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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 11.Sep 2006 14:50 Titel: Gericht setzt Hürden für Führerscheintourismus |
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Wer seinen Führerschein in einem anderen EU- Staat erwirbt, um den so genannten Idiotentest in Deutschland zu umgehen, muss künftig um die Anerkennung der Fahrerlaubnis bangen.
In Fällen eines „rechtsmissbräuchlichen Erwerbs“ der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, beispielsweise nach Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, könnten deutsche Behörden zusätzlich den Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az.: 1 M 46/06). In jedem Fall sei eine Einzelfallprüfung durch die Behörden erforderlich, hieß es dazu am Montag.
Von einem Rechtsmissbrauch sei auszugehen, wenn der Führerscheinbesitzer die ausländischen Behörden über seine Fahreignung getäuscht habe, hieß es. Der Kläger aus Greifswald hatte die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen.
Rechtsmissbrauch bestehe auch, wenn es beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland keinen Zusammenhang mit den Zielen der so genannten Führerschein-Richtlinie (Richtlinie 91/4397EWG) gebe. Die Richtlinie schreibt die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in den EU-Staaten fest, um beispielsweise die berufliche Tätigkeit im Ausland zu erleichtern. Dieser Grundsatz bleibt mit dem Urteil des Gerichts in Greifswald unberührt. |
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snowball2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 13.Sep 2006 11:14 Titel: |
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die Deutschen Behörden lassen kein noch so fernes Argument aus um dem Führerscheintourismus Einhalt zu gebieten, letztendlich verfolgt die EU ein anderes Ziel und dahingehend richten sich auch die Urteile des EUGH aus.
Halbritter und Kapper waren deutliche Signale, nun wird es eben zu dem Thema Rechtsmißbrauch in Sachen Fahrerlaubnis ein Urteil geben, vermutlich im gleichen Tenor "alte Eignungsmängel dürfen nicht verwertet werden, wenn ein anderes Land eine Fahrerlaubnis erteilt"
Viele Diskussionen und Beiträge hierzu gibt es auch unter http://www.fahrerlaubnisfragen.de oder auch im http://www.verkehrsportal.de im EUGH Thread.
Panikmache in den Medien ist alles, was dem Staat momentan bleibt - in Bayern müssen aufgrund einer Verwaltungsanweisung EU Führerscheine aus dem Führerscheintourismus auch auf Wunsch in Deutsche EU Führerscheine umgeschrieben werden. |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 13.Sep 2006 11:21 Titel: |
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| Zitat: |
die Deutschen Behörden lassen kein noch so fernes Argument aus
um dem Führerscheintourismus Einhalt zu gebieten |
Nun mal langsam.
Wenn jemand in D den Führerschein "versoffen" hat und dadurch
nachweislich nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu steuern, dann
hat das schon seine Berechtigung.
Wenn jemand, nachdem er 10 mal mit weit überhöhter Geschwindigkeit
geblitzt wurde und daraufhin seine Fleppe abgeben muß, der ist anscheinend
ebenfalls nicht geeignet, einen PKW zu führen.
Auf wen wollen Sie warten? Auf den Besoffenen, der Ihre Frau oder
Ihre Kinder tot fährt? |
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snowball2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 13.Sep 2006 12:23 Titel: |
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| werner callies hat folgendes geschrieben:: |
Nun mal langsam.
Wenn jemand in D den Führerschein "versoffen" hat und dadurch
nachweislich nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu steuern, dann
hat das schon seine Berechtigung.
Wenn jemand, nachdem er 10 mal mit weit überhöhter Geschwindigkeit
geblitzt wurde und daraufhin seine Fleppe abgeben muß, der ist anscheinend
ebenfalls nicht geeignet, einen PKW zu führen.
Auf wen wollen Sie warten? Auf den Besoffenen, der Ihre Frau oder
Ihre Kinder tot fährt? |
Stammtischdiskussionen und Stammtischpropaganda - nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt in Deutschland weit mehr Möglichkeiten den Führerschein zu verlieren als ihn, wie Sie es nennen zu "versaufen".
Es kann durchaus ausreichen, wenn Sie betrunken zu Fuß nach Hause gehen, hier geht man davon aus "wer soviel trinken kann, der ist Alkohol gewohnt"
Wußten Sie, dass die MPU ein Millionengeschäft ist, gegen dass es kein Rechtsmittel gibt?
