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Grenzen bei Mieterhöhungen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7236

BeitragVerfasst am: 20.Jun 2007 17:54    Titel: Grenzen bei Mieterhöhungen Antworten mit Zitat

Vermieter können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in der Regel keine Mieterhöhungen mit der Begründung durchsetzen, die Wohnung sei größer als im Mietvertrag angegeben.

Die vertraglich Angabe der Wohnfläche sei eine rechtsverbindliche Vereinbarung von Mieter und Vermieter und gelte, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.
Erst wenn der Unterschied zur tatsächlichen Wohnungsgröße mehr als zehn Prozent betrage, kämen Vertragsänderungen in Betracht. Der achte Senat gab damit einer Berliner Mieterin recht, die sich gegen Mieterhöhungen ihres Vermieters gewehrt hatte. Der Vermieter hatte dies damit begründet, dass die Wohnung in Wahrheit größer sei, als im Vertrag vereinbart.
(Az.: VIII ZR 138/06)

So war die Wohnfläche im Vertrag mit 121 Quadratmetern angegeben, tatsächlich betrug sie den Angaben zufolge 131 Quadratmeter. Der Vermieter verlangte daher von der Mieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie lehnte dies ab und es kam zum Prozess.

Erst wenn die Zehn-Prozent-Marke überschritten sei, könne es dem Vermieter unter Umständen nicht mehr zugemutet werden, an der vereinbarten Größe der Wohnung festzuhalten, entschied der BGH. Weil die zehn Prozent hier nicht ausgeschöpft waren, wies der BGH jedoch die Klage des Vermieters ab.
Quelle: reuters
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