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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 27.Sep 2005 15:21 Titel: Gewährleistung - Frage an die Rechtsanwälte hier |
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Wir haben letztes Jahr eine neue Küche gekauft.
Darin war natürlich auch ein neuer Herd enthalten,
der aber nun den Löffel abgegeben hat.
Anrufe zum Hersteller (Jan Kolbe) enden im Nirwana,
nicht zu erreichen.
Das Küchenstudio hat mir mitgeteilt, die haben Konkurs
angemeldet, prima, aber haftet das Küchenstudio nicht
eventuell dafür (in irgendeiner Form)?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Gruß Werner Callies |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 27.Sep 2005 18:43 Titel: wenn auch kein RA... |
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so bleibt festzustellen:
Hallo Werner,
Grundsätzlich und prinzipiell ist das Küchenstudio haftbar zu machen, weil es nach dem aktuellen Verbrauchergewährleistungsrecht genügt, sich irgendein Glied in der Kette zu packen...
Doch wie Du schreibst: Der Hersteller meldet sich nicht mehr - das verkaufende Küchenstudio hat Insolvenz angemeldet...
Ich würde somit meinen: äußerst schlechte Karten für Dich...!
Evtl. noch einmal nachfragen hier: http://www.recht.de/phpbb/
Sorry - PW |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 27.Sep 2005 18:47 Titel: |
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Der Konkurs bezog sich glaub ich auf den Hersteller - und das hat das Küchenstudio mitgeteilt - so hab ich es verstanden - und damit ar..karte für das Küchenstudio
Mit nachbarschaftlichen Vorkostenabzocker-Grüßen |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 27.Sep 2005 18:56 Titel: |
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Falls es so ist, wie von Herrn Möller interpretiert wurde (Insolvenz also beim Hersteller, statt beim Küchenstudio), ist der Fall eindeutig!
Das Küchenstudio haftet dann als Glied in der Verkaufskette für Gewährleistung. Wie die das anstellen, wäre deren Problem!
PW |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 27.Sep 2005 19:53 Titel: |
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Möllerchen hat Recht!
Also kann ich dem Küchenstudio an die Karre Pi..., äh die haftbar machen?
Jeniaaal, wie die Kölner sagen.
Danke für's Erste,
Gruß Werner |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 27.Sep 2005 20:07 Titel: |
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oh - erst gerade die überschrift gelesen.
mein beitrag stellt keine rechtsberatung im sinne des rechtsberatungsgesetzes dar, sondern gibt nur eigene erfahrungen wieder - also bringen Sie das Küchenstudio zum Kochen - die freuen sich (und verkaufen nächstes Mal Miele) |
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juanitolo * Consulter *
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 1068
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Verfasst am: 27.Sep 2005 20:27 Titel: |
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| werner callies hat folgendes geschrieben:: |
Möllerchen hat Recht!
Also kann ich dem Küchenstudio an die Karre Pi..., äh die haftbar machen?
Jeniaaal, wie die Kölner sagen.
Danke für's Erste,
Gruß Werner |
Das Problem ist nur, das nach 6 Monaten der Kunde beweisen muss, das der Mangel -also der defekte Herd- schon beim Kauf bestanden hat, aber da noch nicht aufgetreten ist deswegen ein versteckter Mangel vorlag.
http://www.eastcomp.de/kundeninfo-gew%E4hrleistung.htm
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2345629,00.html |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 27.Sep 2005 23:00 Titel: |
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Doch nicht so jeniaaal?
Erstens ist es rund 1 Jahr her, zweitens lief der Herd bis letzte Woche wunderbar.
Und nun? Da waren sie wieder, meine Probleme...
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juanitolo * Consulter *
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 1068
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Verfasst am: 27.Sep 2005 23:27 Titel: |
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Jan Kolbe EH 601.1*
Preisspanne: 428,00 EUR - 428,00 EUR Jan Kolbe EH 601.1 CN
Bild vergrößern
Durchschnitt: 428,00 EUR
Hersteller Link: www.kolbe.de
Beschreibung/Details:
Elektro-Backofen / 5 Betriebsarten / Heizluft / Schnellaufheizung
http://www.kolbe.de/
Sieht nicht wirklich gut aus...
Eventuell einfach mal das Küchenstudio bearbeiten, von wegen sie und nicht Jan Kolbe hat schließlich den Herd verkauft und insofern wäre es auch deren Problem.
Ansonsten könnte noch:
http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/1227194.html weiterhelfen.
beste grüße (auch wenn die Küche kalt bleibt) |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
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Verfasst am: 28.Sep 2005 7:38 Titel: |
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@ Werner Callies
lesen Sie in dem Zusammnhang die § 434, § 474, § 476, § 477, § 478 BGB.
Da ich leider noch kein Rechtsanwalt bin, darf auch ich keine Rechtsberatung durchführen, aber Tipps zur Weiterbildung. |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 28.Sep 2005 7:43 Titel: |
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Danke Jonathan, werde ich mir später zu Gemüte führen.
Gruß Werner Callies |
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veraendert Newbie
Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 11.Okt 2005 11:20 Titel: und lesen Sie bei der Gelegenheit auch noch §§ 437ff |
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und lesen Sie bei der Gelegenheit auch noch §§ 437ff...
Im Ernst: Entscheidend ist § 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Wenn also nach Ablauf von 6 Monaten ein Mangel auftritt, ist es Sache des Käufers, diesen zu beweisen. Ob das hier möglich ist, kann ich nicht sagen. Meine Kenntnisse über Öfen sind eher beschränkt. |
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