Wir stimmen insoweit überein, dass Menschen die ein Problem mit der Trennung von Alkohol und BTM in Verbindung mit dem Fahren besser nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Deutschland will jedoch seine MPU Systematik in Europa als einzig sicheres System durchsetzen und verkennt wo die Schwächen des Systems sind.
Ich bin durchaus ein Befürworter von drastischen Strafen, jedoch kein Befürwortder dafür jedem auf Jahre hinweg die Fahrerlaubnis vorzuenthalten ausschließlich auf der Basis, dass ein Gespräch mit einem Psychologen nicht zu einer positiven Prognose kommt. |
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snowball2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 25
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 14.Sep 2006 7:58 Titel: |
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| Zitat: |
| Es kann durchaus ausreichen, wenn Sie betrunken zu Fuß nach Hause gehen, hier geht man davon aus "wer soviel trinken kann, der ist Alkohol gewohnt" |
Naja, stelle ich mir schon nicht so einfach vor, als Fußgänger die Fleppe
abgeben zu müssen.
| Zitat: |
| Wußten Sie, dass die MPU ein Millionengeschäft ist, gegen dass es kein Rechtsmittel gibt? |
Und was ist beispielsweise mit dem TÜV? Dem Finanzamt? Der GEZ?
Da gibt es reichlich Vergleiche, wo Bürger "quasi entmündigt" werden... |
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snowball2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 14.Sep 2006 9:01 Titel: |
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um den Führerschein als Fußgänger zu verlieren reicht ein Abend mit reichlich Alkohol, der Weg zu Fuß nach Hause und einmal bei Rot über die Ampel wenn ein Fahrzeug sich nähert - gemischt mit zwei Polizisten ist dies ausreichen....noch einfacher und wesentlich beliebter ist es den alkoholisierten Beifahrer bei einer Verkehrskontrolle mal zum Pusten zu ermuntern - Werte über 1,6 Promille werden dann als Trinkfestigkeit ausgelegt....
Du siehst das ganze sehr blauäugig.....die MPU-Auflage ist ein Instrument der Verwaltung, welches nicht zu unterschätzen ist.
Dies bedeutet nicht, lieber heimfahren als betrunken heimgehen - es ist nur nicht so, dass man besoffen gefahren sein muß.
Die Sache mit dem Alkohol stellt nicht auf das Fahren ab, sondern auf die Möglichkeit, dass man ja fahren könnte. Auf eine erwischte Alkoholfahrt kommen rechnerisch 300 nicht erwischte.
Bei Alkohol gibt es keinen Kompromiss, da gibt es klare Werteregelungen beim 1. mal erwischt ab 1,6 Promille , beim zweiten mal erwischt reicht Alkohol ab 0,5 oder mit Unfall oder Ausfallerscheinung 0,3 Promille für die MPU Auflage.
Zum TÜV gibt es mit der DEKRA, KÜS etc. genug alternativen, der TÜV hat keine Monopolstellung - momentan ist in Fahrzeugangelegenheiten einzig die Untersuchung nach § 21 - eine Vollabnahme dem TÜV vorbehalten. Ab 2007 gibt es diese jedoch nur noch für Fahrzeuge die länger als 7 Jahre nicht angemeldet waren - heute sind es 18 Monate.
GEZ ein Phänomen, aber der GEZ kann man durchaus entkommen. Ich bin kein Befürworter der GEZ, jedoch sehe ich auch dass Kosten getragen werden müssen, ein moderneres System müsste hier geschaffen werden.
Das Finanzamt ist eine staatliche Behörde, in keinster Weise vergleichbar mit der MPU Begutachtungsstelle, diese ist in privater Hand und die MPU Vorbereiter sind alles keine Staatsdiener.
Nicht jeder der in Zusammenhang mit Alkohol und Straßenverkehr kommt ist ein notorischer Säufer, dieses Urteil ist aber die Generalmeinung. Es gibt notorische Säufer keine Frage, aber nicht jeder ist einer.....wobei Drogen viel mehr Aufschwung habne als Alkohol. |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 14.Sep 2006 9:22 Titel: |
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| Zitat: |
Du siehst das ganze sehr blauäugig.....die MPU-Auflage ist ein Instrument der Verwaltung, welches nicht zu unterschätzen ist.
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Wenigstens blauäugig genug, als dass ich noch nie in die Verlegenheit
geraten bin, meine Fleppe in den letzten 25 Jahren abzugeben.
Sicherlich bin ich kein Engel im Straßenverkehr, hatte auch schon mal
reichlich "Punkte bis an die Kante", nur kann man diese auch wieder
abbauen - oder weiterrasen und das Papierchen abgeben.
