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Kai Beers Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2004 Beiträge: 142 Wohnort: Dortmund / Basseterre
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Verfasst am: 18.Jul 2005 6:50 Titel: Gültigkeit des Europäischen Haftbefehls in Deutschland |
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Gibt es ihn, oder nicht? Jetzt muss entschieden werden, ob ein Europäischer Haftbefehl Gültigkeit besitzt.
| Zitat: |
Karlsruhe entscheidet über Europäischen Haftbefehl
Anlaß ist die Klage eines Deutsch-Syrers, der von Spanien beschuldigt wird, Al Kaida logistisch und finanziell unterstützt zu haben
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Morgen seine Entscheidung über die Gültigkeit des Europäischen Haftbefehls in Deutschland.
Anlaß für das Urteil ist die Klage des deutsch-syrischen Kaufmanns Mamoun Darkazanli. Der in Hamburg ansässige 46-Jährige wird von der spanischen Justiz beschuldigt, seit 1997 in Deutschland, Spanien und Großbritannien als eine Schlüsselfigur von Al Kaida das Terrornetzwerk logistisch und finanziell unterstützt zu haben.
Gegen den Hamburger Kaufmann war nach den Terroranschlägen von New York und Washington vom 11. September 2001 auch in Deutschland ermittelt worden. Zu einer Anklageerhebung kam es aber nie. Am 15. Oktober vergangenen Jahres wurde Darkazanli auf Grund eines in Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Hamburg festgenommen. Seine von den Justizbehörden der Hansestadt angeordnete und vom Hanseatischen Oberlandesgericht als zulässig erachtete Abschiebung nach Spanien stoppte das Bundesverfassungsgericht am 24. November in letzter Minute bis zur Entscheidung über die von seinen Anwälten eingereichte Verfassungsbeschwerde. |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 18.Jul 2005 11:20 Titel: |
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Wenn hier der Haftbefehl nicht vollstreckt würde, so denn das BVG negativ bescheiden sollte, können wir das Schenger Abkommen gleich wieder vergessen.
Dies wäre zum Wortlaut des Abkommens
"Enge polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit." kontraproduktiv. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 18.Jul 2005 12:40 Titel: |
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Halle-lu-jahhhhhh
Deutschland - eine Bananenrepublik.
Und alle (auch dubiosen) mit nem Zweit-Pass.......
Europäischer Haftbefehl ist verfassungswidrig
Mit der Entscheidung verhinderte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung eines Deutsch-Syrers, der in Spanien unter Terrorverdacht steht. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 18.Jul 2005 12:52 Titel: |
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Na Gott sei dank haben wir in Deutschland "kein" Visproblem.
Und die Zweit-Pässe wurden auch nur nach strengsten "aller strengsten" Vorgaberichtlinien ausgegeben.
| Zitat: |
Der in Deutschland geltende Europäische Haftbefehl ist verfassungswidrig und nichtig. Mit dieser in Karlsruhe verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können Deutsche, gegen die in einem EU-Staat ein Haftbefehl vorliegt, bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes nicht ausgeliefert werden.
Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Deutsch-Syrers Erfolg, der wegen Unterstützung der Al Kaida an Spanien ausgeliefert werden sollte. Der in Hamburg lebende Geschäftsmann Mamoun Darkazanli muß nun umgehend aus der Auslieferungshaft entlassen werden. Auch andere Deutsche, gegen die ein EU-Haftbefehl vorliegt, müssen vorerst keine Auslieferung befürchten.
Anlaß für das Urteil war die Klage des deutsch-syrischen Kaufmanns Mamoun Darkazanli. Der in Hamburg ansässige 46-Jährige wird von der spanischen Justiz beschuldigt, seit 1997 in Deutschland, Spanien und Großbritannien als eine Schlüsselfigur von Al Kaida das Terrornetzwerk logistisch und finanziell unterstützt zu haben.
Gegen den Hamburger Kaufmann war nach den Terroranschlägen von New York und Washington vom 11. September 2001 auch in Deutschland ermittelt worden. Zu einer Anklageerhebung kam es aber nie. Am 15. Oktober vergangenen Jahres wurde Darkazanli auf Grund eines in Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Hamburg festgenommen. Seine von den Justizbehörden der Hansestadt angeordnete und vom Hanseatischen Oberlandesgericht als zulässig erachtete Abschiebung nach Spanien stoppte das Bundesverfassungsgericht am 24. November in letzter Minute bis zur Entscheidung über die von seinen Anwälten eingereichte Verfassungsbeschwerde.
http://www.welt.de/data/2005/07/18/747502.html
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 18.Jul 2005 13:11 Titel: |
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| Zitat: |
können Deutsche, gegen die in einem EU-Staat ein Haftbefehl vorliegt, bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes nicht ausgeliefert werden.
Auch andere Deutsche, gegen die ein EU-Haftbefehl vorliegt, müssen vorerst keine Auslieferung befürchten. |
| Zitat: |
Stichwort: Europäischer Haftbefehl
Das Gesetz für den jetzt für verfassungswidrig erklärten Europäischen Haftbefehl trat in Deutschland am 23. August 2004 in Kraft. Über die Schaffung eines solchen Haftbefehls hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU aber bereits im Dezember 2001 auf ihrem Gipfel in Laeken verständigt.
Mit dem Europäischen Haftbefehl werden das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinfacht und die Dauer des Auslieferungsverfahrens verkürzt. Vor allem entfällt damit bei einem Katalog von 32 vereinbarten Straftaten die aufwendige Prüfung, ob diese auch wirklich in beiden betroffenen Staaten strafbar sind.
| Zitat: |
Bei diesen 32 Straftaten, die von den EU-Ländern einstimmig festgelegt wurden, handelt es sich um:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
- Terrorismus
- Menschenhandel
- sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
- illegaler Drogenhandel
- illegaler Waffenhandel
- Korruption
- Geldwäsche
- Geldfälschung
- Cyberkriminalität
- Umweltkriminalität
- Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt
- Mord
- schwere Körperverletzung
- illegaler Organ- und Gewebehandel
- Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub
- illegaler Handel mit Kulturgütern
- Betrugsdelikte
- Erpressung und Schutzgelderpressung
- Produktpiraterie und Nachahmung
- Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten
- Fälschung von Zahlungsmitteln
- illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern
- illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
- Kraftfahrzeugkriminalität
- Vergewaltigung
- Brandstiftung
- Flugzeug- und Schiffsentführung
- Sabotage
- Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen. |
Bei all diesen Straftaten sollten die Bestimmungen des Europäischen Haftbefehls angewandt werden, bei den anderen blieb es beim bisherigen Verfahren. Galt der Europäische Haftbefehl, sollte nur noch das zuständige Gericht eines EU-Mitgliedstaats über die Auslieferung der Verdächtigen entscheiden. Anders als zuvor mußten die Justizministerien diese Entscheidung dann auch nicht mehr bestätigen. |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 18.Jul 2005 15:28 Titel: |
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Mahlzeit Herr Henneberg
lange nicht mehr persönlich gesprochen,
hosiaaaana, die Verfassungsrichter in Deutschland entdreisten sich so einer Entscheidung nicht.
Wunderbar, man geht gegen eigene durch den Staat ratifizierte Verträge vor.
Deutschland mir graut vor Dir.
Lg
Wolfrum |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 18.Jul 2005 17:10 Titel: |
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Ich sehe die Auswirkungen als nicht so gravierend an, wobei ich hoffe, mich nicht zu irren.
Darüber hinaus irritiert es mich schon, wenn ein Deutscher an einen ausländischen Staat so einfach ausgeliefert werden kann. Daß dies zu umgehen ist, geht aus dem nachfolgenden Text hervor.
Dieser syrische Deutsche besitzt anscheinend einen deutschen Paß und ist somit Deutscher. Als Deutscher kann er strafrechtlich in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden, wenn er in eine oder mehrere im Ausland begangene Straftaten als Täter, Tatbeteiligter oder als Anstifter, involviert war.
Warum sich die deutsche Staatsanwaltschaft im Zuge der Amtshilfe nicht von der spanischen Staatsanwaltschaft die Akten zusenden läßt, aus denen das strafbare Verhalten des syrischen Deutschen ersichtlich bzw. nachgewiesen ist (denn dann könnte er auch in Deutschland verurteilt werden), entziehrt sich meinem Verständnis.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 18.Jul 2005 18:50 Titel: |
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Browser
zunächst gehts mal um den Vollzug des Haftbefehls.
Sollte diese Person jetztabtauchen, und danch würde der spanische Staatsanwalt Beweise für Straftaten vorlegen, was dann.
Eine andere Frage in dem verfahren, wieso ermittelt der Generalbundesanwalt nicht weiter ?
Frdl. gruß
Wolfrum |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 19.Jul 2005 12:10 Titel: |
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Ganz einfach: Die Generalbundesanwaltschaft hat geschlampt.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 19.Jul 2005 15:30 Titel: |
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| Browser hat folgendes geschrieben:: |
Ganz einfach: Die Generalbundesanwaltschaft hat geschlampt.
Mit den besten Wünschen, Browser |
Geschätzter Browser
das wollen wir doch so nicht stehen lassen, unser oberster Ankläger schlampt ?
Wo soll das denn hin führen ?
