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Glückspiel & Mehrwertrufnummer

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schef4711
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.März 2006 9:26    Titel: Glückspiel & Mehrwertrufnummer Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem ja in letzter Zeit bekanntlich einiges darueber nachgedacht wird ob dies jetzt Gewinnspiel oder Glueckspiel ist bin ich etwas am Zweifeln ob und was jetzt rechtlich ok ist oder nicht.

Nach langem stoebern faellt es ja zumindest in Deutschland und Oesterreich unter das Glueckspiel wenn man sich die Gesetze so durchliest. Lediglich der Straftatbestand wuerde durch geringe Einnahmen (aehnlich Porto) davon ausgeklammert werden.

Jetzt verwenden ja z.B. alle Fernsehsender und viele Internetanbieter solche Gewinnspiele und haben oftmals nicht mal eine Lizenz dafuer wobei auch die Frage offen steht, was faellt unter zumutbar (von Einsatz her).

Weil z.B. eine einmalige Anrufgebuehr an eine Mehrwertnummer um z.b. 70cent ist kalkulierbar bzw. auch kein Glueckspiel da ja nur einen Code angesagt wird den er dann auf einer z.B. Webseite eingibt um dann am Gewinnspiel teilzunehmen.

Diesen Code koennte er sich ja auch mit der Post zukommen lassen koennen (war fraglich ist wegen aufwand und zeitlicher Begrenzung) was ihm aber fast genausoviel kostet.

Zumindest verwenden ja viele Fernsehsender bzw. via Webseite auch so 70cent Tarife wo bekanntlich so ca. 40cent an den Anbieter fliessen, was somit wiederrum unterdem Postporto liegen wuerde.

Jetzt ist die Frage wie weit so ein Gewinnspiel (woechentliche Ausschuettung) ueberhaupt noch rechtlich gedeckt ist oder nicht ?

Bzw. andere Frage ist wie weit sich das in Zukunft dahin veraendern wird dass man eben eine Lizenz benoetigt, da dies ja nicht mit unwesentlichen Kosten erfolgt.

Sicherlich koennte man ueber eine billige Glueckspiellizenz aus z.B. Suedamerika, etc. nachdenken, wobei hier aber dann wieder fraglich ist wie weit diese in Europa Gueltigkeit hat ??

Gruss
Alex
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schef4711
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.März 2006 7:47    Titel: Antworten mit Zitat

zusatz :

wie schaut es eigentlich aus wenn die Mehrwertdienstenummer ein "Dritter" schaltet ? Zumindest gibt es ja da auch schon Urteile wo dies aufgehoben worden ist.

habe auch noch mit einen Freund gesprochen - der hatte ein Gewinnspiel mit einer Mehrwertnummer von einem Dritten - wo nur lediglich in den AGB's die Moeglichkeit der Postzusendung mit angeboten worden ist bzw. diese Moeglihckeit geschaffen wurde, dass dies kein Verstoss ist.

Weil die grosse Frage ist, wie weit mit einer Mehrwertnummer ein Kopplungsfall gegeben ist bzw. unmittelbar oder mittelbar gegeben ist wenn z.B. angegeben ist "jeder 5te Teilnehmer gewinnt oder so.

Gruss
Alex
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7240

BeitragVerfasst am: 28.Mai 2007 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

OLG Wien untersagt Fernseh-"Gewinnspiel"von Puls City TV

"Ein äußerst erfreuliches Urteil, das Methoden der ‚Abzocke' einen klaren Riegel vorschiebt", nennt Konsumentenschutzminister Dr. Erwin Buchinger die Entscheidung des OLG Wien, mit der der Wiener Privatsender Puls City TV zur Unterlassung eines irreführenden Gewinnspieles verurteilt wurde. In diesem Zusammenhang verwies Buchinger einmal mehr auf seine Forderung, anlässlich der aktuell verhandelten Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Regelung zur "Gewinnabschöpfung" vorzusehen. "Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur effektiven Rechtsdurchsetzung. Unternehmen müssten unrechtmäßig lukrierte Gewinne, in diesem Fall ihren Anteil an der Mehrwertnummer, abliefern. Damit wären Abzocke-Methoden nicht mehr lukrativ.

Das "Gewinnspiel" des Wiener Privatsenders Puls CITY TV ("Wien Quiz") verdient seinen Namen nicht: Gewinner war vornehmlich der Sender durch Einahmen aus teuren Mehrwert-Telefonnummern. Für Konsumenten war es hingegen häufig ein Verlustgeschäft. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kam das OLG Wien und verurteilte den Sender zur Unterlassung dieses irreführenden Gewinnspiels. Den Prozess führte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumtentenschutzministeriums.

Im Frühjahr 2005 häuften sich die Beschwerden erboster Konsumenten bei den Konsumentenberatungseinrichtungen. Statt des erhofften Geldgewinns flatterten hohe Telefonrechnungen ins Haus. Aufgrund des Sendetermins am frühen Nachmittag waren viele junge Menschen betroffen.

Das Gewinnspiel lief jeweils nach demselben Muster ab: Am Beginn der Sendung wurde eine einfache Quizfrage gestellt, deren richtige Lösung - wie das Gericht zutreffend feststellte - binnen 30 Sekunden jedem Zuseher klar sein musste. Die Moderatorin stellte einen Geldgewinn in Aussicht und animierte die Zuseher während der 2-stündigen Sendung immer und immer wieder - laut Gericht in "penetranter Weise" - die eingeblendete Telefonnummer wiederholt zu wählen: "Ich würde an Ihrer Stelle jetzt so oft auf die Wahlwiederholungstaste drücken, bis ich durchkomme", "Wenn Sie die Lösung wissen, dann glaube ich schon, dass Sie zu mir ins Studio durchkommen", "Wo bleiben Sie? Wo bleibt Ihr Anruf?" Ein Hinweis über die Kosten des Anrufes - EUR 0,70 pro Anruf - wurde zwar während der gesamten Sendung am unteren Bildschirmrand eingeblendet. Die Moderatorin informierte nicht zusätzlich mündlich darüber.

Erst am Ende der Sendung "schaffte" es ein Anrufer bis zur Moderatorin durchzukommen. Anrufer, die nicht "durchkamen" wurden auf ein Tonband geschaltet. Was sie nicht wussten, war, dass jeder fehlgeschlagene Anruf verrechnet wurde und überhaupt nur 5 von 50 Leitungen ins Studio führten.

Für das Gericht war die Gestaltung des Gewinnspiels ein klarer Fall irreführender Werbung. Die Sendung diente nämlich eindeutig der Förderung des Gewerbes und somit zu Werbezwecken. Sie hatte keinen Informations- und kaum Unterhaltungswert. Der Sender verdiente an den Mehrwertnummern.

Das Gericht gelangte zum Ergebnis, dass der Sender Missverständnisse über den Preis durch klare Hinweise, dass auch "fehlgeschlagene" Anrufe kostenpflichtig sind, hätte verhindern müssen. Darin liegt die Irreführung über den Preis, die dieses Gewinnspiel unzulässig machte. Der Sender wurde zur Unterlassung verurteilt.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
Dr. Gisela Kirchler-Lidy
Pressesprecherin des Sozialministers
Tel. (01) 71100-2249
mailto: mailto:[E-Mail anzeigen]
www.bmsk.gv.at
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