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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 20.Sep 2007 10:02 Titel: Führerscheinabgabe mißachtet - Haft |
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Wer nach der Verhängung eines Fahrverbots den Führerschein partout nicht abgeben will, sollte lieber nicht darauf bauen, dass die Verwaltung sich milde zeigt. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat gegen einen störrischen Führerscheinbesitzer per Gerichtsentscheid einen 5-tägigen Zwangsaufenthalt im Gefängnis festgesetzt.
Im zugrundeliegenden Fall fragte sich ein Autofahrer unwillig:„Was, ich soll den Führerschein abgeben?“, als er von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeschrieben wurde. Er nahm das Schreiben erst einmal mit zu seinem Anwalt, der gegen den Bescheid Widerspruch einlegte.
Was der Mandant allerdings nicht richtig verstanden hatte oder anders verstehen wollte, war die Tatsache, dass der Bescheid einen Sofortvollzug enthielt, was bedeutet, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für den Abgabetermin des Führerscheins hat. Nach Ablauf der Frist wurde der Autofahrer innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten dreimal von der Behörde aufgefordert, den Führerschein endlich abzugeben. Obwohl ihm dabei Zwangsgelder über 300 bis 600 € angedroht wurden, blieb der Fahrer stur.
Als auch ein Vollstreckungsbeamter den Delinquenten vergebens aufsuchte, platzte dem zuständigen Beamten der Kragen. Er beantragte vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis die Anordnung der sog. Erzwingungshaft. Und das Gericht setzte tatsächlich 5 Tage Haft gegen den uneinsichtigen Führerscheinbesitzer fest.
Begründung: Die zwangsweise Durchsetzung der Herausgabe des Führerscheins erfolge im Interesse von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer und sei daher von großer Bedeutung. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass der Autofahrer bei Verkehrskontrollen durch Vorlage des Führerscheins den Anschein erwecke, Inhaber einer Fahrerlaubnis zu sein. Eine Haftstrafe dürfe zwar wegen des freiheitsentziehenden Charakters immer nur das letzte Mittel des Staates sein. Vorliegend habe es aber der Autofahrer letztlich selbst in der Hand, der Freiheitsentziehung durch Abgabe des Führerscheins aus eigenem Entschluss zu entgehen, so die schlüssige Begründung des Gerichts.
Quelle: PM RAK Stuttgart |
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Mariechen Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2004 Beiträge: 60 Wohnort: FFHland
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Verfasst am: 21.Sep 2007 18:23 Titel: Führerscheinabgabe mißachtet - Haft |
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Zitat:
"Er nahm das Schreiben erst einmal mit zu seinem Anwalt, der gegen den Bescheid Widerspruch einlegte."
Warum hat der RA seinen Mandanten nicht über den Sachverhalt aufgeklärt? Das hätte der doch wissen müssen... |
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