einer Rücknahme des Führerscheins kommen. Es besagt, dass ein Antragsteller für eine Fahrerlaubnis in einem EU-Land mindestes 185 Tage in diesem Land gemeldet sein und dort auch seinen Hauptwohnsitz haben muss, d.h. dort leben und arbeiten muss, bevor er dort eine Fahrerlaubnis erhalten kann.

Wenn bei Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis an einen deutschen Bürger dieses Prinzip nicht eingehalten wurde, leitet die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde den Fall an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg weiter. Dieses wird die ausstellende Behörde im Ausland um Rücknahme des Führerscheins ersuchen.
3. Medizinisch-Psychologische Untersuchung?

Sollte in Deutschland vor Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU fällig gewesen sein, so wird diese hier auch wieder unmittelbar angeordnet, sobald bekannt wird, dass ein EU-Führerschein erteilt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde leitet auch diesen Fall an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weiter. Das KBA wird bei der ausländischen Behörde dann nachfragen, ob der Betroffene den Entzug seiner Fahrerlaubnis in Deutschland wahrheitsgemäß angegeben hatte und ob eine Überprüfung der Eignung, also eine MPU oder eine vergleichbare Untersuchung stattgefunden hat.

Wenn das nicht der Fall war, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 3 Abs.1 StVG die Fahrerlaubnis wieder mit der Folge, dass auch im Inland kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden darf.
4. Der schöne Schein kann trügen

Häufig geraten Betroffene unwissend an unseriöse Anbieter von EU-Führerscheinen, insbesondere bei Komplett-Angeboten, die mit dem Erwerb eines meist osteuropäischen Führerscheins (z.B. Ungarn, Tschechien, Polen) innerhalb nur eines Wochenendes locken. Für sehr viel Geld (oft 1.000 bis 3.000 Euro) werden die Betroffenen ins Ausland gefahren, erhalten unter Umständen auch Fahrunterricht. Dann wird ggf. eine (vermeintliche) Führerscheinprüfung abgenommen und der Betroffene erhält einen Führerschein. Der Laie kann dabei kaum feststellen, ob es dabei mit rechten Dingen zugegangen ist oder ob es sich beim erhaltenen Führerschein sogar um eine Totalfälschung handelt. Erst bei der Kontrolle in Deutschland, bei der eine genaue Überprüfung der ausländischen Fahrerlaubnis stattfindet, fällt dann auf: Der Führerschein ist gefälscht.

Die Folgen: Nicht nur das Geld ist futsch, es folgt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Das vermeintliche Nichtwissen hilft einem dann vor Gericht auch nicht mehr. Es gibt unter Umständen eine neue Führerscheinsperre und die MPU ist danach erst recht fällig.

Also - viel Spaß mit dem neuen CS-Führerschein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
WolfgangS
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 5
Wohnort: 45307 Essen

BeitragVerfasst am: 22.Sep 2005 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die guten Ratschläge, im vorliegenden Fall geht es nicht um einen MPU´ler oder sonstigen Wiedererlanger, sondern um jemanden der den Führerschein der Klasse CE machen möchte und einfach nur Geld sparen wollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 22.Sep 2005 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

2. Einhaltung des Wohnsitzprinzips

Sollte das sogenannte Wohnsitzprinzip verletzt worden sein, kann es ebenfalls zu einer Rücknahme des Führerscheins kommen. Es besagt, dass ein Antragsteller für eine Fahrerlaubnis in einem EU-Land mindestes 185 Tage in diesem Land gemeldet sein und dort auch seinen Hauptwohnsitz haben muss, d.h. dort leben und arbeiten muss, bevor er dort eine Fahrerlaubnis erhalten kann.

Wenn bei Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis an einen deutschen Bürger dieses Prinzip nicht eingehalten wurde, leitet die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde den Fall an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg weiter. Dieses wird die ausstellende Behörde im Ausland um Rücknahme des Führerscheins ersuchen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Spiritus Rector
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1239
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2006 8:11    Titel: Antworten mit Zitat

Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

Die nach der Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Betroffene ein berechtigterweise angefordertes Gutachten über seine Fahreignung nicht vorgelegt hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Nach Ablauf der vom Amtsgericht wegen drei Trunkenheitsfahrten im Jahre 2002 verhängten Sperrfrist erwarb der Antragsteller in Tschechien eine Fahrerlaubnis. Bei einer Verkehrskontrolle im Mai 2005 fiel der Antragsteller mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,45%o auf dem Fahrersitz seines auf einem Gehweg abgestellten Fahrzeuges auf. Dass er das Fahrzeug auch gefahren hatte, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Da er das daraufhin vom ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Klärung seiner Fahreignung nicht vorgelegt hatte, entzog die Straßenverkehrsbehörde ihm unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis. Den hiergegen begehrten vorläufigen Rechtsschutz lehnte bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Da der Antragsteller die Vorlage eines Gutachtens über seine Fahreignung verweigert habe, sei er als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen. Obwohl er nicht beim Fahren seines Kraftfahrzeuges angetroffen worden sei, sei das Eignungsgutachten zu Recht gefordert worden. Es bestünden Zweifel, ob der Antragsteller zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr trennen könne. Die Blutalkoholkonzentration von 2,4 %o weise auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des aus beruflichen Gründen regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmenden Antragstellers hin.

Deshalb sei zu befürchten, dass er an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leide und zur Risikogruppe der überdurchschnittlich alkoholgewohnten Kraftfahrer gehöre, die im Straßenverkehr doppelt so oft auffällig würden wie andere Personen. Hinzu komme, dass er bereits vor der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis mit drei Trunkenheitsfahrten aufgefallen sei. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei schließlich auch nicht unverhältnismäßig, weil der Antragsteller auf sie zur Erreichung seines Arbeitsplatzes angewiesen sei. Vielmehr gehe der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Verkehrsteilnehmern den Interessen des Antragstellers vor, so das Oberverwaltungsgericht.

OVG Koblenz Aktenzeichen 10 B 10734/06.OVG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7268

BeitragVerfasst am: 5.Jul 2007 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Eine in der Tschechischen Republik erworbene Fahrerlaubnis wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn sie unter Umgehung der deutschen Vorschriften erworben wurde. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.

Mit dieser Entscheidung lehnte das Gericht den Antrag eines Mannes ab, der nach dem Entzug seines Führerscheins in Deutschland wegen Alkohols am Steuer Anfang 2006 die Fahrerlaubnis in Tschechien erworben hatte. Nachdem die zuständige Straßenverkehrsbehörde dem Mann untersagt hatte, den Führerschein in Deutschland zu benutzen, begehrte dieser Eilrechtsschutz. Die Ablehnung des Antrags vor dem Verwaltungsgericht wurde jetzt vom OVG bestätigt, teilte das Gericht in Koblenz mit.

Der Mann war seit 1994 mehrfach mit Alkohol am Steuer und wegen Fahrens ohne Führerschein auf deutschen Straßen aufgefallen. Vor diesem Hintergrund „könne es nicht zweifelhaft sein“, dass dem Mann ohne medizinisch-psychologische Begutachtung „mit Sicherheit keine Fahrerlaubnis erteilt worden wäre“. Deshalb stelle der Erwerb der Fahrerlaubnis in Tschechien „eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der deutschen Vorschriften“ dar, erklärten die Richter.

(Aktenzeichen: zehn B 10 291/07.OVG).

Link zur offiziellen Pressemitteilung des OVG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
GM&P Info
.


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3996

BeitragVerfasst am: 26.Jun 2008 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Deutsche Verkehrssünder hatten sich in Tschechien neue Führerscheine besorgt. Laut EuGH-Urteil haben sie damit gegen EU-Recht verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verkehrssündern, die sich nach Führerschein-Entzug in ihrer Heimat im Ausland eine neue Fahrerlaubnis besorgen wollen, einen Riegel vorgeschoben. Die EU-Richter entschieden am Donnerstag nach Klagen von fünf deutschen Autofahrern zugunsten der deutschen Behörden, welche die später in Tschechien ausgestellten neuen Führerscheine nicht anerkannten. Damit verstößt diese Art von "Führerschein-Tourismus" gegen EU-Recht.

Zwar müssen die EU-Staaten gegenseitig Fahrgenehmigungen anerkennen, stellte das EU-Gericht fest. Allerdings könne Deutschland die Anerkennung der tschechischen Führerscheine verweigern, wenn die Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung ihren Wohnsitz nicht in Tschechien hatten.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist eine Klage von deutschen Bürgern, denen in ihrer Heimat der Führerschein wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen wurde. Sie begaben sich in den Jahren 2004 und 2005 nach Tschechien, um sich dort neue Führerscheine ausstellen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie ihren Wohnsitz in Deutschland. Die Verkehrssünder waren zwar in Deutschland nicht mehr mit einer Sperrfrist belegt, hätten aber ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass die Gründe für den Führerschein-Entzug nicht mehr vorliegen. Da sie solche Gutachten nicht vorlegten, entzogen ihnen die deutschen Behörden die Erlaubnis, mit ihren tschechischen Führerscheinen in Deutschland zu fahren.

