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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7236
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Verfasst am: 9.Aug 2006 16:06 Titel: Gericht stärkt Rechercherechte von Journalisten |
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Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Rechte von Journalisten gestärkt, Nachforschungen zu Themen von öffentlichem Interesse anzustellen. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil sind Recherchen, welche die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen berühren, auch bei einem „schwachen Verdacht“ gerechtfertigt.
„Dabei ist es weitgehend Sache der Presse selbst, darüber zu entscheiden, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Damit gab das OLG der in Freiburg herausgegebenen Zeitschrift „Laborjournal“ Recht. Das Blatt hatte im vergangenen Jahr Plagiatsvorwürfe gegen einen an einer Schweizer Universitätsklinik tätigen Arzt erhoben. Der Mediziner, der seit mehr als zehn Jahren in der Forschung tätig ist und fast 70 Veröffentlichungen vorzuweisen hat, setzte sich Anfang dieses Jahres mit einer Gegendarstellung zur Wehr. Als ein Autor der Zeitschrift ihn und zwei seiner Vorgesetzten um Gespräche zu den Vorwürfen ersuchte, wollte der Arzt dem Journalisten dies per einstweiliger Verfügung verbieten lassen (Az: 14 U 90/06).
Das OLG wies - wie schon zuvor das Landgericht Freiburg - seinen Antrag ab.
Nach den Worten des Gerichts ist nicht nur die Verbreitung von Nachrichten, sondern auch die Informationsbeschaffung vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt.
Zwar seien dabei die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu Berücksichtigen. In diesem Fall habe der Journalist aber Anlass genug gehabt, den Plagiatsvorwurf zu überprüfen: Denn zwei medizinische Fachzeitschriften hätten sich bei ihren Lesern für Artikel des Arztes und eines Mitautors entschuldigt, weil Passagen dem Text zweier anderer Autoren sehr ähnlich seien.
Nur wenn die Recherche eine „Racheaktion“ für die Gegendarstellung gewesen wäre - wofür nichts spreche -, müsste sie als rechtswidrig eingestuft werden. |
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