Verfasst am: 13.Jul 2006 14:11 Titel: Gehaltsabtretung: Abfindung nicht erfasst
Eine Bank, die sich von einem Kunden die Gehaltsansprüche zur Sicherung eines Darlehens abtreten lässt, ist nicht berechtigt, auch etwaige Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers pfänden zu lassen, wenn das Darlehen notleidend wird.
Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Die Richter begründeten dies mit dem Argument: Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung seien Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers von einer Gehaltsabtretung nicht erfasst.
Az.: 14 (9) Sa 1335/05
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