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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6791
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Verfasst am: 23.Aug 2006 11:28 Titel: Glücklicher Gewinner bleibt zu Hause |
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Der Fall:
Herr F. aus Bayern hat bei einem Preisausschreiben eine Gruppenreise nach Mexiko im Wert von 6500 € gewonnen. Der Veranstalter bot ihm für die Reise verschiedene Termine in einem Zeitraum von sieben Monaten an.
Doch der Gewinner F. lehnte alle der vorgeschlagenen Termine ab, da er aus beruflichen Gründen nur an Weihnachen verreisen könne. Doch zum Jahreswechsel konnte der Veranstalter die Reise nur gegen eine Zuzahlung anbieten.
Deshalb forderte Herr F. vom Veranstalter Schadenersatz in Höhe des Gewinnwertes.
Die Richter des Landgerichts Osnabrück wiesen die Klage ab. Die Bestimmung, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist, beziehe sich in diesem Fall allein auf die Durchführung des Preisausschreibens und die Gewinnziehung.
Bei organisierten Gruppenreisen sei klar, dass diese nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt angetreten werden können. Gruppenreisende hätten keinen Anspruch darauf, den Reisezeitpunkt frei nach ihren persönlichen Bedürfnissen zu wählen.
Wenn der Kläger nun lediglich zu Weihnachten reisen könne, sei das seine persönlich Lebensplanung, die dem Veranstalter nicht als Pflichtverletzung angelastet werden könne.
Dieser habe dem Gewinner mehrfach verschiedene Reisetermine vorgeschlagen und sei, so befand das Gericht, damit seinen Verpflichtungen in ausreichendem Maße nachgekommen.
(Landgericht Osnabrück, AZ: 5 O 2509/05) |
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