Wer klagt nun die Karlsruher Schläfer an, das Volk wohl nicht !
Lg
Wolfrum |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 19.Jul 2005 23:14 Titel: |
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Der oberste deutsche Ankläger hat deshalb geschlampt, weil er nicht sofort alles unternommen hat, um ausreichend Akteneinsicht in die spanischen Unterlagen zu erhalten. Da man sich dort sicher ist, daß es im Falle einer Anklage auch zu einer Verurteilung kommen wird, ist es unerklärlich, warum die Staatsanwaltschaft in Deutschland die Zeit nicht nutzte, in welcher der deutsche Syrer sich bereits in Haft befand, um rein vorsorglich alle Unterlagen zu bekommen, die eine Verhandlung in Deutschland ermöglicht hätten.
Das ist das Traurigste an der Geschichte: Für Richter und Staatsanwälte gibt es keine Ankläger außerhalb der eigenen Reihen.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 19.Jul 2005 23:36 Titel: |
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Nur einmal so in den Raum geworfen!
Könte es nicht sein, das es auch eine politische Entscheidung war diese Unterlagen nicht anzufordern?
1) Wären diese angefordert worden, hätte Deutschland klar Position bezogen und hätte hierzulande dieses Verfahren durchgezogen. Dieses wiederum hätte Terroristen für Attentate nach Deutschland gelockt und George Bush hätte seine helle Freude und eine Bestätigung von deutscher Seite. Dann müßte sich Deutschland wohl auch an anderen Aktionen des Kriegsgottes Bush beteiligen und unsere Regierung müßte auf den Knien um Entschuldigung betteln.
2) Die Gesamtstrafe wäre in Deutschland wohl weit geringer ausgefallen als in Spanien.
Nur mal so gedacht ! |
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berndffm Pathfinder
Anmeldungsdatum: 01.02.2005 Beiträge: 319
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Verfasst am: 19.Jul 2005 23:43 Titel: |
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@all
Ich glaube kaum, daß sich ein "deutscher" Beamter wegen "Strafvereitlung im Amt" oder ähnlichen Delikten freiwillig belangen läßt.
Es sei denn, er "kocht" sein "eigenes Süppchen" und hat nicht aufgepaßt.
Im internationalen Geschehen sollte man daher "politische" Aspekte nicht außer acht lassen.
MfG
Bernd |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 20.Jul 2005 0:03 Titel: |
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| Zitat: |
| Könnte es nicht sein, das es auch eine politische Entscheidung war diese Unterlagen nicht anzufordern? |
Das traue ich dem Polit-Gesindel natürlich auch zu. Nur: die Feigheit vor dem Terrorismus, meinetwegen auch die 'Fürsorge', sich selbst und die anderen Bundesbürger vor terroristischen Anschlägen zu schützen, wird nichts nützen.
Schon Berthold Brecht (glaube ich) wußte bereits:
"Stelle Dir vor es gäbe Krieg und keiner geht hin". Die Konsequenz - von Friedensbewegten gerne unterschlagen - lautet im nachfolgenden Satz:
"Dann kommt der Krieg zu Dir!"
Und genau dies haben die einschlägigen Terroristen gerade in den letzten Tagen auch für Deutschland zugesichert.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.Jul 2005 0:33 Titel: |
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@Browser,
aufgrund der Ereignisse in London, den Konsequenzen der optimalen Videotechnischen Überwachung und der daraus resultierenden staatlichen Terrorabwehr sehe ich, wenn ich Terrorist wäre, dieses Land als verbranntes Land an. Ich würde mir nun ein neues Ziel suchen, hier meine Anschläge verüben und dann sofort nach GB zurückkehren und die Terrorakte wieder aufnehmen.
Danach würde ich konsequent die Länder wechseln und meine Anschläge verüben. So bringe ich alle in Angst und Schrecken, da sich keiner mehr sicher fühlen kann.
Hiervon ist kein Land in Europa ausgenommen!
Dieses erinnert mich wieder an eine Prophezeihung des Nostradamus. Nach einer Interpretation aus den Centurien und deren angeblichen Codes soll das Jahr 2006 ja den nuklearen Holokaust bringen. Ausgelöst wird dieses Ereignis durch Terrorakte von Nichtchristen.
Hoffen wir nicht das diese Weissagung simmt! |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 20.Jul 2005 0:51 Titel: |
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Den sogenannten Propheten traue ich im allgemeinen nicht. Ebenso wenig auch den Wissenschaftlern, die sich prophetisch betätigen. So hat 1975 (?) ein Geo-Wissenschaftler prophezeit, daß Japan um 1985 herum aufgrund eines Seebebens untergehen werde. 10 Jahre lang habe ich gewartet, und trotzdem ich noch ein Jahr Karenzzeit zugegeben hatte, ging Japan nicht unter (freut mich natürlich für die Japaner). Trotzdem würde ich dort keine Immobilien erwerben wollen, auch wenn die Rendite noch so vielversprechend klingt. Nicht wegen dieser Voraussage, sondern wegen des tatsächlich geologisch unruhigen Ortes.
