Verfasst am: 14.Nov 2007 11:41 Titel: Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes
Der Bundesrat hat am 9.11.2007 dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes (RDG) zugestimmt.
Nach dem neuen RDG ist es künftig auch Nichtanwälten erlaubt, im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen zu erbringen.
Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch vorgesehene Erweiterung der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe ist im Gesetzgebungsverfahren dagegen vorläufig zurückgestellt worden. Das Gesetz soll am 1.1.2008 in Kraft treten.
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