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GmbH GF - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3539

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2006 7:23    Titel: GmbH GF - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Antworten mit Zitat

Zitat:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – GmbH-Geschäftsführer sind für alles zuständig

Ein Geschäftsführer ist in einem Unternehmen für alles zuständig. Demnach kann er juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Und zwar auch, wenn er selbst Aufgaben an Mitarbeiter weiter delegiert. Dies geht aus einem Urteil der Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (AZ: VI ZR 319/95) hervor. Zusätzlich fordert das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz in Unternehmen (KonTraG) von Geschäftsführung und Aufsichtsrat ein umfassendes Risikomanagement. Wenn der Geschäftsführer trotzdem Fehler macht, dann haftet er sogar mit seinem Privatvermögen. Wirft man einen Blick auf die Zahl der Insolvenzen erkennt man: in Deutschland bleibt die Zahl der Insolvenzen hoch. Das statistische Bundesamt verzeichnet im Jahr 2005 insgesamt 36.843 Unternehmensinsolvenzen. Hiervon fallen 16.414 auf GmbHs. Betrachtet man diesen Hintergrund, ist die Frage nach dem Risiko für GmbH-Geschäftsführer noch dringlicher.

Ein Beispiel einer verarbeitenden GmbH zeigt die Risiken des GmbH-Geschäftsführers auf. Dieser bemühte sich um einen großen Auftrag. Da der Auftraggeber Zweifel hatte, ob die in Sachen Kapital schwache Firma mit dem Auftrag überfordert ist, sagte der GmbH-Geschäftsführer: „GmbH hin oder her – mich kennen Sie doch. Sie wissen, dass auf mich Verlass ist. Ich habe das locker im Kreuz.“ „Die Folgen für den Geschäftsführer können dramatisch sein. Bei Insolvenz der Firma haftet er persönlich!“, so der Bonner Rechtsexperte Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen. Einen ähnlichen Fall gab es bei einer GmbH aus der Fensterbau-Branche in Niedersachsen. Unter Eigentumsvorbehalt und der Auflage, erst nach Bezahlung zu verbauen, bekam die GmbH Fenster geliefert. Der Geschäftsführer verbaute die Fenster sofort, da er hoffte, sie mit den eingehenden Abschlagszahlungen bezahlen zu können. Auch in diesem Fall hat der Geschäftsführer persönlich bei der Insolvenz gehaftet. Die Risiken setzen sich fort. „Besonders brisant ist die Haftung für Verstöße gegen die Kapitalerhaltungspflicht“, führt Mingers weiter aus.

Zitat:
Im Rahmen der Haftung gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aus diesem Grund bietet JustuS Seminare & Consulting, www.justus-online.de, eine Seminarreihe zu den wichtigsten Themen für den GmbH-Geschäftsführer mit den aktuellen Brennpunkten aus Rechtsprechung, Haftungsrisiken sowie Chancen und Handlungsmöglichkeiten. Termine: 09./10.06.06 und 08./09.09.06.



medienbüro.sohn

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holzmi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 21
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das so weiter geht in Deutschland, dann wird unsere Wirtschaft von der Politik und von der Justitz kaputt gemacht. Warum soll ein Geschäftsführer oder ein Privater noch ein Risiko eingehen, wenn dahinter steht alles zu verlieren. Damit meine ich nicht, wenn es durch kriminelle Energie gemacht wird.
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moneym
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 11:53    Titel: Gmbh = Gbr Antworten mit Zitat

Abgesehen davon, dass es sich bei dem Artikel ja offensichtlich um eine Werbung für Seminare handelt und ich nicht erkennen kann, warum jemand demnach haften sollte [Begründuung fehlt, zweifelhafter Artikel, der mit der Angst spielt], würde ich sagen : Noch ein Grund mehr für die Ltd., dann da dort greift dür den GF das deutlich sinnvollere englische Recht.

Meine Forderung bleibt : Die GmbH gehört in die Mülltonne.

PS: Man hat offensichtlich schlecht daran getan als Hauptstadt Berlin zu wählen, dass war zweimal schon nicht gut und nun greift schon wieder das Negative des preußischen Gedankenguts durch: Platt machen. (Anstatt die positiven Errungschaften wie fleiss und unbestechlichkeit der Beamten hervorzuholen)
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Partymacher
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 18:51    Titel: Geschäftsführerhaftung Antworten mit Zitat

Hallo,

dann ist es ja kein Wunder, dass immer mehr (besonders auch kleinere und mittelständische) Firmen ins Ausland abwandern oder andere Gesellschaftsformen wählen, z. B. eine Limited.
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Partymacher
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 18:53    Titel: GmbH GF - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Antworten mit Zitat

Hallo,

dann ist es ja auch kein Wunder, dass immer (besonders kleinere und mittelständische) Firmen ins Ausland abwandern oder andere Gesellschaftsformen wählen, z. B. eine Limited.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 25.Apr 2006 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

was ich nicht verstehe, warum wandert man deswegen besser ins Ausland ab?

Um seine Lieferanten noch besser zu "bescheißen"?????

Bedeutet das, daß alle meine Vorredner es "tollerieren" daß trotz eindeutiger Absprache, die mit Eigentumsvorbehalt belasteten Fenster nicht einzubauen, sich der Geschäftsführer einfach darüber hinwegsetzen kann - der Gläubiger das Nachsehen hat - und man ihm dann noch die lange Nase zeigt, wenn man mit einer ltd. rumwurschtelt und meint, nicht persönlich dafür gerade stehen zu müssen?

Über eines sollte man sich im klaren sein:

Auch ein ltd. - Director haftet in Deutschland! Vielleicht nicht nach dem GmbH - Gesetz (strittig!!!). Aber auf jeden Fall nach dem BGB, HGB und dem StGB.

Und da haftet er immer persönlich!

grüße
gundel
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