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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 19.Sep 2005 13:11 Titel: Gericht gibt Ex-AWD-Mitarbeiter recht |
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Urteil: Gericht gibt Ex-AWD-Mitarbeiter recht
Ein Erstinstanz-Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien birgt für heimische Strukturvertriebe nach Ansicht des Vorarlberger Rechtsanwalts Karl-Heinz Plankel einiges an Sprengstoff.
In dem Spruch mit der Geschäftszahl 34 Cga 166/04m entschied Richter Johann Heß-Palas, dass die Forderung eines früheren Mitarbeiters der AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatungs GmbH in Höhe von 36.000 Euro grundsätzlich zu Recht besteht.
Das heikle daran: Diese Forderung wurde aufgrund des §24 des Handeslvertretergesetzes eingebracht und soll zur Abgeltung für die während der Zusammenarbeit akquirierten Kunden und der aus den mit ihnen abgeschlossenen langfristigen Geschäfte dienen.
Im Klartext: Weil der AWD auch nach der Trennung von dem Mitarbeiter weiterhin Bestandsprovisionen kassiert, muss dem Ex-Mitarbeiter dafür eine Ausgleichszahlung geleistet werden.
Das Urteil stellt dabei, so Plankel, , der den früheren AWD-Mitarbeiter vertritt, erstmals einen wichtigen Punkt eindeutig klar:
Der AWD-Mitarbeiter war Handelsvertreter gemäß §1 Abs. 1 des Handelsvertretergesetzes und kein „Agent“, der unter das Maklergesetz fallen würde, wie das die AWD-Anwälte im Laufe des Verfahrens darzustellen versucht haben.
Rechtsanwalt Karl-Heinz Plankel, der laut eigener Aussage noch eine Vielzahl weiterer, ähnlich gelagerter Fälle betreut: „Das ist ein klarer Präzedenzfall.“ Der Anwalt geht nicht davon aus, dass der AWD das Erstinstanzurteil annehmen wird, wahrscheinlicher sei es, dass man bis zum Obersten Gerichtshof gehen müsse, wo man bei normalen Verfahrensverlauf in etwa einem Jahr sein werde. Plankel glaubt aber, dass der nun vorliegende Richterspruch so klar ist, dass ihn auch höhere Instanzen bestätigen werden und dass dies in der Folge eine Welle von Forderungen andere ehemaliger Mitarbeiter von Strukturvertrieben auslösen wird.
AWD-Österreich-Geschäftsführer Wolfgang Prasser hält diese Annahme für unahaltbar und sieht in dem Urteil keinen Indikator für eine solche Entwicklung. Prasser: „Erstens handelt es sich nur um eine Entscheidung in erster Instanz und zweitens um einen absoluten Einzelfall, der nicht auf andere übertragen werden kann. In dem konkreten Fall gab es eine einvernehmliche Auflösung des Vertragsverhältnisses, bei der ein solcher Anspruch entstehen kann.“ Prasser spricht den Umstand an, dass in dem Fall, dass ein Handelsvertreter das Vertragsverhältnis beendet, laut Gesetz keinerlei Abschlagszahlungen fällig sind. Überdies, so der AWD-Chef weiter, habe die vorliegende Entscheidung nur zum Inhalt, dass die Forderung des Ex-Mitarbeiters zur Recht besteht, ohne dabei ihre Höhe zu bestätigen.
Quelle: FONDS professionell |
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daniel280 Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 12 Wohnort: Germersheim
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Verfasst am: 21.Sep 2005 9:41 Titel: |
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Das hört sich sehr interessant an, aber trifft dies nur in Österreich zu, oder ist die Gesetzesgebung hier ähnlich wie der in Deutschland?
Schöne Grüße
Daniel Graf |
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EX VFG ler Newbie
Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 24.Feb 2006 21:46 Titel: Das ist Österreich |
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| Das ist Österreich. |
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