Nostradamus hat einige Texte geschrieben, das ist richtig. Ob er sie selbst als Prophezeihungen gesehen hat? Vielleicht eher als Träumereien.
Darüber hinaus wird einfach alles in die Texte hineininterpretiert, was am besten gelingt, wenn ein Ereignis stattgefunden hat, auf das sich bestimmte Textstellen am besten anwenden lassen. Ansonsten kann man sich eher darauf verlassen, daß diese Prophezeihungen, so wie sie vor deren Eintritt interpretiert werden, zu 100% nicht eintreffen werden;-)
Da halte ich es schon lieber mit der Johannes-Offenbarung in der Bibel.
Unschlagbar - und hoffentlich noch in weiter Zukunft liegend.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.Jul 2005 1:20 Titel: |
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@Browser,
Ich denke auch das nichts an diesen angeblichen Codes dran ist. Eigentlich stimme ich Ihren Ausführungen voll und ganz zu.
Vor ein paar Tagen kam ein Bericht auf N24, in dem über angebliche Codes in der Bibel berichtet wurde. Meiner Meinung nach alles Quatsch!
Allerdings glaube ich schon, das durch Al Kaida ein Polizeistaat in Europa entstehen wird, es noch weitere Kriege hierdurch geben wird und die Gefahr eines weltumspannenden Krieges in greifbare Nähe rückt.
Sich aus allem raushalten bringt auf Dauer nichts.
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An dieser Stelle möchte ich einmal ein persönlich erlebtes Beispiel bringen:
Ich wollte in Hannover-Linden mein Fahrzeug in eine Parklücke stellen. Man muß bedenken, das in H-Linden der Großteil der Bevölkerung Türken sind. Türken haben eine etwas andere Mentalität als Deutsche. Also, ich parkte ein und stieg aus dem Fahrzeug. Daraufhin kam ein junger Türke aus dem Haus gerannt und erklärte mir das ich von dem Parkplatz verschwinden soll da es sein Parkplatz wäre. Wer mich und meine Vergangenheit kennt, weiß das ich mich nicht einschüchtern lasse. Aus diesem Grunde empfahl ich ihm schnell Land zu gewinnen.
Als er merkte das ich keinen Rückzieher machen würde, wurde er freundlicher und wir stellten fest das ich hier parken bleibe. Daraufhin erklärte er mir, das er nun Respekt vor mir hätte und das die meisten Deutschen aufgrund seiner Person und seinem Auftreten den Schwanz (man verzeihe mir diesen Ausdruck, aber so fiel er) einziehen und kleinlaut wegfahren würden. Heute sind wir befreundet!
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Im Gegensatz zu anderen Ländern sind wir Deutschen in den letzten Jahren immer diejenigen gewesen die lieber kleinlaut abziehen als sich den Konflikten zu stellen.
In diesem Falle trifft das Zitat Berthold Brechts voll zu! Wir Deutschen sollten global gesehen einmal mehr Initiative zeigen anstatt nur Zahlmeister zu sein.
In diesem Sinne!
Corax |
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MarioAt Newbie
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 11 Wohnort: Luxembourg
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Verfasst am: 22.Jul 2005 14:20 Titel: Der europäische Haftbefehl |
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Zurück zum eigentlichen Thema:
Der europäische Haftbefehl
Seit 1949 - selbst unter dem auch danach noch bestehenden Diktat des damaligen Besatzungsrechts - garantierte der Artikel 16 (2) des Grundgesetzes allen Deutschen das nachfolgende Grundrecht:
»Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.«
Das war eindeutig, klar und unmißverständlich ausgedrückt. Das Verbot der Auslieferung galt dem Schutz deutscher Staatsbürger und war besonders in den jungen Jahren der Bundesrepublik wichtig.
Dieses klare und eindeutige Gebot wurde schon vor Jahren aufgeweicht, als am 17. Juli 1998 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes verabschiedet wurde.
Deutschland war einer der ersten Unterzeichnerstaaten. In dem Statut verpflichten sich die Vertragsstaaten, auch eigene Staatsangehörige an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen. Zu dieser Entwicklung kam wenig später die Einrichtung der internationalen Gerichtshöfe für Jugoslawien und Ruanda durch die Vereinten Nationen.
