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Gewährleistung - Frage an die Rechtsanwälte hier

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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 15:21    Titel: Gewährleistung - Frage an die Rechtsanwälte hier Antworten mit Zitat

Wir haben letztes Jahr eine neue Küche gekauft.
Darin war natürlich auch ein neuer Herd enthalten,
der aber nun den Löffel abgegeben hat.

Anrufe zum Hersteller (Jan Kolbe) enden im Nirwana,
nicht zu erreichen.

Das Küchenstudio hat mir mitgeteilt, die haben Konkurs
angemeldet, prima, aber haftet das Küchenstudio nicht
eventuell dafür (in irgendeiner Form)?

Für Antworten wäre ich dankbar.

Gruß Werner Callies
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www.janolaw.de
P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 18:43    Titel: wenn auch kein RA... Antworten mit Zitat

so bleibt festzustellen:

Hallo Werner,

Grundsätzlich und prinzipiell ist das Küchenstudio haftbar zu machen, weil es nach dem aktuellen Verbrauchergewährleistungsrecht genügt, sich irgendein Glied in der Kette zu packen...

Doch wie Du schreibst: Der Hersteller meldet sich nicht mehr - das verkaufende Küchenstudio hat Insolvenz angemeldet...

Ich würde somit meinen: äußerst schlechte Karten für Dich...!

Evtl. noch einmal nachfragen hier: http://www.recht.de/phpbb/

Sorry - PW
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der Konkurs bezog sich glaub ich auf den Hersteller - und das hat das Küchenstudio mitgeteilt - so hab ich es verstanden - und damit ar..karte für das Küchenstudio

Mit nachbarschaftlichen Vorkostenabzocker-Grüßen
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es so ist, wie von Herrn Möller interpretiert wurde (Insolvenz also beim Hersteller, statt beim Küchenstudio), ist der Fall eindeutig!

Das Küchenstudio haftet dann als Glied in der Verkaufskette für Gewährleistung. Wie die das anstellen, wäre deren Problem!

PW
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Möllerchen hat Recht!

Also kann ich dem Küchenstudio an die Karre Pi..., äh die haftbar machen?
Jeniaaal, wie die Kölner sagen.



Danke für's Erste,

Gruß Werner
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

oh - erst gerade die überschrift gelesen.

mein beitrag stellt keine rechtsberatung im sinne des rechtsberatungsgesetzes dar, sondern gibt nur eigene erfahrungen wieder - also bringen Sie das Küchenstudio zum Kochen - die freuen sich (und verkaufen nächstes Mal Miele)
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juanitolo
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

werner callies hat folgendes geschrieben::
Möllerchen hat Recht!

Also kann ich dem Küchenstudio an die Karre Pi..., äh die haftbar machen?
Jeniaaal, wie die Kölner sagen.



Danke für's Erste,

Gruß Werner


Das Problem ist nur, das nach 6 Monaten der Kunde beweisen muss, das der Mangel -also der defekte Herd- schon beim Kauf bestanden hat, aber da noch nicht aufgetreten ist deswegen ein versteckter Mangel vorlag.

http://www.eastcomp.de/kundeninfo-gew%E4hrleistung.htm

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2345629,00.html
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Doch nicht so jeniaaal?

Erstens ist es rund 1 Jahr her, zweitens lief der Herd bis letzte Woche wunderbar.
Und nun? Da waren sie wieder, meine Probleme...

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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Jan Kolbe EH 601.1*
Preisspanne: 428,00 EUR - 428,00 EUR Jan Kolbe EH 601.1 CN
Bild vergrößern
Durchschnitt: 428,00 EUR
Hersteller Link: www.kolbe.de
Beschreibung/Details:
Elektro-Backofen / 5 Betriebsarten / Heizluft / Schnellaufheizung


http://www.kolbe.de/



Sieht nicht wirklich gut aus...

Eventuell einfach mal das Küchenstudio bearbeiten, von wegen sie und nicht Jan Kolbe hat schließlich den Herd verkauft und insofern wäre es auch deren Problem.

Ansonsten könnte noch:
http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/1227194.html weiterhelfen.

beste grüße (auch wenn die Küche kalt bleibt)
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 6:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mache mir grad Gedanken über eine Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg:

http://ciriusonline.ciriusintra.dk/certsupp/certsupp.aspx?ID=271



Gruß Werner Callies
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jonathan33
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 12.02.2004
Beiträge: 269

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 7:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ Werner Callies

lesen Sie in dem Zusammnhang die § 434, § 474, § 476, § 477, § 478 BGB.

Da ich leider noch kein Rechtsanwalt bin, darf auch ich keine Rechtsberatung durchführen, aber Tipps zur Weiterbildung.
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 7:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Jonathan, werde ich mir später zu Gemüte führen.

Gruß Werner Callies
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veraendert
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2005 11:20    Titel: und lesen Sie bei der Gelegenheit auch noch §§ 437ff Antworten mit Zitat

und lesen Sie bei der Gelegenheit auch noch §§ 437ff...

Im Ernst: Entscheidend ist § 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Wenn also nach Ablauf von 6 Monaten ein Mangel auftritt, ist es Sache des Käufers, diesen zu beweisen. Ob das hier möglich ist, kann ich nicht sagen. Meine Kenntnisse über Öfen sind eher beschränkt.
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