GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Gokartunfälle

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2006 7:36    Titel: Gokartunfälle Antworten mit Zitat

Kartfahren kann nicht als Betriebssport anerkannt werden. Deswegen können Gokartunfälle unter keinen Umständen als Arbeitsunfälle gelten.

Das entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Az. L 3 U 95/05

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Kartfahren nicht dem Ausgleich betrieblicher Belastungen dient. Beim Kartfahren stünden nicht der körperliche Trainigseffekt, sondern Spaß und Wettbewerb im Vordergrund, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mitarbeiters von DaimlerChrysler ab, der sich auf einer Kartbahn die Fußwurzel gebrochen hatte. Der Konzern hatte das Kartfahren der Betriebssportgemeinschaft bezuschusst.

Nach dem Urteil empfehlen Experten den Unternehmen, im Sinne der Fürsorgepflicht ihre Betriebssportangebote daraufhin zu überprüfen, ob die Mitarbeiter zu viel Spaß haben könnten. Verletzungen bei folgenden Sportarten können demzufolge als Arbeitsunfälle anerkannt werden:

1. Bodenturnen mit Handstandüberschlag und Kerze

2. Felgaufschwung an der Reckstange

3. Barrenturnen

4. Schwebebalken

5. Kugelstoßen

6. Delfinschwimmen

7. Seilhüpfen

8. Hürdensprint

9. Weitsprung

10. Bauch, Beine, Po (nur gleichgeschlechtlich)

Weniger talentierte Mitarbeiter, die bei den Übungen 1 bis 4 Hilfestellung leisten, sind ebenfalls versichert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2006 7:44    Titel: Antworten mit Zitat

Unbestätigten Meldungen zufolge wird bei DC nun

Synchronschwimmen

als Betriebssport eingeführt.
Für Nichtschwimmer ist als Alternative

Laufen auf dem Laufband

sowie kollektives Popowackeln

angedacht...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1176

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2006 8:19    Titel: Antworten mit Zitat

Unbestätigten Meldungen zufolge sollen auch die Entlassungen sozialverträglich und Arbeitnehmerfreundlich gestaltet werden.

Das Angebot:

Bungee-Jumping







(am Stahlseil)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Struckischreck
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2070
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2006 8:54    Titel: Antworten mit Zitat

tifinaa hat folgendes geschrieben::
Unbestätigten Meldungen zufolge sollen auch die Entlassungen sozialverträglich und Arbeitnehmerfreundlich gestaltet werden.

Das Angebot:

Bungee-Jumping

(am Stahlseil)


@tifinaa,

wozu ein Seil?

Struckischreck
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2006 7:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
wozu ein Seil?



na zum 'raufziehen! wozu denn sonst?

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1176

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2006 8:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, lassen wir doch das Seil einfach weg und das Entsorgungsproblem ist gelöst:
livenletdive
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen