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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 12.Sep 2006 15:35 Titel: Häufige Krankheit rechtfertigt keine Kündigung |
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Häufige Erkrankungen rechtfertigen nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Der Arbeitgeber müsse vielmehr nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür haben, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen zu rechnen sei, die den Betriebsablauf erheblich stören oder die Firma wirtschaftlich belasten würden (Az.: 10 Sa 883/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Er war von 2001 bis 2004 an insgesamt 157 Arbeitstagen erkrankt. Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine ordentliche Kündigung aus, da mit weiteren Erkrankungen und deshalb mit einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung zu rechnen sei.
Das LAG wertete die Kündigung dagegen als sozial nicht gerechtfertigt. Die Richter betonten, die häufigen Erkrankungen des Klägers in der Vergangenheit begründeten nicht ohne weiteres eine negative Prognose hinsichtlich seines künftigen Gesundheitszustandes. Denn bei keiner der Erkrankungen handele es sich um ein chronisches Leiden. |
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hadimarosa Specialist
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 211 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 12.Sep 2006 18:18 Titel: Häufige Krankheit rechtfertigt keine Kündigung |
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selber Schuld.
Es ist nicht zwingend ein Grund anzugeben.
Für eine " normale Kündigung " reicht es wohl :
Aus " Betrieblichen Gründen " zu kündigen.
fristen Einhalten usw.
Falls ich mich Täusche, bitte natürlich korrektur.
Grüße
O.B.
Ps.
( Hatte selbst schon 35 MA ) |
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