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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 8.Sep 2005 19:12 Titel: Gerichtsstand - vermittelnde Gesellschaft |
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Eine rechtlich selbstständige Gesellschaft mit Sitz in Deutschland vermittelte für ein englisches Brokerhaus Warentermin- und Optionsgeschäfte. Der Kläger, ein Arzt, verlor von seinen eingesetzten 71 580 Euro (140 000 Mark) fast alles bis auf einen Rest von wenig mehr als 5113 Euro (10 000 Mark) und klagte auf Schadensersatz.
Das beklagte Unternehmen berief sich auf einen Passus im Vertrag, der für den Streitfall ein Schiedsgerichtsverfahren in London vorsieht, und hielt das deutsche Gericht für nicht zuständig. Irrtum, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und erklärte diesen Passus nach Europarecht für unwirksam: Gerichtsstand ist dort, wo die vermittelnde Gesellschaft als „Handlungsbevollmächtigter"ihren Sitz hat.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.5.1995, Az.: 17 U 240/95 |
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