| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3633
|
Verfasst am: 28.Jan 2008 14:02 Titel: Gegnerliste auf Rechtsanwaltsseite - zulässig? |
|
|
| Zitat: |
Rechtsanwälte gewinnen Rechtsstreit gegen AWD
In einem jahrelangen Rechtsstreit hat TILP Rechtsanwälte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht vollständig gegen den Hannoveraner Finanzdienstleister AWD obsiegt. Durch das Urteil erweitert sich die Berufsausübungsfreiheit und Werbefreiheit der Anwälte eigenen Angaben zufolge deutlich, während die „Geschäftsehre“ des AWD durch die TILP-Gegnerliste nicht tangiert wird.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gab einer Verfassungsbeschwerde von TILP Rechtsanwälte statt (Az. 1 BvR 1625/06). Das Votum erfolgte dabei einstimmig. Der Kammer gehört auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, an. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die „wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, nicht ehrenrührig“.
Stein des Anstoßes
Genau dieser Vorwurf des MDAX-Unternehmes AWD war jedoch Grundlage eines jahrelangen Rechtstreits gegen TILP Rechtsanwälte, aus dem der AWD zunächst vor dem Landgericht Berlin, dem Kammergericht Berlin und sogar vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich hervorging. Auch die überwiegende Meinung in der berufsrechtlichen Literatur vertrat diese – restriktive – Auffassung. „Mit diesem Urteil stärken wir allgemein die Berufsausübungsfreiheit der Anwälte hierzulande und natürlich besonders die Werbefreiheit der auf die Vertretung geschädigter Investoren spezialisierten Kanzleien“, freut sich Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Wir werden weiterhin alle potenziellen Mandanten sachlich über die von uns geführten Verfahren informieren“.
„Geschäftsehre“ nicht tangiert
Der AWD pochte dabei auf Unterlassung, dass die auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei TILP Rechtsanwälte auf ihrer Homepage tilp.de eine so genannte Gegnerliste einstellte, aus der sich ergab, gegen welche Unternehmen und Personen die Kanzlei mandatiert wurde. Der AWD sah sich in seiner vom unternehmerischen Persönlichkeitsrecht erfassten „Geschäftsehre“ betroffen, obwohl das Unternehmen selbst konstatierten musste, dass es sich bei den AWD betreffenden Mitteilungen auf der TILP-Homepage um eine „wahre Tatsache“ handelt.
Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte reklamierte hingegen ihre Grundrechte auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), insbesondere kritisierte TILP dabei, dass die Berufsausübungsfreiheit nicht mit dem ihr zukommenden Gewicht bei den vorherigen Gerichtsurteilen berücksichtigt wurde. Dem schloss sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss nun vollständig an.
Zudem ist es nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts völlig legitim, dass mit einer solchen Gegnerliste Werbung von der Kanzlei betrieben werde, denn es sei „gerade ihr Zweck, Mandanten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen“. Das Gericht ging davon aus, dass ein entsprechendes Informationsinteresse von potenziellen Mandanten vorhanden ist, die nach spezialisierten Anwälten suchen. Solange die berufliche Außendarstellung von TILP Rechtsanwälte nicht in zulässiger Weise verboten sei, decke Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsausübungsfreiheit) die freie Entscheidung über die Art und Weise der Kanzleiwerbung.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte TILP Rechtsanwälte darüber hinaus, dass Sachinformationen im Zusammenhang mit ehemaligen und laufenden Verfahren gegen Anspruchsgegner wie den AWD auf der Homepage www.tilp.de in zurückhaltender Weise vorgetragen wurden und damit sachlich informiert wurde. (ir)
Quelle: FONDS professionell
. |
|
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|