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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 26.Jul 2005 12:19 Titel: Gericht stärkt Versicherte |
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Millionen Deutsche mit einer Kapital bildenden Lebensversicherung können auf eine höhere Überschussbeteiligung hoffen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Versicherte müssen demnach künftig "angemessen" an den so genannten stillen Reserven der Versicherungskonzerne beteiligt werden.
Gesetzgeber muss Kundenrechte verbessern
Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2007 Neuregelungen schaffen, um die Rechte der Versicherten besser zu schützen. Die Musterprozesse der drei Kläger waren mit Hilfe des Bundes der Versicherten geführt worden. Der feierte das Urteil wenige Minuten nach Verkündung als "einen großen Tag".
Richter fordern mehr Transparenz bei Übertragung
Das Gericht forderte zudem mehr Verbraucherschutz und Transparenz bei der Übertragung von Lebensversicherungen etwa von einer Mutter- auf eine Tochtergesellschaft und erklärte Gesetze dazu für teilweise verfassungswidrig. (AZ: 1 BvR782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95)
"Überschussberechnung nicht nachvollziehbar"
Bei den derzeit 45 Millionen Policen zu Kapital bildenden Lebensversicherungen könne nicht nachvollzogen werden, wie der Schlussüberschuss berechnet wird, monierten die Richter. Es würden rechtliche Vorkehrungen fehlen, mit denen Versicherte ihre Interessen durchsetzen können.
Gerichtliche Klärung bislang schwierig
Für den Kunden heißt das – so die Richter: Er könne gerichtlich nicht klären lassen, ob der am Ende auszuzahlende Überschuss zu gering ausfalle, etwa, weil stille Reserven der Unternehmen nicht berücksichtigt würden.
So entstehen stille Reserven
An den stillen Reserven hängt einiges im Rahmen des Verbraucherurteils: Stille Reserven entstehen, wenn sich der in den Büchern stehende Wert vom – höheren – Zeitwert unterscheiden. Dies ist häufig bei Immobilien oder Aktien der Fall.
Versicherer dürfen Reserven bilden
Das geltende Bilanzrecht erlaubt den Versicherungsunternehmen, mit den Prämien der Kunden solche stille Reserven erwirtschaften. Bislang weigerten sich die Assekuranzen, diese stillen Reserven auszuschütten. Sie seien als Puffer für wirtschaftlich schlechte Zeiten nötig und müssten auch mit Blick auf das handelsrechtliche Bewertungsrecht nicht berücksichtigt werden, so die Argumentation der Versicherungswirtschaft.
Kunden müssen beteiligt werden
Karlsruhe forderte nun vom Gesetzgeber Regelungen, damit Versicherte künftig an den stillen Reserven "angemessen" beteiligt werden, weil diese Vermögenswerte durch Prämienzahlungen geschaffen wurden. Das Gericht regte zudem mehr Transparenz und Wettbewerb sowie Änderungen im Bilanzierungsrecht an.
Gesetzgeber muss Eigentum der Versicherten schützen
Zur Begründung hieß es, der Staat fördere die private Risikovorsorge mit Lebensversicherungen durch steuerliche Vergünstigungen. Die Verträge seien für den Einzelnen aber praktisch nicht verhandelbar. Deshalb habe der Gesetzgeber die Pflicht, auch das werdende Eigentum der Versicherten zu schützen.
Allianz-Aktie gibt leicht nach
Die Aktien des Versicherungsunternehmens Allianz, das im DAX vertreten ist, gaben nach Verkündung des Urteils etwas nach. Der Kurs erholte sich dann wieder etwas. |
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dallmeyer Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: Deutschland
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 26.Jul 2005 12:46 Titel: |
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@dallmeyer,
ich gestehe hiermit meine Unachtsamkeit ein und gelobe Besserung! |
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