Auch in Österreich ist immer wieder die Rede von Führerschein-Touristen, wie der Leiter der Rechtsabteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), Armin Kaltenegger bestätigte. "Genaue Zahlen gibt es aber nicht", räumte er ein. Grundsätzlich werde sich das Problem aber mit der heuer beschlossenen dritten Führerscheinrichtlinie erledigen, erklärte er. Diese basiere auf dem EuGH-Urteil und muss bis 2011 umgesetzt werden. Darin ist unter anderem eine verlängerte Mindestdauer des Wohnsitzes in dem Land, wo der Führerschein gemacht wird, vorgeschrieben. Derzeit würden oft "zweiwöchige Gefälligkeitsanmeldungen" ausgestellt, damit die Fahrberechtigung auch ausgestellt werden darf.

Bis auf weiteres müsse wie bisher mit den betreffenden Ländern bilateralen Kontakt auf Verwaltungsebene aufnehmen. "Da müssen sich die Verwaltungsbehörden gegenseitig austauschen", so Kaltenegger. Schon jetzt gebe es aber eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten.
(APA)

Zitat:
26. Juni 2008
Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtsachen C-329/06 & C-343/06_C-334/06-C-336/06

DEUTSCHLAND MUSS GRUNDSÄTZLICH DIE TSCHECHISCHEN FÜHRERSCHEINE ANERKENNEN, DIE SEINEN STAATSANGEHÖRIGEN NACH DEM ENTZUG IHRER DEUTSCHEN FAHRERLAUBNIS AUSGESTELLT WORDEN SIND




::
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Schlichter1
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2008 14:40    Titel: Re: Führerschein aus Tschechien Antworten mit Zitat

WolfgangS hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe kürzlich gehört, daß man ...



Ungarn heisst das neue Wunderland, sehr billig, ja, das stimmt,
aber ich würde mich hierauf nicht verlassen.
Verlangt wird nämlich ein Wohnsitz dort, und somit immer dran denken:
Big Brother ( deutsche Verkehrsbehörden ) is watching you.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
terravadis
.


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Terravadis Ltd., Dresden

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2008 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Jüngstes EUGH-Urteil zum Thema EU-Führerschein (Juni 2006) - Der erste Eindruck täuscht

Europa hat wieder einmal Recht gesprochen und den Weg zum Führerschein ohne MPU erschwert. Zudem müssen jetzt offenbar Zehntausende Inhaber von Auslandsführerscheinen um Ihre Mobilität bangen. Ein Blick ins "Kleingedruckte" lohnt sich dennoch:

Zunächst wurde den Behörden im Heimatland des Erwerbers das Recht eingeräumt, die Anerkennung des Führerscheines von der Erfüllung weiterer Auflagen - z.B.: MPU - abhängig zu machen, wenn sich der Wohnsitz des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheines im Inland befand.

Damit hatte die Branche gerechnet und auch Vorsorge getroffen. Wohnsitzbescheinigungen, Arbeitsverträge und weitere Dokumente hatten viele Erwerber parat, um mögliche Mißbrauchsvorwürfe entkräften zu können.
Soweit wird es nun nicht kommen. Alle diese Bescheinigungen sind jetzt leider nutzlos.

Aufhänger bleibt zwar die Einhaltung des Wohnsitzprinzips, es dürfen jedoch für eine behördliche Beurteilung ausschließlich Informationen herangezogen werde, "die sich aus dem Führerschein selbst ergeben oder von den ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt werden", um eine Kernaussage des Urteils sinngemäß zu zitieren.
Klarheit schafft zunächst der Blick auf den Führerschein. Vorderseite, links unten. Hier scheint sich das weitere Schicksal des Inhabers zu entscheiden.

