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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 4.März 2007 18:36 Titel: Geschäftspartner haben Streit - Richter auf Bestellung |
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Prozesse vor staatlichen Gerichten verursachen viel Wirbel. Wer Konflikte mit seinen ausländischen Geschäftspartnern diskret beilegen will, sollte einen Schiedsrichter engagieren.
Zu retten war da nichts mehr. Gegenseitige Beschuldigungen, zerstörtes Vertrauen und eine frostige Stimmung prägten die Geschäftsbeziehung, als das US-Unternehmen Spectrum im Dezember ein Verfahren gegen seinen deutschen Handelspartner GPC Biotech einleitete.
Der Vorwurf: GPC habe Spectrum Anteile aus Lizenzzahlungen, die GPC eingenommen hatte, vorenthalten - und damit einen gemeinsamen Vertrag verletzt. Rund 9 Mio. Euro stünden noch aus, so die Forderung der Amerikaner.
Entschieden wird über diese Streitigkeit weder in einem amerikanischen noch einem deutschen öffentlichen Verfahren. Die beiden Parteien umgehen die staatlichen Gerichte und treffen sich vor privaten Schiedsrichtern wieder. "Bei Verträgen, die Auslandsbezug haben, ist das mittlerweile Standard.
Es gibt kaum noch internationale Verträge ohne Schiedsklausel", sagt Siegfried Elsing, Rechtsanwalt. Früher passten sich hauptsächlich Konzerne und große Mittelständler den internationalen Spielregeln an.
"Zunehmend vereinbaren aber hierzulande auch kleinere Unternehmen Schiedsklauseln in ihren Verträgen", sagt Isabel Mulder von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit. In den Schiedsklauseln legen die Vertragsparteien fest, wie das Verfahren abläuft und nach welchen Verfahrensregeln es sich richtet.
Die Privatgerichte breiten sich immer weiter aus, weil sie den beteiligten Parteien klare Vorteile bieten. "Für viele Unternehmen ist ausschlaggebend, dass die Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgewickelt werden", sagt Dorothee Ruckteschler, Rechtsanwältin.
"Vor staatlichen Gerichten müssten sie im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung möglicherweise sensible Daten offenlegen." Im ungünstigsten Fall sitzt dabei die Konkurrenz oder der Gerichtsreporter einer Tageszeitung auf der Zuschauerbank - unangenehm für Unternehmer.
Für das Schiedsverfahren treffen sich die Parteien, ihre Anwälte und die Schiedsrichter dagegen auf neutralem Boden, in Konferenzzonen großer Hotels oder in Kanzleien, wo es vor der Verhandlung schon mal Kaffee und Kekse gibt.
Neutraler Boden bedeutet auch, dass die Verhandlung in der Regel in einem Land stattfindet, in dem nicht die Firmenzentrale der jeweils anderen Partei sitzt. "Gerichte in fremden Ländern werden häufig - und in manchen Fällen zu Recht - für unberechenbar gehalten", sagt ein Anwalt, der regelmäßig Unternehmen vor Schiedsgerichten vertritt.
"So wäre es für deutsche Unternehmen eine Katastrophe, vor einen chinesischen Richter gezerrt zu werden - und umgekehrt." Keiner gönnt dem anderen ein Heimspiel.
Auf internationalem Parkett haben die Schiedsentscheidungen aber noch einen weiteren Vorteil. "Die Vollstreckung von Schiedssprüchen ist aufgrund internationaler Abkommen fast weltweit möglich", sagt Dorothee Ruckteschler. Behörden sehen in einem Schiedsspruch, anders als bei Urteilen aus fremden Ländern, keinen Eingriff in die eigene staatliche Souveränität - und helfen gern beim Vollstrecken der Entscheidung.
Auch die GEA Group muss sich Sorgen dieser Art nicht machen. 2004 verkaufte der Bochumer Technologiekonzern die Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe ans US-Unternehmen Flex-N-Gate.
Die Amerikaner hielten sich aber nicht an vertragliche Regelungen, sodass GEA den Verkauf schließlich für gescheitert erklärte und Dynamit Nobel anderweitig verkaufte. Wegen des entstandenen Schadens leitete GEA gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ein Schiedsverfahren ein.
Im Herbst vergangenen Jahres erging schließlich ein Grundsatzurteil, das Flex-N-Gate zur Zahlung von Schadensersatz verurteilte. Zurzeit warten die Parteien auf einen zweiten Richterspruch, der die Höhe des Schadensersatzes festlegt. "Probleme bei der Vollstreckung wird es damit in den USA nicht geben", sagt ein Verfahrensbeobachter.
"Es hält sich das Vorurteil, dass Schiedsverfahren in jedem Fall schneller und billiger seien. Das stimmt aber nicht."
Auf den ersten Blick scheinen die beteiligten Parteien mit dem privaten Verfahren tatsächlich schneller zum Ziel zu kommen: Grundsätzlich gibt es nur eine Instanz, die zeitraubende Berufung oder Revision entfällt damit.
Wartezeiten von mehreren Jahren vor den Kammern für Handelssachen sind schließlich noch immer die bittere Realität an so manchem deutschen Landgericht. Als Bremse erweist sich aber die Tatsache, dass viele Schiedsrichter im Hauptberuf Anwalt sind. Meistens arbeiten sie in internationalen Großkanzleien - und haben entsprechend viele Verpflichtungen.
"Zeitnah einen Termin zu finden, den tatsächlich alle drei Schiedsrichter wahrnehmen können, ist oft schwierig, da darf man sich keine Illusionen machen", sagt Ruckteschler. Sie hat Fälle erlebt, in denen Parteien über ein Jahr nach einem passenden Termin für den ersten Verhandlungstag suchen mussten.
Doch zur Kosten-Nutzen-Abwägung gehören für Ruckteschler auch weiche Kriterien - und die sprechen häufig wieder für die Privatgerichte. "Ganz wichtig ist: Die Parteien können ihr Gesicht wahren", sagt die Anwältin.
"Vor dem Schiedsgericht herrscht eine ganz andere Atmosphäre als vor staatlichen Gerichten. Man sucht in der Regel ein konstruktives Ergebnis. Die laufenden Geschäftsbeziehungen werden dadurch nicht zwingend beschädigt."
Quelle:FTD |
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