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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 14.Sep 2007 8:24 Titel: Haftung des GmbH-GF bei Insolvenz der GmbH |
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Ein GmbH-Geschäftsführer, den das Finanzamt für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass der Insolvenzverwalter die Lohnsteuer nach Anfechtung der Zahlung wieder vom Finanzamt zurückgefordert hätte. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.06.2007 klargestellt
(Az.: VII R 65/05).
Geschäftsführer muss von der GmbH geschuldete Steuern entrichten
Zu den steuerrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers gehört auch die fristgerechte Entrichtung der von der GmbH geschuldeten Steuern. Unterlässt es der Geschäftsführer, die vom Lohn der Arbeitnehmer der GmbH einzubehaltende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen, kann ihn das Finanzamt bei zumindest grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht selbst als so genannten Haftungsschuldner auf Zahlung in Anspruch nehmen.
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