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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5917
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Verfasst am: 4.Okt 2007 11:21 Titel: Gibt es im Strafprozess ein Recht zur Lüge? |
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„Jein“!
Die Frage, ob der Beschuldigte in einem Strafprozess tatsächliche ein „Recht auf Lüge“ hat, ist in der Rechtswissenschaft umstritten, für die Praxis aber nicht weiter relevant.
Denn Einigkeit besteht darüber, dass die Lüge eines Beschuldigten grundsätzlich straflos ist.
Grenzen bestehen in der „falschen Verdächtigung“, also der konkreten Anschuldigung eines anderen oder in der „Strafvereitelung“ zu Gunsten eines anderen Täters, wobei im letzteren Fall in der Regel schwer nachzuweisen ist, ob tatsächlich nur die Bestrafung des Mittäters vereitelt werden sollte, denn sobald die Vereitelung dem Selbstschutz oder Schutz naher Verwandter dient, ist sie straflos.
Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass diese Straflosigkeit der Lüge nur den Strafprozess, keineswegs aber den Zivilprozess betrifft. Hier besteht nämlich eine Wahrheitspflicht, bei deren Verletzung ggf. ein strafbarer sog. „Prozessbetrug“ in Frage kommt.
Quelle: RA Tim Geißler |
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