Und ich kann von mir nun wirklich nicht behaupten, Alkohol-Abstinenzler
zu sein.
Bei Alkohol am Steuer hört bei mir allerdings das Verständnis auf -
und auch der Spass. |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 15.Sep 2006 7:35 Titel: |
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| Zitat: |
OVG: EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Fahrerlaubnis-Entzug
Münster (AFP) - Alkohol- oder Drogensünder im Straßenverkehr können die strengen Auflagen für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland nicht dadurch aushebeln, dass sie kurzerhand einen Führerschein im EU-Ausland erwerben. EU-Führerscheintourismus helfe nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis, befand das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter wiesen damit den Antrag eines Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz zurück, dem die Stadt Münster den Gebrauch seines in Tschechien erworbenen Führerscheins untersagt hatte. Der Antragsteller war nach Gerichtsangaben zuvor mehrfach wegen Alkohol am Steuer und Fahren ohne Führerschein aufgefallen und auch verurteilt worden. (Az. 16 B 989/06) |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 15.Sep 2006 9:18 Titel: |
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Die Führerscheinbehörde darf einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens wegen eines Verkehrsdelikts entziehen.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss.
Nach Überzeugung der Richter muss die Behörde abwarten, ob das Strafgericht den Betroffenen für ungeeignet hält, ein Fahrzeug zu steuern. Dieser Entscheidung dürfe die Behörde nicht vorgreifen (Az.: 10 B 10371/06). |
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snowball2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 15.Sep 2006 14:45 Titel: |
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[quote="werner callies"]
| Zitat: |
OVG: EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Fahrerlaubnis-Entzug
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Ich muß dich enttäuschen dieses Urteil wird mit einem müden lächeln zur Kenntnis genommen, denn ein weitaus höhreres Gericht hat im HalbritterURteil bereits entschieden, dass frühere Eignungsmängel nachträglich nicht mehr verwertet werden dürfen, wenn der Besitzer der Fahrerlaubnis in einem anderen EU Staat diese erworben hat und die Sperrfrist abgelaufen ist.
EUGH C-227/05_1
Weiterhin ist dies nur das einstweilige Rechtschutzverfahren nach 80 (5), das Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden.
Es wird wieder so ausgehen, dass nötigenfalls der EUGH wieder für die Freizügigkeit und gegen die Sanktionen der Deutschen Gerichte. In Bayern versucht man derartige gewagte Spiele erst gar nicht, dort werden die Führerscheine sogar umgeschrieben in einen D-Schein.
Die Frage ist viel mehr welche Kriterien kann man in der ganzen EU festlegen um Drogen und Alk - oder auch Punktetäter erst einmal wirksam aus dem Verkehr zu ziehen. |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 15.Sep 2006 14:59 Titel: |
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Ui, dann waren die aber flott...
| Zitat: |
| in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. |
Meines Erachtens war das gestern!  |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 15.Sep 2006 18:33 Titel: Auch betrunkene Radfahrer müssen zum „Idiotentest“ |
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Auch alkoholisierte Radfahrer müssen unter Umständen ein MPU-Gutachten vorlegen. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Ein Fahrradfahrer war nachts einer Polizeistreife wegen seines Fahrstils aufgefallen: Er fuhr in Schlangenlinien und konnte sich kaum noch auf dem Rad halten.
Die Alkoholkontrolle ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,39 Promille. Dies wurde der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, die den Radfahrer zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, dem so genannten Idiotentest aufforderte. Der Mann unterzog sich einem solchen Test nicht, sondern reichte lediglich eine Bescheinigung des Arbeitsmedizinischen Dienstes seiner Berufsgenossenschaft ein. Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen der Mann klagte. Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Die hohe Blutalkoholkonzentration lasse Zweifel an der Fahreignung des Mannes aufkommen, erklärte das Gericht.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Magdeburg 1 B 495/05)
Die Polizei zog einen trinkfesten ostfriesischen Radler mit 2,09 Promille am Lenker aus dem Verkehr. Die Straßenverkehrsbehörde verordnete ihm wenig später eine "medizinisch-psychologische Untersuchung", im Volksmund Idiotentest genannt. Der niedersächsische Dickschädel weigerte sich, woraufhin ihm der Führerschein entzogen wurde.
Vor Gericht hatte der Mann kein Glück. Sein Verhalten lasse auf eine fehlende Eignung für den Straßenverkehr schließen, befanden die Richter (Verwaltungsgericht Oldenburg, 7 B 4361/02-11/2002).
Nach einem Zechgelage machte sich ein Westfale mit dem Fahrrad auf den Heimweg. Als er eine Kreuzung überqueren wollte, übersah er den nahenden Lastwagen und wurde beim Zusammenprall getötet. Die Unfallversicherung weigerte sich, der Ehefrau die Versicherungssumme auszuzahlen. Vor Gericht erhielt die Assekuranz Recht. Die Blutprobe des Unglücksradlers hatte 1,62 Promille ergeben. Pech für die Frau: Ab 1,6 Promille beginnt auf dem Sattel die "absolute Fahruntüchtigkeit" - und damit sind Versicherungen aus der Pflicht (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 89/97).
Ein Radler aus Neustadt an der Weinstraße, der sternhagelvoll mit 2,02 Promille im Blut angehalten worden war, musste zum so genannten Idiotentest.
Das niederschmetternde Ergebnis: Wegen seiner Alkoholneigung sei er weder zum Auto- noch zum Fahrradfahren geeignet. Die zuständige Ordnungsbehörde verbot dem Pfälzer daraufhin, sich in irgendeiner Weise eigenständig mit einem fahrenden Untersatz fortzubewegen. Recht so, sagten die Richter. Sie betonten aber, dass der Kläger damit nicht zum Gehen auf Lebenszeit verurteilt sei. Sollte ein Rehabilitationskurs positiv ausfallen, sei eine Wiederzulassung als Auto- oder Radfahrer möglich (Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, 3 L 372/05). |
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snowball2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.Sep 2006 10:09 Titel: |
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jegliche stark alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr kann zur MPU führen, auch einFußgänger der stark alkoholisiert über eine rote Ampel geht wenn er dadurch ggf. den fließenden Verkehr behindert.
Im übrigen können auch Taten im sog. 10 Jahreszeitraum verwertet werden, denn solange dauert es bis die Taten in der Akte nicht mehr verwertbar sind - wobei vor der Ablaufhemmung von 10 Jahren eine Anlaufhemmung von 5 Jahren läuft, so sind es insgesamt also 15 Jahre. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 18.Sep 2006 14:13 Titel: |
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Entschuldigung, werte User, gehört nicht zum Thema aber hier zeigen sich die Autofahrer von ihrer "besten" Seite.
Nicht nur Führerschein weg und Verbot das Fahrrad zu benutzen- nein, die Geherlaubnis sollte ebenfalls entzogen werden / Mod.
| Zitat: |
Bei einem Unfall auf der Autobahn 43 Richtung Münster bei Dülmen sind am Sonntagmorgen zwei Menschen getötet worden. Das teilte die Polizei mit. Ein 27-jähriger Geisterfahrer war frontal mit einem anderen Wagen zusammengeprallt.
Aus dem Auto geschleudert
Eine Frau wurde aus dem Auto geschleudert. Helfer aus anderen Fahrzeugen versuchten, eine zweite Insassin zu bergen. Sie mussten jedoch vor heranrasenden Autos flüchten, die beide Verletzten nochmals erfassten.
Sechs Autos beteiligt
Insgesamt wurden sechs Menschen, darunter der Falschfahrer, zum Teil schwer verletzt. Sechs Autos waren an dem Unfall beteiligt. Bis zu 350 Meter weit verteilten sich abgerissene Autoteile und Fahrzeugwracks über die Autobahn. "Das war der schwerste Verkehrsunfall im Regierungsbezirk Münster in diesem Jahr", sagte ein Polizeisprecher.
"Vollkommen unverständlich"
Die rund 60 Einsatzkräfte aus verschiedenen Städten zeigten sich schockiert. Kaum fassbar und "vollkommen unverständlich" sei gewesen, dass nach Zeugenaussagen acht weitere Autos die Unfallstelle passierten, ohne anzuhalten, sagte der Sprecher. "Da waren erkennbar eingeklemmte Menschen in den Wagen und schrien um Hilfe." |
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Werner K. Gärtner Newbie
Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 23.Sep 2006 1:19 Titel: |
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Die einzige saubere Möglichkeit ohne MPU wieder an einen gültigen und bestandfähigen Führerschein zu kommen, ist die Absolvierung einer Fahrschule im EU-Ausland und eine dort bestandene Fahrprüfung.
Dieses setzt jedoch eine Wohnsitznahme (kein Briefkastenwohnsitz !) von mehr als 185 Tage in diesem Land voraus, sowie der erfolgte Ablauf der Sperrfrist. Ein nach den Gesetzen der Wohnsitzlandes und gemäß deren Kriterien für Fahreignung erworbener Führerschein muss anerkannt werden.
Vorsicht ist bei "Wiedererteilungen" durch das Wohnsitzland aufgrund eines Auszugs aus dem FüSchRegister geboten. Die Richtlinien zur Anerkennung sprechen nur von "rechtmäßig erworbenen" Fahrerlaubnissen!
Vorsicht bei Führerscheinen aus nicht EU-Ländern. Sie werden in den allermeisten Fällen nicht anerkannt und umgeschrieben. Teures Papier ....
Deutschsprachige, seriöse Fahrschulen bietet - nur für Werbekunden möglich / Mod. in Spanien an:
ohne Tricks und Rechtsverbiegungen, schnell und preiswert.
Sorgfältige Hilfe und umfassende Betreuung bei der Abwicklung von Randbedingungen wie Wohnsitz etc. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 7.Jun 2007 7:57 Titel: |
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Rechtsmissbräuchlicher „Führerscheintourismus“
| Zitat: |
Der Inhaber einer ungarischen Fahrerlaubnis darf diese vorläufig nicht gebrauchen, weil ihm vor dessen Erwerb der Führerschein in Deutschland entzogen worden war und er sich weigerte ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Im Jahr 2004 war dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil er unter Alkohol-, Amphetamin- und Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Kurz darauf erlangte er eine Fahrerlaubnis in Tschechien. Deren Gebrauch im Inland wurde ihm nach einer weiteren Fahrt unter Drogeneinfluss durch den Landkreis Birkenfeld im November 2005 untersagt. Im August 2006 erwarb der Führerscheininhaber in Ungarn die EU-Fahrerlaubnis der Klassen B, T und M/K. Im Oktober 2006 verurteilte das Amtsgericht Simmern ihn wegen eines Verkehrsunfalls vom 10. Juni 2006 wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe. Im Dezember 2006 forderte der Landkreis den Antragsteller zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über seine Fahreignung auf. Hierzu war der Antragsteller nicht bereit. Daraufhin entzog der Landkreis dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis und wies dabei darauf hin, dass dieser von der ungarischen EU-Fahrerlaubnis im Inland keinen Gebrauch machen dürfe. Zudem verlangte der Landkreis die Abgabe des Führerscheins. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und beantragte die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.
Der Antrag blieb erfolglos. Die Interessenabwägung, so das Gericht, falle zu Lasten des Antragstellers aus. Aus der Weigerung des Antragstellers, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, könne auf seine fehlende Fahreignung geschlossen werden. Dies berechtige den Landkreis nach nationalen Vorschriften dazu, den Gebrauch des ungarischen Führerscheins in Deutschland zu verbieten. Dem stünden auch nicht europarechtliche Vorschriften zwingend entgegen. Auch das Europarecht lasse Rechtsmissbrauch nicht zu. Der Führerschein sei aber in Ungarn in rechtsmissbräuchlicher Weise erworben worden. Es handele sich hier um einen Fall des sog. „Führerscheintourismus”. Der Antragsteller habe ohne erkennbare Bindung zum Ausstellerstaat lediglich die nach wie vor bestehenden Unzulänglichkeiten im innereuropäischen Informationsaustausch ausnutzen wollen, um die strengeren deutschen Vorschriften zu umgehen. Er habe nämlich den Führerschein in Ungarn nur deshalb erworben, weil er die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis im Inland angesichts seiner Drogenproblematik und der Aberkennung der tschechischen Berechtigung als aussichtslos erachtet habe.
Verwaltungsgericht Koblenz Az.: 5 L 496/07.KO |
Quelle: recht
Auch hier diskutiert:
EU-Fuehrerschein
Ultimative-Alternative-zum-EU-Fuehrerschein
Was-sich-fuer-Autofahrer-2007-aendert
Betrug-mit-gefaelschten-Fuehrerscheinen
Fuehrerschein-aus-Tschechien |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 22.Dez 2007 8:01 Titel: |
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| Zitat: |
VG Berlin: Ausländische Fahrerlaubnis ermöglicht nicht die Umgehung eines inländischen Führerscheinentzugs
Wer im EU-Ausland den Führerschein macht, nachdem ihm in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann sich nicht in jedem Fall darauf verlassen, damit die nationale Sperre zu umgehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt und die faktische Nicht-Anerkennung eines tschechischen Führerscheins gebilligt (Beschluss vom 12.12.2007, Az.: VG 11 A 707.07).