Schnell änderte der Bundestag den genannten Absatz 2 von Artikel 16 GG und führte die Regelung ein, daß das bis dahin geltende grundsätzliche Auslieferungsverbot Deutscher durch ein Bundesgesetz eingeschränkt werden kann, wenn es sich um den Auslieferungswunsch eines Internationalen Gerichtes oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union handelt.
Im Jahre 2002 wurde mit dem Umsetzungsgesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ein erstes solches Bundesgesetz vom Bundestag verabschiedet, das Deutsche an dieses Gericht auszuliefern gestattet.
Die Folgen etwa bei möglichen Verfahren auf dem Gebiet der Vergangenheitsbewältigung sind noch gar nicht abzusehen.
Den zweiten, noch schwerwiegenderen Schritt unternahm der Bundestag im laufenden Jahr, als er am 11. März 2004 das »Europäische Haftbefehlsgesetz« (EuHbG), das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Bundestagsdrucksache 15/1718), beschloß.
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde dieses Gesetz für die Bundesrepublik am 23. August 2004 geltendes Recht.
Im Gegensatz zu allen bisherigen in Rechtsstaaten geltenden Rechtsgrundsätzen kann es sogar rückwirkend, also auf Straftaten angewandt werden, die vor der Ratifizierung durch das deutsche Parlament begangen worden sind.
Dieser schwerwiegende Verlust an Rechtsschutz für Deutsche wurde vom Bundestag einstimmig, ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen angenommen.
Die aufgeführte Grundgesetzänderung zusammen mit dem neuen Gesetz erlaubt, daß jeder Deutsche für eine tatsächliche oder angeblich begangene Tat auf Ersuchen an jeden beliebigen Staat der EU ausgeliefert werden kann. Dabei muß die vorgeworfene Handlung in Deutschland gar nicht einmal strafbar sein, sondern nur einen Tatbestand des in dem betreffenden Land geltenden Strafgesetzes erfüllen. Die Tat braucht auch nicht einmal auf dem Boden des betreffenden Staates begangen worden zu sein. In der ganzen EU werden also die Taten strafbar und können mit einer Auslieferung verbunden werden, die nur in einem einzigen EU-Land gegen ein Strafgesetz verstoßen. Dabei genügt die bloße Beschuldigung irgendeiner Staatsanwaltschaft irgendeines EU-Staates zum Antrag auf Auslieferung.
Für eine vorläufige Liste von 32 Straftatbestandsgruppen (siehe oben), auf die sich bisher die EU-Staaten geeinigt haben, die aber erweiterbar ist, wird auch im Heimatland des Beschuldigten keine Prüfung vorgenommen, ob die Beschuldigung wirklich zutrifft, sondern gleich ausgeliefert.
Auf dieser Liste stehen unter anderem so verschwommene und rechtlich schwer zu fassende Anklagepunkte wie »Rassismus und Fremdenfeindlichkeit«, »Sabotage«, »Cyberkriminalität«, »Terrorismus« und »Umweltkriminalität«.
Dabei sollen unter »Rassismus« alle nicht näher eingegrenzten »Diskriminierungen« in Bezug auf Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion oder weltanschauliche Überzeugung verstanden werden.
Welcher Mißbrauch mit solchen unklaren Normen getrieben werden kann, beweist schon die juristische Praxis der letzten Jahre sowohl in der Bundesrepublik als auch in Nachbarländern zur Genüge.
Ein Beschuldigter kann sogar in Abwesenheit von einem Gericht eines anderen EU-Staates nach dessen Gesetzen verurteilt werden. Das dann folgende Auslieferungsbegehren sowie das Urteil selbst können dann von seinem Heimatland aus rechtlich nicht mehr überprüft werden.
Ferner wird die alte Rechtsnorm, daß niemand wegen derselben Tat zweimal verurteilt werden darf, aufgehoben: Ein nach dem neuen Europarecht Verurteilter kann nach dem Verbüßen seiner Strafe von einem anderen EU-Land wegen derselben Tat erneut beschuldigt und verurteilt werden, sogar zu noch höherer Strafe, und dann noch von weiteren Ländern. Mißliebige oder politisch unangenehme Personen können also auf diese Weise für viele Jahre »aus dem Verkehr gezogen« und ihres Vermögens beraubt werden. Nach einem Rahmenbescheid ist parallel zur Auslieferung selbst die Beschlagnahme des Vermögens eines Beschuldigten aus dem Ausland heraus möglich, so daß diesem dann auch die finanziellen Mittel fehlen, sich wirkungsvoll zu verteidigen.
Ein strafrechtliches »Tohuwabohu«
Wie unwohl den deutschen Bundestagsabgeordneten bei der Verabschiedung dieses folgenreichen Gesetzes war, geht aus dem Plenarprotokoll 15/97 vom 11. März 2004 hervor, als die zweite und dritte Lesung des Gesetzes stattfand. Am deutlichsten wurde als Sprecher der CDU/CSU Siegfried Kauder mit seiner Kritik:
»Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig. (...)
Deutschland muß einen deutschen Staatsbürger auch dann in ein europäisches Ausland ausliefern, wenn er dort einer Straftat beschuldigt wird, die in Deutschland keine Straftat ist. Wir dürfen also keinen Abgleich mit deutschem Recht vornehmen. Wir müssen den deutschen Staatsbürger sehenden Auges ins Ausland ausliefern, obwohl die Tat bei uns nicht strafbar ist. (...) Dieser deutsche Staatsbürger kann nach der Verurteilung im Ausland nicht einmal beantragen, die dort verhängte Strafe in Deutschland verbüßen zu dürfen. Das geht nämlich nur dann, wenn diese Tat auch in Deutschland eine Straftat ist.
Deutsches Recht läßt nicht zu, daß Strafen in Deutschland verbüßt werden können, die im Ausland für in Deutschland nicht unter Strafe gestellte Taten verhängt worden sind. Das heißt, dieser deutsche Bürger ist dann schlechter gestellt als nach dem derzeit bestehenden Recht. (...) Ausgeliefert wird bei Straftaten, die in einem Katalog aufgeführt sind, den man nur als reines Tohuwabohu bezeichnen kann. (...)
Sehenden Auges liefern wir deutsche Staatsbürger in ungeklärte Verhältnisse im Ausland aus. (...) Wir werden diesem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses mit Tränen in den Augen und murrend zustimmen, weil wir keine anderen Möglichkeiten haben.«
Der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen warf der Bundesregierung vor, sie »hat es versäumt, die deutschen Interessen frühzeitig und mit Nachdruck zur Sprache zu bringen«, während der Sprecher der SPD, Jochen Stünker, zugeben mußte: »Dieser Gesetzentwurf hat seit seiner Vorstellung im letzten Jahr viel Kritik der Fachwelt und auch in der Praxis hervorgerufen.«
Dennoch sprach er in fast schon zynisch zu nennender Weise von dem Ziel des Vorhabens, »die Europäische Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gestalten«. Trotz dieser Bedenken stimmten alle anwesenden Abgeordneten zu.
Was sind die möglichen Folgen?
Viele Fälle lassen sich denken: Ein persönlicher Feind oder die mit der politischen Haltung eines braven deutschen Bürgers nicht einverstandene Bundesregierung gibt einem ausländischen Staat den Wink, jemand habe einen »ausländerfeindlichen« Leserbrief geschrieben. Dann kann dieser Staat den Europäischen Haftbefehl in Gang setzen: Deutsche Polizei kommt ins Haus, weist diesen vor, der ohne deutsche Prüfung zu vollstrecken ist, und verhaftet den vom Ausland Beschuldigten, der sich gegen die Auslieferung nicht wehren kann. Eventuell muß er monatelang die Untersuchungshaftverhältnisse in dem fremden Staat erdulden und kann dort verurteilt werden für eine Straftat, die in der BR Deutschland gar nicht unter Strafe steht, von den Kosten des Verfahrens, die der Verurteilte zu tragen hat, ganz abgesehen.
Vor allem internationale Vereinigungen politischer Hintergrundkräfte mit guten Verbindungen zu Regierungen und Justiz aller Mitgliedsländer können diese Möglichkeiten ausnutzen.
Bloße Beschuldigungen aus dem Ausland ohne jede wirkliche Grundlage setzen bei den hervorgehobenen 32 Katalog-Straftaten, die MdB Kauder als »Tohuwabohu« bezeichnete, die Auslieferung schon in Gang, ohne daß der Beschuldigte Aussicht auf Hilfe seines Staates gegen die ungerechtfertigten Maßnahmen haben kann.
Dasselbe könnte den Deutschen treffen, der in Deutschland gegen die in einigen Staaten gültigen »Anti-Diskriminierungsgesetze« verstoßen hat, indem er sich zum Beispiel öffentlich gegen die zunehmende Bevorzugung von Minderheiten, etwa Homosexuellen, ausgesprochen hat.
Deutsche, die an einer ordnungsgemäß angemeldeten und friedlich verlaufenden Demonstration gegen ein Regierungsvorhaben teilgenommen haben, können in die Mühle der Auslieferung und der fremdstaatlichen Verurteilung kommen, da »regierungsfeindliche Demonstrationen« in mindestens einem EU-Staat als »terroristische Akte« und damit als Straftatbestand angesehen werden.
Die Aufnahme des Tatbestandes »Rassismus und Fremdenfeindlichkeit« in die besondere Liste mit den 32 Katalogstraftaten kann z.B. in der Einwanderungs- und Ausländerdiskussion zum Ende der Meinungsfreiheit führen. Denn da in Malta seit kurzem »Fremdenfeindlichkeit in Tat, Wort oder Schrift« mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft wird, wird hier ein breites Tor zur Bestrafung und Existenzvernichtung politisch nicht korrekter Leserbriefschreiber, Autoren und Verleger geöffnet.
In Deutschland darf man z.B. von einem verbotenen Buch ein oder sogar mehrere Exemplare für Familienmitglieder zum privaten Studium besitzen, in anderen EU-Staaten, etwa Frankreich, jedoch nicht. Wenn ein solches Werk bei jemandem vorhanden ist und gefunden wird, kann dieser also jetzt europaweit verhaftet, ausgeliefert und nach ausländischem Recht abgeurteilt werden. Die Folge kann sein, daß verbotene Bücher künftig auch privat nicht mehr aufbewahrt werden dürfen.
Der Europäische Haftbefehl kann sich damit als eine durchschlagende Maßnahme zur Durchsetzung einer europaweiten Meinungsdiktatur und einer in diesem Ausmaß geschichtlich beispiellosen »Bücherverbrennung« erweisen.
Aber nicht nur »politisch unkorrekte« Kritiker sind gefährdet: Wegen des Straftatbestandes »Umweltkriminalität« ist auch derjenige von Auslieferung und Verurteilung bedroht, der in seiner Heimat eine häufige und deswegen nicht geschützte Pflanze pflückt, die wegen ihrer Seltenheit in einem anderen Land aber dort unter Schutz steht.
Der »Große Bruder« läßt grüßen
Angeblich soll dieser Europäische Haftbefehl in der EU einheitliches Recht schaffen, die Verhaftung und Verurteilung von Straftätern beschleunigen und somit der inneren Sicherheit dienen. Doch das würde auf andere Weise eher erreicht, ohne daß der Rechtsschutz des Bürgers so stark herabgesetzt würde. Die Frage ist, wer an solchen rigorosen Eingriffsmöglichkeiten in die Freiheit und Grundrechte sonst unbescholtener Bürger Interesse haben kann. Jeder wird sofort an den »Großen Bruder« denken, sei es der in Berlin, Brüssel, Washington oder Tel Aviv oder an die Globalisierer und Vertreter der »One World«. Diesen international operierenden Kreisen wird mit dem Europäischen Haftbefehl ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Verfügung gestellt, jede Meinungsopposition, vor allem nationale und volksbewußt ausgerichtete Bewegungen, niederzuhalten oder ganz zum Schweigen zu bringen. Das mit dem Straftatbestand der »Volksverhetzung« in der BRD schon 1985 verschärfte und von manchen Nachbarstaaten schon übernommene Gesinnungsstrafrecht droht zu einem europaweiten Unrecht zu werden.
Einzige Hoffnung: Das Bundesverfassungsgericht
Wie am 1. Dezember 2004 bekannt wurde, wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Europäischen Haftbefehl auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen. Das geht aus der Begründung der einstweiligen Anordnung hervor, mit der das Karlsruher Gericht kurz vorher die Auslieferung des unter Terrorismusverdacht stehenden deutschen Staatsbürgers Mamoun Darkazanli an Spanien vorerst gestoppt hat. Dessen Anwälte hatten beanstandet, daß Deutsche nach dem neuen Europäischen Haftbefehl ausgeliefert werden können, auch wenn sie nicht gegen deutsches Strafrecht verstoßen haben.
Das Ergebnis kennt jeder... Leider zum Nutzen auch krimineller Doppelpass-Besitzer!!!
Gruß MarioAt |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 22.Jul 2005 16:11 Titel: |
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@MarioAt,
Danke für die ausführliche Aufklärung! Ich muß gestehen, das ich diesbezüglich nicht so genau informiert war.
Nun sehe ich dieses Thema etwas skeptischer.
Immer weiter so!
Corax |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 22.Jul 2005 22:17 Titel: |
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Der Europäische Haftbefehl kann sich damit als eine durchschlagende Maßnahme zur Durchsetzung einer europaweiten Meinungsdiktatur und einer in diesem Ausmaß geschichtlich beispiellosen »Bücherverbrennung« erweisen.
Der »Große Bruder« läßt grüßen |
Ich hatte bzgl. des europäischen Haftbefehls ja nur ein ungutes Gefühl.
Aber was hier lt. der Aussagen des Users 'MarioAt' an Konsequenzen zu erwarten ist, läßt wiederum die Befürchtung aufkommen, daß Europa zunehmend in eine Funktionärs- und Verwaltungdiktatur umgewandelt wird und zwar derart schleichend und fließend, daß selbst warndende Stimmen diesen Vorgang nicht mehr umkehren können.
Damit stellt sich auch die Frage, in wie weit bereits die höchsten Verfassungsrichter nicht bereits in dieses Schema eingebunden sind.
Wie schlimm darf man denken, um noch nicht als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt zu werden?!
Alljährlich feiern die Franzosen den Tag, an dem die größte Zusammenrottung des Pariser Pöpels und des Umlandes damit begann, das französische Königshaus und die Kirche als führende Instanzen außer Kraft zu setzen, als die französische Revolution.
Selbstverständlich war dieser Pöpel gesteuert; der Pöpel hat keine umfassenden Ideen und nicht die Konsequenz der zielgerichteten Durchführung. Das Ziel der Steuerung war die Absetzung der Macht des Adels und der Kirche durch die sogenannten Aufgeklärten.
Wie müßte heute vorgegangen werden? Die Verpöpelung des Volkes hat, wie wir alle in den letzten Jahren sehen mußten, in erheblichem Ausmaß zugenommen. Einerseits liegt dies daran, daß Bildungsmerkmale, die früher noch als wichtig gegolten haben, heute außer Kraft gesetzt sind. Einseitige Sichtweisen, da immer weniger noch in der Lage sind, übergreifend zu denken, zu erfassen und zu planen, lassen einer notwendigen Denk- und Sichtweise, die allein imstande wäre, die Komplexität eines Vorganges bzw. eines Ereignisses zu erfassen, kaum noch zu. Andererseits wird eine über Jahrhunderte hinweg entwickelte europäische Ethik insofern vernichtet, als daß die Grundlagen einer Ethik jederzeit in Frage gestellt werden können.
Das Kulturgefüge hat sich verändert - und nicht zum Besseren hin.
Wer behauptet, daß hier eine konsequente Fortentwicklung einer europäischen Kultur stattfindet und nicht ein Bruch derselben, um einer menschenverachtenden Gegenkultur Platz zu machen, hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden.
Von wem müßte denn heute eine Revolution ausgehen? Vom Pöpel? Vom Volk? Von den Aufgeklärten? Und mit welchem Ziel?
Gar nicht so einfach zu beantworten, die Frage. Wer ist den noch imstande, grundlegend zu erkennen, welche Veränderungen in den letzten Jahren ohne irgendwelches Aufsehen stattgefunden haben? Und wer ist denn noch imstande zur Erkenntnis, welche Ziele damit verfolgt werden?
Interessanterweise finden alle diese Veränderungen statt in Form von entsprechenden Gesetzen und Vereinheitlichungen im vorgeblichen Hinblick auf terroristische Ereignisse, die zum Schutz des Bürgers und des Staates notwendig, also unabdingbar sind.
Ein Beispiel, welches diese Vorgänge nur abrundet, betrifft die einschlägigen Gesetze zur Familienplanung und Bevölkerungswachstum.
Leute, so schnell, wie diese Gesetze weltweit um sich gegriffen haben, konnte man gar nicht den Kopf drehen. Unbeschadet und unbeeinträchtigt jeglicher Ideologie fand der Vollzug dieser Gesetzgebung statt = Planung + Vereinheitlichung.
In der Kirche interessanterweise das gleiche Ding: Innerhalb weniger Jahre waren der Ritus der römisch-katholischen Kirche, gegen den Widerstand einflußreicher kirchlicher Würdenträger und ohne daß dies 'derart' im Konzil festgeschrieben worden war, weltweit dem protestantischen Ritus angenähert worden, so daß offensichtlich jeder Protestant und jeder Katholik annehmen konnte, daß es im Prinzip egal wäre, ob er eine protestantische oder eine katholische Kirche aufsucht = Planung + Vereinheitlichung.
Die Endfrage lautet also: Wem nutzt diese Vereinheitlichung? Einem Volk oder einer Führung?
Die zukünftige Gesetzgebung zur Förderung des Reiseverkehrs der weltweit zu Verurteilenden fügt sich nathtlos in diese Ereignisse ein. Mich interessiert nur noch, wann ein Deutscher in ein islamisches Land zwangsüberführt wird, um dort nach islamischem Recht verurteilt zu werden. Denn nach der Vereinheitlichung der Gesetzgebung in Europa hört es ja nicht auf. Dann kommt die weltweite Vereinheitlichung. Dann reißt ein Deutscher vielleicht auch zur nächsten Gaskammer in den USA.
Vielleicht denkt manch einer, daß ich eine übertriebene Sicht der Dinge habe. Ich denke jedoch nur: Wehrt den Anfängen!
Aber wie, wenn letztendlich egal ist, welche Partei an der Macht ist. Denn jede Partei macht ohnehin das Gleiche.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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