Nehmen wir einmal an, der Führerschein wurde in Stettin ausgestellt oder in Karlsbad, trägt aber den Vermerk "München, Bundesrepublik Deutschland" (natürlich in der jeweiligen Landessprache) - was dann? Noch ist Polen nicht verloren, Tschechien auch nicht. Wer bisher nicht in ein laufendes Verfahren zur Aberkennung seines Führerscheines verwickelt ist, sollte sich jetzt beeilen:

1. Schritt: Wohnsitznahme in einem EU-Land seiner Wahl, z.B. Tschechien.
2. Schritt: Amtliche Wohnsitzanmeldung mit allen Schikanen (Krankenversicherungsnachweis, Mietvertrag, Arbeitsvertrag etc.)
3. Schritt: Umtausch des Führerscheines. Auf diesem ist dann an der bewußten Stelle der neue Wohnsitz vermerkt, z.B. Liberec, Tschechische Republik.

In vier bis sechs Wochen ist alles erledigt. Problem gelöst. Zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheines hatte der Inhaber seinen Wohnsitz nun nachweislich im ausstellenden Land. Die ausstellende Behörde wird hierzu auch auf Nachrage keine andere Auskunft erteilen. Sonstige Informationen dürfen zur Beurteilung nicht herangezogen werden.
All das bedeutet natürlich Aufwand und Kosten. Dafür gibt es Rechtssicherheit und das gute Gefühl, nun auf der sicheren Seite zu sein.

Klingt zu schön, um wahr zu sein? Fast richtig, denn es bleibt möglicherweise nicht viel Zeit. Ob dieser Weg ab Januar 2009 tatsächlich noch gangbar sein wird steht in den Sternen. Frühestens dann tritt nämlich die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Unsicher ist, wie die einzelnen Staaten damit umgehen werden.
Hier wird wohl derzeit kein Jurist eine verbindliche Aussage treffen wollen. Sicher hingegen ist, daß Bestandsführerscheine aufgrund der Richtlinie auch nach Januar 2009 und auch nach Januar 2013 aufgrund der Richtlinie nicht eingeschränkt werden dürfen.
Zu Risiken und Nebelwirkungen fragen Sie am besten einen Verkehrsrechts-Anwalt Ihres Vertrauens.

Weitere Informationen unter anderem zur Wohnsitznahme in Tschechien und zur Führerschein-Umschreibung finden Sie auf unserer homepage: www.terravadis.net
_________________
TERRAVADIS LIMITED
World Trade Center
Freiberger Str. 39
D-01067 Dresden
www.terravadis.net
mail@terravadis.net
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Tschechien - Firmengründung und Infor... GM&P Info Europaeische Unternehmensformen 0 25.Okt 2007 9:48 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Tschechien: Privatisierung lockt ausl... Moderator GM&P Wirtschaft 0 16.Sep 2007 7:21 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Immobilienfinanzierung in Tschechien ... money2005 Geschäftlich: Kredite & Finanzierungen 3 11.Sep 2007 16:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Tschechien erleichtert Landkauf für E... Moderator GM&P Wirtschaft 1 23.Feb 2007 8:00 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Diamantenverkauf per MLM in Tschechien HeLy Sammelsurium der Networker 22 9.Dez 2006 10:10 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Fortbildung: Kosten für Lkw- oder Bus... GM&P Info Steuerberatung & Steueroptimierung 0 3.Dez 2006 10:21 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ultimative Alternative zum EU Führers... Antoni & Partner Geschäftsverbindungen 12 23.Nov 2006 12:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Sachsen startet "Führerschein ab... Ronald Tipps, Adressen und Möglichkeiten 0 1.Apr 2006 15:50 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ein Führerschein für alle Ronald Kommentare & Meinungen 0 27.März 2006 11:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Führerschein in Kenia - auch bei MPU GM&P Mod. Team Wer kennt, was meint Ihr dazu? 4 15.März 2006 18:37 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ungarn, Polen,Tschechien öffnet neuer... martin79 Stellenangebote 0 28.Feb 2006 18:02 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Tschechien JB777 Steuerberatung & Steueroptimierung 0 1.Jul 2005 4:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kapital für Tourismusprojekt in Tsche... Tatonka03 Geschäftlich: Kredite & Finanzierungen 0 3.Mai 2005 18:08 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge EU Führerschein A. Henneberg Tipps, Adressen und Möglichkeiten 32 30.Jan 2005 15:27 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Neuer Führerschein?! crg Doktor-, Adelstitel, Diplomatenpässe 9 13.Okt 2004 19:05 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen