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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6860
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Verfasst am: 1.Feb 2007 23:59 Titel: Gesellschaftsrecht |
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Ab dem 20. Januar müssen Investoren, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen erwerben, dies europaweit bekannt machen.
Neu ist auch eine Mitteilungspflicht für bestimmte Optionspapiere. „Diese Regeln sollen ein unbemerktes Anschleichen an Emittenten erschweren“, sagt Stephan Oppenhoff, Aktienrechtler.
Das Gesetz verlangt von börsennotierten Gesellschaften zudem die Veröffentlichung von Jahres- und Halbjahresberichten, die einen „Bilanzeid“ des Vorstands enthalten, sowie – wenn keine volle Quartalsberichterstattung erfolgt – Zwischenmitteilungen.
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