Führerscheintourismus
Der Entscheidung liegt der Fall einer Berlinerin zugrunde, der mehrfach nach Trunkenheitsfahrten die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden war. Daraufhin hatte sie in Tschechien einen neuen Führerschein erworben. In Deutschland weigerte sie sich nach Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörde, ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen.
>> die komplette Meldung - Beck Aktuell |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 1.Mai 2008 17:44 Titel: |
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Neue Entwicklungen zum Führerscheintourismus / EU-Führerschein:
In Deutschland wurde zunächst versucht den Führerscheintourismus dadurch einzudämmen, dass man den EU-Führerschein noch von weiteren Voraussetzungen abhängig macht, insbesondere einer positiven MPU. Diese oder gleichwertige Erfordernisse zur Wiedererlangung des Führerscheins sind in einigen EU-Mitgliedstaaten aber nicht notwendig (Polen, Tschechische Republik).
Auch hierzu erging 2006 ein Beschluss des EuGH, dass Deutschland nicht berechtigt ist, nach der Erteilung der europäischen Fahrerlaubnis deren Anerkennung noch von weiteren Erfordernissen abhängig zu machen – vorausgesetzt die deutsche Sperrfrist ist abgelaufen.
Aktuell berufen sich die Gerichte auf das Rechtsmissbrauchsargument, wonach es missbräuchlich sein kann, sich auf eine Rechtsprechung zu berufen, die eine Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts unter den EU-Mitgliedstaaten zu regeln versucht, wenn dies in missbräuchlicher Absicht zur Ausnutzung des EU-Rechts geschieht.
Davon ist nämlich auszugehen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen aus denen zu folgern ist, dass der Betroffene den EU-Führerschein nur erworben hat, um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung seines zuvor entzogenen Führerscheins zu umgehen.
Wegen der unsicheren Rechtslage wurden nun entsprechende Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
Der EuGH hat jetzt darüber zu entscheiden, ob
1. der Wohnsitzstaat die von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis grundsätzlich anerkennen muss, obwohl die Fahrerlaubnis im Wohnsitz wegen fehlender Eignung entzogen wurde;
2. keine Verpflichtung des Wohnsitzes zur Anerkennung der Fahrerlaubnis besteht, die der Inhaber nach Entziehung seiner Fahrerlaubnis im Wohnsitzstaat durch gezielte Täuschung der Fahrerlaubnisbehörde des Ausstellerstaats und ohne Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erlangt hat (sog. rechtsmissbräuchliches Verhalten);
3. der Wohnsitzstaat nach Entziehung der Fahrerlaubnis durch seine Verwaltungsbehörde die Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis vorläufig aussetzen kann oder deren Nutzung verbieten kann, solange der Ausstellerstaat prüft, ob er die rechtsmissbräuchlich erlangte Fahrerlaubnis zurücknimmt.
Der Schlussantrag des Generalanwalts schlägt dem Gerichtshof vor die Vorlagefragen dahingehend zu beantworten, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn ihm der Führerschein im Wohnsitzstaat mit der Begründung entzogen wurde, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, die Wiedererteilung vom Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht wurde und im Ausstellerstaat keine vergleichbarer Test durchgeführt wurde.
Auch soll es dem Wohnsitzstaat nicht verwehrt sein, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen wie die Aussetzung der Fahrerlaubnis während der Zeit, in welcher der Ausstellungsstaat die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis prüft, wenn der Inhaber ein potenziell gefährliches Verhalten zeigt.
Ob sich der Europäische Gerichtshof der Auffassung des Generalanwalts anschließen wird, bleibt abzuwarten. Ein abschließendes Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet (EuGH / Schlussantrag des Generalanwalts, C-329/06).
Quelle: S.Skana |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 8.Jul 2008 5:25 Titel: |
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OVG Saarlouis:
Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat Voraussetzung für Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat in einem Eilverfahren die Beschwerde eines deutschen Staatsangehörigen zurückgewiesen, dem von der Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkannt worden war, von der in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Die Fahrerlaubnisbehörde müsse eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erlangte Fahrerlaubnis nicht anerkennen, wenn sich bereits aus dem Führerschein selbst ergebe, dass der Verkehrsteilnehmer nicht in dem ausstellenden Staat wohne (Beschluss vom 03.07.2008, Az.: 1 B 238/08). |
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