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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 17.Aug 2005 14:13 Titel: Haariges Urteil.... |
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Die Werbeaussage, „Keiner rasiert so wie der MACH 3 Turbo. Es ist weltweit die gründlichste und komfortabelste Gillette-Rasur. Garantiert!”, wird nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamburg mindestens ein rechtlich beachtlicher Teil des angesprochenen Kundenkreises
als Alleinstellungswerbung verstehen.
Eine Alleinstellungswerbung ist dann irreführend, wenn der Werbende seine Mitbewerber nicht deutlich und merklich überragt. Schneidet ein Nassrasierer innerhalb von 24 Stunden durchschnittlich 14,3 Mikrometer = 0, 0143 Millimeter mehr Barthaare ab als ein Konkurrenzprodukt, handelt es sich nicht um einen hinreichend deutlichen und merklichen Vorsprung, um die in der Werbung aufgestellte Behauptung der gründlichsten Rasur zu rechtfertigen.
Urteil des OLG Hamburg vom 10.02.2005
5 U 48/04
Pressemitteilung des OLG Hamburg |
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